zum x-ten Mal Verlegung und Wiederaufnahme ...

  • Hallo, Forum!

    Ein etwas vertrackter Fall:

    Patient kommt am 25.08. um 23:33 Uhr mit Herzinfarkt stationär.
    Verlegung zur weiteren Diagnostik + Therapie ins nächste KH der Maximalversorgung am 27.08. um 09:10 Uhr.
    Dort lehnt der Patient aber nach initialer Coronarangiographie die empfohlene OP ab und wird mit RTW zu uns zurückverlegt. Stationäre Wiederaufnahme am 28.08. um 12:08 Uhr.
    Der Patient entschließt sich nach gutem Zureden und Erklärungen nun doch zur weiteren Therapie und wird am 29.08. um 09:00 Uhr wieder in das KH der Maximalversorgung verlegt.

    Frage 1: Transportkosten
    Von A nach B bezahlt die KK (med. Indikation)
    Von B nach A bezahlt KH B (keine med. Indikation zur Rückverlegung)
    Von A nach B (zum 2. mal) bezahlt wieder KK (med. Indikation)
    Ist das richtig so?

    Frage 2: Aufenthalte
    Aufenthalt 1 notwendig - keine Frage!
    Wir verlegen zur weiteren Diagnostik + Therapie
    = Verlegung
    Wiederaufnahme nach abgelehnter Therapie nach 26 Std. und 58 min
    - also keine Verbringung, oder?

    Ich sehe es so, daß wir unsere 2 Aufenthalte gem. KFPV 2004 zusammenführen müssen, da ja keine Verbringung vorlag.

    Gibt es andere Meinungen?

    ... fragt

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser!

    Die Krankentransportkosten verteilen sich, wie von Ihnen beschrieben.

    Die beiden Aufenthalte sind zusammen zu führen. Es liegt keine Verbringung vor.

    Kommt der Patient nach der OP wieder zu Ihnen? (Bei uns leider häufiger der Fall.) Dann müßten Sie den dritten Aufenthalt auch noch hinzufügen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Nochmal Hallo!

    Leider etwas zu schnell gelesen.

    Der zweite Aufenthalt ging vom 28.08.04 12:08 Uhr - 29.08.04 09:00 Uhr.
    Hier liegt m. E. kein DRG-Fall, sondern eher eine Verbringung, vor.
    Ihnen bliebe dann nur ein Aufenthalt + Konsilrechnung an das Krankenhaus B.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Zitat


    Original von Killmer:
    Nochmal Hallo!

    Leider etwas zu schnell gelesen.

    Der zweite Aufenthalt ging vom 28.08.04 12:08 Uhr - 29.08.04 09:00 Uhr.
    Hier liegt m. E. kein DRG-Fall, sondern eher eine Verbringung, vor.
    Ihnen bliebe dann nur ein Aufenthalt + Konsilrechnung an das Krankenhaus B.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer


    Hallo Herr Killmer,

    sehe ich anders. Verbringung liegt m. E. vor, wenn der Patient für eine Auftragsleistung in ein anderes Krankenhaus verbracht wird und

    1. von vornherein feststeht, dass der Patient zurück kommt und
    2. das verbringende Krankenhaus während der gesamten Dauer die Behandlungshohheit (fachliche Verantwortung) behält

    Beides ist in o.g. Fall nicht gegeben.

    Eine Reduzierung der Verbringung allein auf die Verweildauer (< 24 Std.) greift m. E. eindeutig zu kurz.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen, ToDo und Herr Killmer!

    Ich stimme ToDo zu. Wir hatten ursprünglich ja den Pat. wie oben beschrieben in das nächste Klinikum zur invasiven Diagnostik und weiteren Therapie verlegt.
    Wenn nun das Klinikum B den Patienten zurückverlegt, geht es ja nicht davon aus, daß es ihn weiterbehandelt... :augenroll:

    Lediglich die im Leitfaden der Spitzenverbände zu Abrechnungsfragen definierte 24-Std.-Regel greift hier.
    Doch sich auf diese im Gesamtkontext zu berufen, wäre denke ich am Sinne der Regelung vorbei!

    Anders gelagert - so stimmt mir wohl Herr Killmer auch zu - ist die Situation ja bei der ersten Verlegung. Wir gingen wohl schon davon aus, daß der Patient dort verbleibt!

    Eine Frage, die sich mir aufdrängt:
    Wenn wir einen Patienten nach aussen verlegen und die Rückverlegung wohl innerhalb 24 Std. erfolgt, jedoch alleine der Transport im Krankenwagen die Zeitdauerüberschreitung von 24 Std. verursacht.... ist es da legitim, unsere stationäre Aufnahme-Uhrzeit zu verwenden :d_gutefrage:
    Ich glaube :noo:

    Gruß

    T. Flöser