§301, Datenaustausch, Meldungen der Krankenkasse

  • Hallo Forum,

    wir führen mit etlichen Krankenkassen das DTA-Verfahren nach § 301 SGB V durch. Dazu verwenden wir den ORBIS-Konverter von GWI. Es klappt so leidlich. Das größte Ärgernis sind die Rückmeldungen der Krankenkassen, die sie in ein Anhangsfeld schreiben. Da steht dann so nebenbei, dass Rechnungen nicht akzeptiert werden, dass der MDK gegen uns entschieden habe, dass ein Fall angeblich doppelt angelegt sei, dass kein Versicherungsverhältnis bestehe oder dass eine \"Fam-Prüfung\" (Familienmitglieder) eingeleitet worden sei. Diese Meldungen sind für die Abrechnungsmitarbeiterinnen schwer verdaulich und werden auch erst verzögert entdeckt.

    Daher meine Frage: Auf welcher Grundlage können uns die Krankenkassen Meldungen via Datenträgeraustauschverfahren senden? Könnten wir das nicht auch unterbinden und auf schriftlicher Kommunikation bestehen?

    Herzliche Grüße aus dem immer schön nassen Nordhorn Johannes Nebe

  • :sterne: :sterne: :sterne:
    Bei uns haben die Krankenkassen es abgelehnt (DAK/AOK etc).
    Begründung:
    Ein Verfahren kann nur (!!!!) per DFÜ oder nur schriftlich
    insgesamt bearbeitet werden. Wir wollten Aufnahme und Entlassung etc per DFÜ, aber unsere Rechnungen und Rückmeldungen der Krankenkassen in schriftlicher Form bearbeiten.
    Wurde abgelehnt und die bei einigen KK sogar dann die Kostenzusage verweigert.
    Die machen es sich ganz schön einfach.

    Grüsse aus Bad Oeynhausen.

  • Hallo,

    vielleicht sollten Sie ein paar Tage bei einer der so arg kritisierten Krankenkassen hospitieren, um zu sehen, wie Ihre Meldungen, med. Begründungen, Stornos, Änderungen und Sätze bei Fallzusammenführungen dort so ankommen (wenn sie überhaupt ankommen).

    \"Sich einfach machen\" geht anders!

    Eine sachliche Einschätzung wäre:

    Der DTA ist eingeführt und wird bleiben bzw. sogar noch ausgeweitet. Eine (teilweise) Rückkehr zu Papier wird die angesprochenen Fehlerquellen kurzfristig ausblenden, aber nicht langfristig beheben. Wir wenden den DTA konsequent an, um dessen Schwachstellen zu erkennen und diese den verantwortlichen Software-Anbietern (KIS-Anbietern) zur kontinuierlichen Verbesserung des Systems zu melden.

    Warum richten sich hier die Vorwürfe ausgerechnet gegen den Vertragspartner, der dieses System nicht eingeführt hat, der die DV-Rahmenbedingungen nicht zu verantworten hat und mit den Gegebenheiten genauso leben muss? :noo:

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Verehrter Fürst!

    Wir für unseren Teil sind große Anhänger der Idee der elektronischen Datenübertragung. Nur haben wir alle auch unsere eingeschränkte Sicht aus der eigenen Alltagsperspektive, und die ist aus unserer Sicht, wie im Eingangsbeitrag geschildert, dass wir uns mit Schwierigkeiten durch unstrukturierte Rohtextantworten plagen müssen; aus Ihrer Sicht ist es die mangelnde Datenqualität der Krankenhäuser.

    Eben weil das alles noch nicht richtig eingespielt ist und man sich schon wieder ärgern möchte, plädiere ich ja dafür, dass man erst mal nach den Rahmenbedingungen fragt, um nicht zu sagen: danach, wie denn das Verfahren von den Gesetzen und Verordnungen her geregelt ist. In dieser Hinsicht habe ich bisher hier noch nicht erfahren, auf welcher Grundlage die Krankenkassen berechtigt sind, ihre Mitteilungen ganz formlos in ein Anhangsfeld der §301-Datenübermittlung zu schreiben.

