Tagesfallregelung? Was ist das

  • Sehr geerte Damen und Herren,

    an dieser Stelle eine Verständnisfrage, Erklärung folgt:
    was besagt die Tagesfallregelung?

    Wir als KH rechnen unsere Leistungen nicht nach DRGab :lach:

    Zeitglewich müssen wir aber in Auftrag gegebene Leistungen nach draußen nach DRG bezahlen und diese Rechnungen prüfen.
    Dies tun wir, indem wir Webgrouper benutzen.

    In diesem Fall: 52 jähriger Pat., Diagnosen I21.0, keine OPS Leistung =F60.B. Stationär 4 Tage auswärtig, Verlegung zu uns.
    Rechnung über rund 1300 Euro, Angabe \"es liegt ein 24 Stunden Fall vor\". Diesen Betrag erhalte ich beim Webgroupen nur, wenn ich trotz 4tägigem Aufenthalt Tagesfall angebe. Tue ich dies nicht, ist der Erlös für das in Rechnung stellende KH fast doppelt so hoch.

    Was also ist ein Tagesfall?
    Danke für die Erklärungen
    qm

  • Hallo qm!

    Also erstmal ein DRG Tagesfall liegt vor wenn der Patient 1 Tag stationär war. Also Aufnahme und spätestens am Folgetag Entlassung. Es gibt insbesondere in der Onkologie extra Tages-DRG´s für z.B. Chemotherapie. Ich gehe davon aus, das der Web Grouper wenn sie Tagesfall anklicken die Liegezeit auf 24h (bzw. 1 Tag) stellt, damit werden Abschläge fällig. Ansonsten ist die Rechnung (für 4 Tage=volle DRG) tatsächlich höher.

    Mit ihrem Fall komme ich dann aber nicht mehr ganz zurecht.
    I21.0=akuter Myokardinfarkt soweit komme ich noch mit. Dann aber einige Fragen die sich mir aufdrängen:
    Erfolgte eine Aufnahme bei ihnen, dann Verlegung und wieder Rückverlegung? War dies eine Verbringung (bzw. soll so gewertet werden damit sie bezahlen)? Was wurde denn gemacht (kein OPS-Code)? Wieso dann Verlegung? Wieso müssen sie bezahlen und nicht die KK mit Verlegungsabschlag? Hat sich das andere Krankenhaus vertan?
    Mit mehr Angaben wäre dann noch mehr Hilfe möglich, vielleicht hilft aber auch schon das gesagte.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Herr Eckhardt,

    hier die Antwort auf einige Ihrer Fragen:

    Momentan arbeite ich im Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Nordrhein-Westfalen. Wir sind hier für die stationäre und fachärztlich ambulante Versorgung der rund 20.000 Inhaftierten in NRw verantwortlich. Innerhald des Vollzugs (und nur hier ist unser Versorgungsauftrag) gibt es weder eine pauschalierende noch eine andere Art der Entgeltung für medizinische Dienstleistungserbringung.

    Da wir im wesentlichen den Charakter eines KH der Grundversorgung haben, geben wir einige Leistungen auswärtig in Auftrag (z. B. Thoraxchirurgische Eingriffe, Coros). Diese werden dann uns nach KFPV in Rechnung gestellt. Zudem sind wir im Sinne einer zentralen Dienstleistungseinheit für die Rechnungsprüfung umliegender Justizvollzugsanstalten verantwortlich.

    Per Verfügung (bindende Vorgabe) sind wir verpflichtet, eingehende Rechnungen auf Richtigkeit hin zu überprüfen.
    Für den medizinischen Aufgabenbereich mache ich das im Moment noch, die Prüfung auf rechnerische Richtigkeit übernimmt unsere Wirtschaftsverwaltung. Eine Mitarbeiterin ist ebenfalls Forumsmitglied.

    Die Anzahl der zu prüfenden Rechnungen liegt bei ca. 10/Monat. Deshalb können wir uns eine Einzelfallprüfung leisten. Mit der Wirtschaftsverwaltung zusammen habe ich eine Prozessanweisung incl. eines Flussdiagramm zur Darstellung des Ablaufs erstellt. Im wesentlichen erfolgt eine mehrschrittige Prüfung durch Wirtschaftsverwaltung und ärztliches Personal auf rechnerische und sachliche Richtigkeit. Dazu benutzen wir neben de Rechnung die in unserem Haus befindlichen Unterlagen des Patienten.

