MDK Prüffristen

  • Auch Ihnen einen wunderschönen guten Morgen, McHenze


    Zitat


    Original von McHenze:
    Hallo Forum, guten Morgen TODO,
    die Einleitung eines Prüfverfahrens ist eindeutig an die Frist der Rechnungsfälligkeit gebunden. Nebulöse Diskussionen darüber, wie und wann die Einleitung des Prüfverfahrens tatsächlich erfolgt ist, halte ich weder für spannend, noch für zulässig.

    na, wo der Unterschied zwischen unserer nebulösen Diskussion hier und Ihrer Beratung mit der Juristerei liegt, müssten Sie mir mal in aller Ruhe erklären. Sie mögen die Diskussion nicht spannend finden, für mich ist und bleibt sie das.


    Zitat


    Für uns ist das aktenkundige Datum lt. Gutachtentext entscheidend, zu dem die Kasse den MDK mit der Prüfung beauftragt hat.


    Na, da sind wir uns doch vollkommen einig, es sei denn, die Kasse hat Ihnen bereits vor diesem Datum bekannt gegeben, dass Sie den Fall prüft; das Datum könnten Sie wohl schwerlich ignorieren, oder?

    Zitat


    Aus Kulanz bearbeiten wir auch Anforderungen bis 14 Tage nach Rechnungsfälligkeit und halten damit das Kriterium \"zeitnah\" für erfüllt.

    Na, das ist doch mal nett.

    Zitat


    In leistungsrechtlichen Fragen ist unser Ansprechpartner immer die Kasse und nicht deren Prüfbehörde. Insofern sind \"Regressansprüche\" gegenüber dem MDK nicht zielführend. Es liegt bei der Kasse, nachgeordnet Organisationsdefizite ihrer Prüfbehörde zu managen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

    1. habe ich bereits gemutmaßt, dass solche Regressansprüche ins Leere gehen werden. Zudem haben Sie wohl nur mit viel Phantasie aus meinen Worten entnommen, dass ich Ihnen als Krankenhaus diese Regressansprüche anheim gestellt habe!? Da der finanzielle Schaden ja in der Tat uns entsteht, habe ich durchaus die Kassen als Absender verstanden!

    2. Der MDK ist nicht \"unsere Prüfbehörde\". Daher ist es auch nicht ganz so einfach, Organisationsdefizite einseitig von Kassenseite zu beseitigen. Natürlich haben die Kassen durch die umlagefinanzierte Tragung des MDK gewissen Einfluss auf Personalstärke und strategische Ausrichtung. Das tägliche Handeln des MDK beruht aber in erster Linie auf gesetzlichen Vorgaben. Nehmen wir das Beispiel Begehungen, durch die vieles sicherlich schneller, einfacher und unbürokratischer abzuhandeln wäre: Wenn diese Rechtsvorschriften besagen, der MDK kann zu bestimmten Uhrzeiten das Krankenhaus aufsuchen, dann ist diese Vorschrift nicht verpflichtend! Erklären Sie mir, gern mit Hilfe Ihrer Juristen, wie ich als Kasse den MDK zu einer Begehung verpflichten kann.

    Zitat


    Aus meiner Sicht ungeklärt ist die Situation, wenn das Prüfverfahren zeitnah durch die Kasse veranlaßt wurde, der MDK jedoch 8 Monate benötigt, um ein fünfzeiliges \"Gutachten\" anhand der Epikrise zu verfassen. Hier sind wir mit unserer Anwaltskanzlei in Beratung. Ich bin gespannt.

    Na, und da kommen wir doch gänzlich auf einen Nenner mit der Ausgangsfrage und meinem ersten Beitrag zu diesem Thema. Wozu also Ihre Aufregung. Das ist die spannende Frage! Und wenn Sie sie mit Ihrem Juristen beraten und gespannt sind, finden Sie sie doch auch ein bisschen spannend, oder?

    Gruß und schönes Wochenende,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen Forum, guten Morgen ToDo,
    jene Prüfverfahren, die finanziell zugunsten des Krankenhauses ausfallen, dürften die Ausnahme darstellen. Somit gehen Organisationsdefizite des MDK und qualitativ inakzeptable Gutachten nur dann zu Lasten der Kasse, wenn das Krankenhaus die strukturellen und personellen Voraussetzungen hat, sich effektiv zu wehren. Wenn die Kassenverbände nicht die Qualität der MDK-Prüfverfahren kontrollieren können, dann muss das wohl weiterhin die Justiz übernehmen. Eine mir gleichwohl sympathisch wie utopisch erscheinende Vision ist die gemeinsame Weiterentwicklung und Pflege unseres strukturierten Dialogs, damit das tägliche Werkschaffen genauso inspirierend wie unser Gedankenaustausch im Forum würde... einer würde vom anderen lernen... ich gerate ins Träumen. Vorab sende ich Ihnen ein Zitat aus einem realen MDK-Gutachten für einen Behandlungsfall vom November 2003, eingegangen bei mir am 06.08.2004:
    \"... Uralte Lebensweisheiten bedürfen keiner Absicherung durch Paragraphen. Sie finden sich mannigfach im Deutschen Sprachgut, wie z.B.: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!... das ist spitzfindig, Herr Sven Henze,.... aufgrund des aggressiven Medizincontrollings ist der Kasse eine fokussierte Rechnungsprüfung zu empfehlen.\" (Zitatende)
    Auch Ihnen ein schönes Wochenende.

