Entlassung gegen ärztl. Rat und WA in anderes KH innerhalb 24h

  • Hallo,

    was spräche denn dagegen? :d_gutefrage:

    Einen Facharzt für Anästhesiologie und Intensivtherapie können Sie doch auf Stundenhonorar-Basis bekommen - eine Zulassung durch die KKen braucht es nicht - es besteht ja nur ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Khs.

    Das Ganze kann ja auch zuhause beim Patienten sein, sodaß der ambulante Charakter ganz klar wird - eine Ausdehnung des Betriebsbereiches des Krankenhauses findet so nicht statt. :d_neinnein:

    Gruß

    Björn

  • Bei dieser Konstellation handelt es sich um eine
    \"verdeckte Verlegung\", und zwar auch dann, wenn der Pat.
    gegen ärzlichen Rat das KH verließ!
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Herr Selter,
    nachdem sie meinen Glauben an den gesunden Menschenverstand und an
    Fairness erschüttert haben, konnte ich nicht umhin, einen
    Abteilungsleiter einer Krankenkasse anzurufen, um ihm den oben-
    beschriebenen Fall(Wiederaufnahme innerhalb von 24 h) zu schildern und ihn um seine Meinung zu befragen. Er sagte zuerst, das sei ein ziemlich konstruierter Fall, der ihm in der Praxis noch nicht vorgekommen sei und dann die für mich erlösenden Worte, dass diese beiden Fälle ja nichts miteinander zu tun hätten und diese Wiederaufnahmeregel dort nicht zur Anwendung käme. Ich berichtete dann darüber, dass es diesbezüglich auch andere Meinungen gebe, dergestalt, dass diese Regel ausnahmslos angewendet würde. Darauf entgegnete er mir, in Deutschland gebe es keine Regel ohne Ausnahme und schon garnicht, wenn die Fallkonstellation so wäre wie beschrieben, das sei ja auch nicht im Sinne des Gesetzgebers und wäre einem \"normalen Menschen\" auch garnicht vermittelbar.
    Ich hätte ihn drücken können.
    Mein Glaube an die Menschheit ist halbwegs wiederhergestellt und ich schlafe wieder besser

    In der Hoffnung auf eine bessere Zukunft mit gesundem Menschenverstand

    Styprek

  • Hallo,

    und ich wünsche diesem Abteilungsleiter, dass er in einem umgekehrten Fall, der ebenso ungerecht und \"ungewollt\" ist, auch so entgegenkommende Krankenhäuser findet, die dann entgegen gesetzlichen Regelungen (ob sinnvoll oder nicht) auf Erlöse verzichten!

    Wirklich ungerecht wird dieses System doch erst, wenn die einen nach gesundem Menschenverstand und die anderen nach den bestehenden gesetzlichen Grundlagen handeln!

    Damit dieses pauschale Entgeltsystem irgendwann gerecht werden kann, müssen alle die unsinnigsten Regelungen zunächst einmal umsetzen. Sonst gibt es keine validen Daten und somit keine gerechte Weiterentwicklung - und wem wollen Sie dafür dann die Schuld geben?

    Gut, dass ich nie behauptet habe, dass nur Krankenhäuser bzw. deren Mitarbeiter dieses System torpedieren. Mit dem Abteilungsleiter würde ich persönlich gern mal ein Bier trinken...

    :noo: :noo: :noo:


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo
    das mit dem Biertrinken, hatte ich mir auch schon überlegt, weil ich finde, dass solche Menschen Respekt verdienen, die sich erlauben, bestehende Regeln auch auf ihre Sinnhaftigkeit zu untersuchen und nicht blindlings alles umsetzen, was ihnen vorgesetzt wird. Gerade das Gesundheitswesen hat mehr Menschlichkeit verdient und Partnerschaft zwischen den Vertragspartnern ist wichtiger denn je. Unser System krankt ja auch deshalb, weil zu viele Vorurteile und Berührungsängste herrschen.
    Wenn ich eine Patentlösung wüsste, ich würde sie laut verkünden.
    Aber ein Telefonat mit einem Menschen der Krankenkasse ist ja schon ein
    Anfang...

    Styprek

  • Hallo Herr Styprek,

    nicht dass Sie mich falsch verstehen.

    Mir ist dieser Ansatz, der zur Beleuchtung eines solchen Einzelfalls Respekt verdienen möge, eindeutig zu kurz gegriffen. Und die zwei Gründe möchte ich gern nochmals erläutern:

    1. Jeder, der im deutschen Gesundheitssystem beschäftigt ist und mit der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten befasst ist, hat IMHO die gottverdammte Pflicht, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Nur so kann dieses System so weiterentwickelt werden, dass es seinen Charakter des PAUSCHALIERTEN Vergütungssystems behält und doch die Ungerechtigkeiten weitgehend abgestellt werden. Diese wichtige Funktion hat in unserem Land das InEK ! Es gibt doch wirklich viele Beispiele. Haben Sie bei Herzerkrankungen den Katheter erbracht aber nicht kodiert, damit Sie einen höheren Erlös erzielen??? Es wäre gerecht! Aber es wäre strafbar!