    Im o. g. Fall ist der Pat von einer JVA aus dem KH zugewiesen worden, am 5. Tag erfolgte die Weiterverlegung zu uns. Auf der Rechnung ist tatsächlich keine OPS Leistung vermerkt. den diesbezüglichen Arztbrief habe ich noch nicht vorliegen.

    Warum vermerkt das KH aber einerseits einen stationären Aufenthalt vom 25.2-29.2, gibt aber andererseits auf der Rechnung an \"Es liegt ein 24 Stunden Fall vor\" (zur Erinnerung DRG F60B)?

    Noch eine andere Frage an Sie als Kenner:

    Ein KH der Maximalversorgung in der Nähe rechnet Leistungen noch nach Bundespflegesatz/Sonderentgelt ab. Telefonisch ließ man mich wissen, man wisse nicht, ob man 2005 auf DRG umsteigen könne (Hausinterne Gründe, kein Status als Sonderkrankenhaus).
    Kann das sein? Müssen nicht alle Häuser ab 2004 nach DRG abrechnen?

    Gruß, ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und danke für die Antworten
    QM

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von qm:
    Ein KH der Maximalversorgung in der Nähe rechnet Leistungen noch nach Bundespflegesatz/Sonderentgelt ab. Telefonisch ließ man mich wissen, man wisse nicht, ob man 2005 auf DRG umsteigen könne (Hausinterne Gründe, kein Status als Sonderkrankenhaus).
    Kann das sein? Müssen nicht alle Häuser ab 2004 nach DRG abrechnen?

    Hallo qm,

    eigentlich müssen alle KH (außer bekannte Ausnahmen) ab 2004 nach DRGs abrechnen. Das geht aber nur dann, wenn man ein Budget 2004 vereinbart hat. Hat man das (noch) nicht und auch nicht zu den Optionshäusern gehört, gibt es keine Grundlage für eine DRG-Abrechnung. Es wird also weiterhin nach Pflegesätzen abgerechnet, bis dann ein Budget vorliegt. Ob das mit \"hausinterne Gründe\" gemeint ist? Klingt zumindest seltsam.

    Wir sind z.B. ein Maximalversorger, der aus diesem Grund seine Kassenpatienten noch nicht nach DRGs abrechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo qm!

    Als Kenner würde ich mich noch nicht bezeichnen. Dazu fehlen noch einige hundert Posts ;-).
    Sehe das aber wie Herr Selter. Seltsam allemal.

    Zu ihren spezielle Frage bzw. ihrem Fall:
    Die Rechnung des anderen KH ist wohl falsch zu niedrig. Möglicherweise ein falscher Klick bei der Rechnungsstellung (?dadurch Tagesfall?) und nicht die volle Rechnung. Möglicherweise fehlt auch noch ein oder mehr OPS Codes (Arztbrief abwarten).
    Eintagesfall ist nunmal Eintagesfall und nicht 4. Vielleicht wurde auch nur \"schlecht\" codiert.

    MfG
    Eckhardt

  • Habe die Antwort inzwischen telefonisch erfragt:
    Pat war nur 1 Tag stationär, wurde aber irgendwie 4 Tage geführt. 1 Tages Fall war also korrekt.
    Danke für die Hilfe. Dachte schon, ich hätte etwas nicht verstanden
    qm

  • Zitat


    Original von eckhardt:


    Als Kenner würde ich mich noch nicht bezeichnen. Dazu fehlen noch einige hundert Posts ;-).
    Eckhardt


    Den Wissensstatus würde ich nicht allein vom Status im Forum abhängig machen. Immerhin haben Sie ja schon Veröffentlichungen vorzuweisen!
    QM

  • Hallo qm!

    Dann ist ja alles klar mit dem Tagesfall. So wird dann ja auch ein Schuh draus.
    Kenner hin oder her, wir lernen (fast) alle jeden Tag noch etwas neues.

    MfG
    Eckhardt