  • Hallo Herr Henze!

    \"... Uralte Lebensweisheiten bedürfen keiner Absicherung durch Paragraphen. Sie finden sich mannigfach im Deutschen Sprachgut, wie z.B.: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!...

    Dieses Zitat gilt dann wohl auch für den MDK ;-).

    Wie beteibt man denn \"aggressives Medizincontrolling\"?

    War gestern nicht Donnerstag (schönes Wochenende?) ;-)?

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo!

    Wird man nicht automatisch etwas mißgestimmt, wenn eine Krankenkasse im Vergleich zu \"der Großen\" nur 1/10 der Fälle ins Krankenhaus bringt, aber die Zahl der MDK-Anfragen durch diese KK sich bei 2/3 der Anzahl \"der Großen\" bewegt?

    Da kann der MDK (paritätisch finanziert) doch nicht mehr zeitnah alles abarbeiten.

    Gruß

    Björn

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    Original von McHenze:
    ..... aufgrund des aggressiven Medizincontrollings ist der Kasse eine fokussierte Rechnungsprüfung zu empfehlen.\" (Zitatende)


    M.E ein bemerkenswerter Satz!
    Was sagen „Ihre“ Juristen hierzu?

    Der Begriff (aggressives Controlling) ist negativ wertend und stellt Ihre persönliche Integrität in Frage.


    Zitat


    Original von eckhardt:
    Wie betreibt man denn \"aggressives Medizincontrolling\"?

    Gar nicht!!!!
    Controlling funktioniert ohne aggressives Verhalten.


    Aggression beinhaltet eine Absicht den anderen zu schädigen.
    Aggressives Verhalten ist meistens mit Gewalt verbunden.


    Wissenschaftliche Definition:
    (Verrres,Sobez, 1980)

    „Aggressionen sind jene Verhaltensweisen, die
    1. gegen einen Gegenstand oder einen anderen Menschen gerichtet sind und
    2. für den, der sich gerade aggressiv verhält, eine subjektive Wahrscheinlichkeit aufweisen, diesen Gegenstand oder Menschen auch zu erreichen und damit entweder jene aus seinem Weg zu räumen oder ihnen unangenehme oder schädliche Reize zuzufügen, oder beides.“


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs!

    Vielen Dank für die schöne Zusammenfassung!

    Ich hätte auch gedacht, das Controlling primär mal nicht aggressiv ist.

    Man lernt nicht aus!
    :lach:

    MfG
    Eckhardt

  • Liebes Forum,
    wenn gefordert wird, daß die Bearbeitung zeitnah erfolgen muß, dann soll hier offensichtlich die Bezahlung von KH-Abrechnungen abhängig gemacht werden von einem fiktiven Erinnerungsvermögen eines Assistenzarztes? Wenn sich der arme gestreßte Kerl aber nun schon nach 3 Tagen nicht mehr erinnern kann, weil gestern grad Komatrinken auf einer Semesterfete angesagt war: was dann?
    Grundlage aller Beurteilungen war bisher die Dokumentation. Sollte sich die Rechtsprechung nun dahingehend ändern, daß diese Dokumentation im Zweifelsfalle wertlos und eine zweifelhafte Dokumentation bei mangelndem Erinnerungsvermögen für das KH von pekuniärem Vorteil wäre?
    Gegen eine solche Auslegung des BSG wird sich ein so großer Widerstand regen, daß dem KH nur wie bisher geraten werden kann, sorgfältig zu dokumentieren.

    MS

  • Hallo Maria Schimmer,

    ich gebe Ihnen in Bezug auf eine sorgfältige Dokumentation natürlich Recht. Allerdings sollte eine Prüfung der Fälle zeitnah erfolgen. \"fiktives Erinnerungsvermögen\" ?? Nun ich denke jemand der bis zu 10 Jahre Studium hinter sich hat bzw. noch mehr, sollte in der Lage sein sich an Patienten zu erinnern auch wenn es fünf Tage her ist. Sicherlich nicht mehr an alle Einzelheiten, aber ein Blick in die Patientenakte kann da das Gedächtnis beleben. Für ein Komatrinken bei dem die Erinnnerungen der letzten Tage verloren gehen hätte ich als Arbeitgeber überhaupt kein Verständis und würde mich von solchen Personen trennen. Wichtig ist hier privat und geschäftlich zu trennen. Man kann ja vergessen was man an besagten Abend getan hat aber bitte nicht welche Massnahmen man auf der Arbeit (in den letzten drei Tagen) ergriffen hat.

    Eine Lösung wäre natürlich auch die Dokumentation von jemandem machen zu lassen, dessen Semesterfeten zur Vergangenheit gehören.

    Gruss

    Pandur