    Herzliche Grüße Johannes Nebe

  • Hallo zusammen,

    wenn die Meldungen der KK im KH kryptisch ankommen, ist vermutlich nicht die KK verantwortlich. Dort wird das doch ordentlich in ein dafür vorgesehenes Textfeld eingetragen. Aber der Konverter auf KH-Seite hat möglicherweise Probleme damit. Ich frage mich immer wieder, was ich hier für einen Ohr-Biß habe! Als Textfelder sind meines Wissens z.B. auch die \"Medizinische Begründung für Verlängerung\" in einem speziellen Formular vorgesehen. Wir haben dies aber noch nicht ausprobiert. Bei uns findet auch mit den meisten KK alles über DTA statt mit Ausnahme der MDK-Verfahren und Mahnungen.

    mfGK

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Graf Jo!

    Wir arbeiten mit allen gesetzlichen Kassen mit dem DTA. Der Schriftverkehr bleibt uns trotzdem noch erhalten. Ich habe noch kein MDK-Gutachten per DTA bekommen und Entlassungsbriefe oder Stellungnahmen für den MDK werden aus datenschutzrechlichen Gründen nicht per DTA versandt.

    Mit feundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Nachtrag:

    in der gültigen Datenübermittlungs-Vereinbarung (Stand 01.12.1994) steht in § 3 \"Inhalt und Aufbau der Datensätze\": Zur Datenübermittlung durch die Krankenkasse zählen:

    - der Kostenübernahmesatz,
    - der Anforderungssatz medizinische Begründung,
    - der Zahlungssatz,
    - der Zahlungssatz Ambulante Operation

    (aus dem Buch \"Datenübermittlung nach § 301 ... 4. Fortschreibung ... ab 01.01.2004 gültige Fassung\"

    Das würde die von Graf Jo angeführten \"Nachrichten\" vermutlich ausschließen.

    Es gibt aber auch nach § 303 SGB V \"Ergänzende Regelungen\" landesspezifische Vereinbarungen, in denen der Umfang der zu übermittelnden Abrechnungsbelege eingeschränkt werden kann.

    Hier noch ein Link zum http://www.team301.de

    mfGK

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Ehrenwerter Graf,

    ich darf mich folgendem Beitrag insoweit anschließen, dass...


    Zitat


    Original von gk:
    wenn die Meldungen der KK im KH kryptisch ankommen, ist vermutlich nicht die KK verantwortlich. Dort wird das doch ordentlich in ein dafür vorgesehenes Textfeld eingetragen. Aber der Konverter auf KH-Seite hat möglicherweise Probleme damit.


    Das ist der Punkt. Bei uns führen z.B. Rechnungen regelmäßig zu Systemabstürzen wegen \"Schmutzsätzen\". Ich habe für solche Sätze die Schuld noch nicht beim Krankenhaus gesucht. Aber vielleicht ist die Idee gar nicht so schlecht... :i_baeh: (ich vermisse noch ein \"Ironie\"-Smilie)


    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Wer ist eigentlich von höherem Rang: der Fürst oder der Graf?

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ToDo:

    Bitte sehr: [schild]Achtung:
    Ironie !![/schild]
    oder
    :j_ironisch:

    Fürst ist eins drüber. Nur noch geschlagen von Herzog, Großherzog, König und dem Kaiser.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo ToDo,

    es geht m.E. auch nicht um Schuld und Unschuld, Sühne oder Buße. Wir müssen sehen, wie wir auf beiden Seiten mit dem Verfahren zurecht kommen. Und da ist z.B. Ihr Team301 hilfreich. Leider gibt es meines Wissens kein solches auf KH-Seite. Und jedes KIS hat halt seinen speziellen Ohr-Biß.

    P.S.: Kaiser Franz, König Otto, Herzog war auch ein Fußballspieler, nur ein Großherzog ist mir noch nicht begegnet auf dem Platz, Graf und Fürst gibt es bestimmt auch.

    mfGK (often smiling)

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Zitat


    Original von Selter:
    Hallo ToDo:

    Bitte sehr: [schild]Achtung:
    Ironie !![/schild]

    Danke dir - damit ich nie wieder falsch verstanden werde. :d_zwinker:


    Zitat


    Fürst ist eins drüber.

    Na, Gott sei dank! [schild] Achtung:
    Ironie !![/schild]

    (et hat jeklappt, hurra!)

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)