- Offizieller Beitrag
Hallo ToDo,
nur damit da keine Missverständnisse aufkommen:
\"Lord\" sticht alles! :d_zwinker:
Hallo ToDo,
nur damit da keine Missverständnisse aufkommen:
\"Lord\" sticht alles! :d_zwinker:
Na, da kann man ja mal sehen, wie schnell
man mit dem kleinen unscheinbaren Satz
\" Die machen es sich einfach\" jemanden aus
der Reserve locken kann.
:noo: :i_baeh:
Also wissen´s gnä´ Frau, dafür
Zitat
Original von C.Gerhardt:
aus
der Reserve locken
braucht´s bei mir schon etwas mehr. Aber für den Versuch meinen allergrößten
:i_respekt:
Gruß,
ToDo
[quote]
Original von gk:
Nachtrag:
in der gültigen Datenübermittlungs-Vereinbarung (Stand 01.12.1994) steht in § 3 \"Inhalt und Aufbau der Datensätze\": Zur Datenübermittlung durch die Krankenkasse zählen:
[f3]- der Zahlungssatz Ambulante Operation[/f3]
Hallo Forum,
bisher werden amb. OP von uns in Papierform an die jeweilige Kasse geschickt. Die Rechnung erstellt ein externer Dienstleister. Gibt es Fristen oder Hinweise, wann für die amb. OP eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsübermittlung besteht?
Grüsse aus dem frühnebeligen Thüringen
Hallo Herr Schikowski,
der § 303 SGB V sieht einen pauschalen Abzug in Höhe von bis zu 5 % des Rechnungsbetrags vor. Dies gilt ab vollstationärer Aufnahme 01.01.2004 bei \"nicht maschinell verwertbarer Datenübermittlung\". Aber die KK machen nicht alle davon Gebrauch. Es bezieht sich offensichtlich nicht auf Amb.OP. Fragen Sie bei Ihrer Landeskrankenhausgesellschaft nach!
mfGK