Rückverlegung aus externem KH

  • Hallo,

    das ist mein 1. Beitrag im DRG-Forum
    und ich brauche Hilfe zum Thema Rückverlegung aus externem Krankenhaus A>B>A (Wir sind A.)

    15.6. - 25.6. G47A
    8.7. - 21.7. G60B

    Der Patient wurde am 25.6. ins andere KH verlegt und kam am 8.7., also nach 13 Tagen, zurückverlegt.
    Werden alle Rückverlegungen zu 1 Fall zusammengeführt, oder gibt es Zeitlimits wie die 30 Kalendertage ab Verlegungsdatum?

    Oder verfolgt man noch mehr Kriterien wie OGVD/Komplikationen/gleiche Basis-DRG/operative und nicht-operative Fallpauschale/gleiche MDC etc. wie bei \"normalen\" Wiederaufnahmen?

    Fallzusammenführung ja oder nein???
    Vielleicht kann mir jemand Rat geben. Darüber würde ich mich freuen. DANKE.
    Köppert

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Ihre Frage beantwortet die KPFV 2004, §3:

    3) Wird ein Patient oder eine Patientin aus einem Krankenhaus in ein anderes Krankenhaus verlegt und von diesem innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Entlassungsdatum eines ersten Krankenhausaufenthalts in dasselbe Krankenhaus zurückverlegt (Rückverlegung), hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthalts und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Satz 1 bis 6 in eine Fallpauschale durchzuführen sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden. Satz 1 findet keine Anwendung für Fälle der Hauptdiagnosegruppe für Neugeborene (MDC 15). Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Krankenhausaufenthalte, für die anstelle einer Fallpauschale tagesbezogene Entgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes abzurechnen sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau