Hallo, Forum!
Wo finde ich Angaben zur Zuständigkeit bei Transportkosten bei ambulanter Behandlung?
Konkreter Fall:
Pat. kommt im Dienst mit einer Augenverletzung in die chirurg. Ambulanz des Hauses.
Dort ambulant geführt und dann mit Krankentransportwagen zum niedergelassenen Augenarzt transportiert.
Zahlt das Krankenhaus (wer bestellt, bezahlt)? :d_gutefrage: Oder die KK ? :c_gruebel:
:i_help:
Gruß aus dem sonnigen Landstuhl