    2. Selbst wenn dieser Ansatz besser und legal wäre, birgt eben dies weitere Ungerechtigkeiten. Sie werden solche Gespräche nur mit einzelnen Krankenhäusern und nur mit einzelnen Krankenkassen führen können. Sie werden den überwiegenden Teil der Beteiligten am System nicht dazu bringen, von den Regeln abzuweichen. Und somit strafen Sie die, die aus Einsicht und Logik auf Erlöse verzichten, obgleich sie Ihnen vom Gesetzgeber zustehen. Dafür ist der Abteilungsleiter der Krankenkasse zu sehr seinen Mitgliedern verantwortlich. Krass gesagt fügt er seiner Kasse und somit der Solidargemeinschaft einen Vermögensschaden zu, wenn er o.g. Fall nicht als Verlegung betrachtet.

    Soviel zur Gerechtigkeit eines pauschalen Vergütungssystems und der Einzelfallgerechtigkeit!


    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Ich würde aber auch bei Einhaltung aller ungerechten Regeln trotzdem ein Bier mit Ihnen oder dem Abteilungsleiter trinken :i_drink:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo

    Natürlich sind Regeln zunächst einmal da, um keine Anarchie aufkommen zu lassen. Die Akzeptanz eines Systems hängt aber nicht unwesentlich von der Qualität der aufgestellten Regeln ab. Und wenn im Zusammenhang mit dem Drg-System ständig die Rede ist von einem lernenden System, so darf man doch auch Lernbereitschaft einfordern. Wenn Regeln sich in der Praxis als untauglich erweisen oder als ungerecht, so sind wir doch alle aufgerufen, dies zu formulieren, um dieses System zu verbessern. Ich bin nicht zu blauäugig, um zu erkennen, dass die Interpretation von Regeln natürlich auch von (monetären)Interessen der Beteiligten beeinflusst wird. Dies darf aber nicht zur Folge haben, dass bestehende Ungerechtigkeiten zementiert werden und sich kompromissunfähige Betonkopffraktionen unversöhnlich gegenüberstehen. Mein obiges Beispiel von dem eben entlassenen und auf dem Nachhauseweg verunfallten Patienten zeigt doch ganz eindeutig, die verbreitete Denkweise vieler Menschen. Jeder sagt, die Fälle haben nichts miteinander zu tun, um sich dann einer Regel zu beugen, die eben nicht für einen solchen Fall gedacht war. Die vernünftige Reaktion wäre aber zu fordern , die Regel so zu modifizieren, dass solche Ungereimtheiten ausgeschlossen werden. Wir haben zu viele Menschen, die zuerst fragen, wo steht das, ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob es auch sinnvoll ist. Regeln werden von vielen wie Naturgesetze verstanden, unabänderlich und von Gott gegeben. Nicht jeder, der das Alphabet beherrscht, kann auch lesen. Jetzt genug der Philosophie! Das mit dem Bier würde ich gerne annehmen und dann gründen wir eine Fraktion der Weitsichtigen.

    Gruß
    Styprek

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von styprek:
    Jeder sagt, die Fälle haben nichts miteinander zu tun, um sich dann einer Regel zu beugen, die eben nicht für einen solchen Fall gedacht war. Die vernünftige Reaktion wäre aber zu fordern , die Regel so zu modifizieren, dass solche Ungereimtheiten ausgeschlossen werden.

    Hallo Styprek,

    Sie sagen (und der freundliche Herr von der Kasse), dass diese Regel nicht für solche Fälle gedacht sei. Das ist aber nun mal nur eine Behauptung. Wo leiten Sie (oder der Herr von der Kasse) diese Aussage von welcher Regel ab?
    Es sind alle Fälle gemeint, wenn Sie irgendwo auf formulierte Ausnahmen verweisen können, wäre es sehr hilfreich. Ansonsten bleibt folgendes:

    Zitat

    Original von Selter:
    Hier ist die Einfachheit des Textes auch gleich Ausdruck der Intention des Gesetzgebers. Gerade damit es eben keine Einzeldiskussionen gibt, ist hier einzige Entscheidungsgrundlage die 24 Stundenregel.
    ...es gibt keinen rechtlichen Grund, warum eine Kasse KH A nicht Verlegungsabschläge bei Unterschreiten der mVD berechnen sollte. Falls dies nicht gemacht wird, ist das zwar sehr nett (oder fiel nicht auf), aber bestimmt nicht auf eine Verpflichtung/Richtlinie/Gesetz beruhend.

    Wenn Herr X, Abteilungsleiter einer Kasse, in diesem Fall nicht entsprechend handeln würde, dann ist das eben Nettigkeit (inwiefern das, wenn regelhaft durchgeführt, seinem Arbeitgeber schmecken dürfte, sei dahingestellt und verweise hier auf ToDo`s Beitrag), da das Wissen um die Regel ja nun gegeben ist.

    Ob sich an dieser Regel für 2005 etwas ändern wird, werden wir in absehbarer Zeit erfahren.

    Zitat


    Original von styprek:Mein Glaube an die Menschheit ist halbwegs wiederhergestellt und ich schlafe wieder besser

    Guten Schlaf von der (Einzelfall)Sinnhafigkeit des DRG-Systems, den Abrechnungs-/Kodierregeln oder sonstigen Aspekten abhängig zu machen, halte ich persönlich für sehr, sehr ungesund! :d_zwinker: