Hallo, liebes Forum,
wir haben in letzter Zeit massiv mit Kürzungen der stat. Verweildauer im HNO-Bereich durch die Kasse zu tun. Durch die Abschläge rutschen wir in vielen Fällen in die 1-Tages- DRG\'s D14Z und D68Z.
1. Beispiel: Patient mit bösartiger Neubildung Glottis und den Begleiterkrankungen chron. ischämische Herzkrankheit und arterille Hypertonie verbringt 2 Tage auf Station zur mikrolaryngoskopischer Exsision und Destruktion des erkrankten Gewebes.
Die Kasse kürzt die Verweildauer um einen Tag, damit erhalten wir statt der DRG D09B nur die Tages-DRG D14Z.
2. Beispiel: Patient mit Neubildung unsicheren/unbekannten Verhaltens und den Begleiterkrankungen chron. Bronchitis und art. Hypertonie verbringt ebenfalls 2 Tage stationär zur Mikrolaryngoskopie und Biopsieentnahme.
Die Kasse vertritt die Meinung, daß die präop. stat. Diagnostik vorstationär durchgeführt werden kann und kürzt demzufolge den Aufenthalt um einen Tag, ggf. auch um 2Tage, wenn die Patienten eine Verweildauer von 3 Tagen haben. Das erfolgt standardmäßig, unabhängig davon, ob die Patienten Begleiterkrankungen haben oder nicht, jung oder alt sind. In jedem Fall aber (also auch ohne Begleiterkrankungen)wird eine indiv. präop. Diagnostik durchgeführt wie z.B. die Spirometrie, Einschätzung des Schwellungszustandes vor der Op, die Bestimmung der Narkosefähigkeit, Staginguntersuchungen etc., die unserer Meinung nach einen präop. Tag rechtfertigen.
Es ist zum anderen auch nicht ganz zu verstehen, daß die Mikrolaryngoskopie einschl. Biopsieentnahme nicht als operative Prozedur gilt. Dann käme man wenigstens in die Tages-DRG D14Z. Aber das ist jetzt nicht das Hauptproblem. Die Frage ist, ob es angezeigt ist, den Änderungen der Kasse zu widersprechen und mit welchen Argumenten. Mit den G-AEP-Kriterien habe ich da so meine Zweifel. Oder hat die Kasse etwa doch recht?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir antworten oder raten könntet. Gibt es vielleicht Erfahrungen?
Vielen Dank und vor allem auch ein schönes Wochenende.
kd