§301, Datenaustausch, Meldungen der Krankenkasse

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ToDo,

    nur damit da keine Missverständnisse aufkommen:

    \"Lord\" sticht alles! :d_zwinker:

  • Also wissen´s gnä´ Frau, dafür


    Zitat


    Original von C.Gerhardt:
    aus
    der Reserve locken


    braucht´s bei mir schon etwas mehr. Aber für den Versuch meinen allergrößten


    :i_respekt:


    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • [quote]
    Original von gk:
    Nachtrag:

    in der gültigen Datenübermittlungs-Vereinbarung (Stand 01.12.1994) steht in § 3 \"Inhalt und Aufbau der Datensätze\": Zur Datenübermittlung durch die Krankenkasse zählen:
    [f3]- der Zahlungssatz Ambulante Operation[/f3]

    Hallo Forum,
    bisher werden amb. OP von uns in Papierform an die jeweilige Kasse geschickt. Die Rechnung erstellt ein externer Dienstleister. Gibt es Fristen oder Hinweise, wann für die amb. OP eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsübermittlung besteht?
    Grüsse aus dem frühnebeligen Thüringen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    der § 303 SGB V sieht einen pauschalen Abzug in Höhe von bis zu 5 % des Rechnungsbetrags vor. Dies gilt ab vollstationärer Aufnahme 01.01.2004 bei \"nicht maschinell verwertbarer Datenübermittlung\". Aber die KK machen nicht alle davon Gebrauch. Es bezieht sich offensichtlich nicht auf Amb.OP. Fragen Sie bei Ihrer Landeskrankenhausgesellschaft nach!

    mfGK

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.