Osteosynthese ohne Fraktur

  • Bei Knochenmetastasen des Femurs führten wir eine Marknagelung durch. Im gleichen aufenthalt Kyphoplastie BWK 7 aufgrund einer Wirbelkörpermetastase.
    1. Wie verschlüssele ich die OP der Marknagelung richtig ( war ja keine Fraktur)
    2. Bei den Diagnosen kann ich die Metastase Femur nicht abbilden, da ich die c79.5 nicht doppelt angeben kann.
    3. So lande ich immer nur bei I10A.

    Danke

    Max Mann

  • Hallo Max Mann!

    1. OPS 5-786.6 (Osteosynthese von Knochen durch Marknagel)
    Exkl.: Osteosynthese einer Fraktur (5-790ff.) scheint die richtige
    Prozedur
    2. C79.5 (bei ihnen wohl HD) ist leider nur einmal anzugeben egal
    wieviele Metastasen (Systemproblem)
    3. durch die OP an der WS landen sie in dieser DRG und da werden sie auch
    bleiben (in dieser Kombination unvermeidbar).


    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Herr Mann und Herr Eckhardt!

    Zur Beschreibung der Wirbelläsion wäre zusätzlich noch die Diagnose M49.5-* (Wirbelkörperkompression bei anderenorts klassifizierten Krankheiten [5. Stelle: 0-9]), Wirbelfraktur infolge von Metastasen ( C79.5+ ) daraufhin zu überprüfen, ob sie zutrifft.

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo Max,

    die Vorberichter haben bezüglich der C79.5 recht.

    Etwas anderes als die C79.5 gibt es nicht (natürlich sollte der Primär-TM als ND auch genannt werden). Der Code C79.5 umfasst alle knöchernen Filiae.

    Die angegebenen Behandlungen sind also mehr Palliativeingriffe, denn sonst würde(n) ja die Metastase(n) bei den Eingriffen entfernt werden. Oder wurden die Filiae vor der Kyphoplastie entfernt?? Bzw. vor der Nagelung?? Dann müßte ganz anders codiert werden als das, was ich vorschlagen würde. Die Kyphoplastie kann direkt dem OPS entnommen werden. Die Femurnagelung verlangt zur 5-786.6 oder 5-786.7 (je nach Nageltyp) einen zweiten Code, hier also die 5-789.xff oder eben, wenn die Metastase entfernt wird, den entsprechenden Code aus 5-782.ff. Bei Palliativeingriffen sollte aber die ICD Z51.5 nicht fehlen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    für Interessierte ein Auszug aus einem von mir verfassten Kodiervorschlag bei Kyphoplastie:

    [hr]
    2) Kodierung bei pathologischer Frakturen bei bösartiger Neubildung:

    Bei der Kodierung muss die Kreuz-Stern-Systematik, die Inklusiva und Exklusiva im ICD-Katalog beachtet werden (siehe Anhang: 1. Hauptdiagnosenzuordnung)!

    Hauptdiagnose bei sekundärer Neubildung des Knochens:
    C79.5(+) Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarks

    Nebendiagnose(n):
    - M49.5-(*) Wirbelkörperkompression bei anderenorts klassifizierten Krankheiten [5. Stelle: 4-7]:

    -4 Thorakalbereich
    -5 Thorakolumbalbereich
    -6 Lumbalbereich
    -7 Lumbosakralbereich

    - Zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor (z.B. C50.- Mamma-CA oder C90.0- Plasmozytom). Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist C80 Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.
    Der Kode für den Primärtumor wird immer angegeben, auch wenn dieser nicht mehr nachweisbar ist!

    - Die Nennung von weiteren Nebendiagnosen ist abhängig von der Erfüllung der Nebendiagnosendefinition (siehe Anhang: 2. Nebendiagnosenzuordnung).

    Prozedur:
    Ein Kode aus 5-839.a- Implantation von Material in einen Wirbelkörper mit vorheriger Wirbelkörperaufrichtung, Inkl.: Kyphoplastie.
    Keine zusätzliche Kodierung des Zugangs (siehe Anhang: 7. Prozedurenkodierung, - Prozedurenkomponenten).

