Hallo Forum,
wir führen mit etlichen Krankenkassen das DTA-Verfahren nach § 301 SGB V durch. Dazu verwenden wir den ORBIS-Konverter von GWI. Es klappt so leidlich. Das größte Ärgernis sind die Rückmeldungen der Krankenkassen, die sie in ein Anhangsfeld schreiben. Da steht dann so nebenbei, dass Rechnungen nicht akzeptiert werden, dass der MDK gegen uns entschieden habe, dass ein Fall angeblich doppelt angelegt sei, dass kein Versicherungsverhältnis bestehe oder dass eine \"Fam-Prüfung\" (Familienmitglieder) eingeleitet worden sei. Diese Meldungen sind für die Abrechnungsmitarbeiterinnen schwer verdaulich und werden auch erst verzögert entdeckt.
Daher meine Frage: Auf welcher Grundlage können uns die Krankenkassen Meldungen via Datenträgeraustauschverfahren senden? Könnten wir das nicht auch unterbinden und auf schriftlicher Kommunikation bestehen?
Herzliche Grüße aus dem immer schön nassen Nordhorn Johannes Nebe