    5-839.a0 1 Segment
    5-839.a1 2 Segmente
    5-839.a2 3 Segmente
    5-839.a3 Mehr als 3 Segmente

    Ggf. Zusatzkodes (siehe Anhang: 7. Prozedurenkodierung, - Zusatzinformationen zu Operationen)
    [hr]

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Abend Herr Selter, guten Abend Form,

    wie kann ich folgenden theoretischen Fall gerecht abbilden. (Gerecht steht hier für Kodierrichtlinienkonform mit Interesse eines optimalen Erlöses für das KH.) :rotwerd:

    Eine Patientin wird wegen Rückenschmerz stationär aufgenommen. Als Ursache wird mittels CT zwei gesinterte BWK diagnostiziert sowie anschließend therapiert – mittels Ballon-Kyphoplastie/ Kyphoplastie – 5-839.a1 (gibt es hier Unterschiede bis auf die für mich bessere Handhabung?). Die Patientin wurde nach 10 Tagen beschwerdefrei entlassen.

    Nach 11 Tagen kommt die Patientin wieder zu uns zur Plasmozytom-Therapie. Leider wird im CT ein Deckplatteneinbruch des LWK 2 diagnostiziert. Was nun? :erschreck:

    Muss hieraus ein Fall gemacht werden oder steht beim zweiten Stationärenaufenthalt die Plasmozytombehandlung im Vordergrund? (Mir sind die Kodierrichtlinien zur HD durchaus bekannt.) :d_gutefrage:

    Wie kann hier gerecht (= siehe oben) kodiert werden? :augenroll:

    Einen schönen Abend und Danke…

    PS: Herr Selter, wird es auch 2006 den sehr anschaulichen Ballon-Kyphoplastie Kodierleitfaden geben?

    MfG

  • Guten Morgen Herr Scholze,

    wissen müsste man hierzu, ob
    - der Fall aus 2005 oder 2006 stammt (Gruppierungsergebnisse)
    - das Plasmozytom im Rahmen des ersten Aufenthalts bekannt war bzw. diagnostiziert wurde
    - Sie während des 2 Aufenthalts Prozeduren (und welche) durchgeführt haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Morgen Herr Duck,

    der - wie angemerkt theoretische - oben erwähnte Fall spielt im Jahr 2006.
    Das Plasmozytom war beim ersten Aufenthalt bekannt und wärend des zweiten Aufenthaltes wird die Patientin erneut mit der Ballon-Kyphoplastie therapiert.

    Angemerkt sei nochmals, zum zweiten Aufenthalt kommt die Patientin eigentlich nur zur Plasmozytombehandlung. Hier wird jedoch eine weitere Sinterung eines LWK diagnostiziert.

    Danke und einen erfolgreichen Rest-Mittwoch...

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Scholze:

    Zitat

    Original von kscholze:
    Herr Selter, wird es auch 2006 den sehr anschaulichen Ballon-Kyphoplastie Kodierleitfaden geben?

    Ja, müsste eigentlich schon gedruckt sein.

    Zu Ihrem Fall, nach den vorliegenden Informationen:

    Sie werden im 1. Aufenthalt wohl die I09B (evtl. A) in Rechnung stellen. HD ist dann die sek. Neubildung (in der Annahme einer path. Fraktur), siehe oben.
    Im 2. Aufenthalt nehmen Sie zur Behandlung des Plasmozytoms auf, HD ist dann C90.00 (so es dann der HD-Def. entspricht). ND ist dann C79.5 und M49.55 (so dies nicht doch der HD-Def. entspricht). Sie werden dann mit den entsprechenden OPS-Kodes in der R03Z oder andere DRG ( Prozeduren? ) landen.
    Somit wird keines der Kriterien zur Wiederaufnahme tangiert.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Scholze,

    Zitat


    Original von kscholze:
    PS: Herr Selter, wird es auch 2006 den sehr anschaulichen Ballon-Kyphoplastie Kodierleitfaden geben?

    Der Leitfaden ist seit Anfang März erhältlich. Falls Sie noch kein Exemplar haben, fragen Sie doch bei Kyphon mal nach.

  • Guten Tag Herr Selter,

    ich halte glücklicherweise ein Exemplar in meinen Händen. :k_biggrin: Glücklicherweise deswegen, da ich nun auch manch kompliziert klingende Vereinbarung des Jahres 2006 verstehe und da nach persönlichen Erfahrungen sowie nach Angaben des erwähnten Unternehmens die Ausgaben immer sehr schnell vergriffen sind. :noo:

    Danke noch mal für den Hinweis, dass das Handbuch nun erhältlich ist/ war.
    8)

    MfG