• Hallo liebes Forum.

    Ich habe leider noch keinerlei Erfahrung mit der Kodierung von Neugeborenen, da wir noch nicht nach DRG abrechnen. Wir haben keine Pädiatrie, nur eine Neugeborenen-Station mit quasi lauter gesunden Säuglingen. Inwieweit macht es da Sinn Nebendiagnosen zu erfassen? Ich denke da an Dinge wie zB Trinkunlust? Ich denke dass das eher nicht Erlösrelevant sein wird. Mir ist es auch noch nicht so ganz klar,wie man die HD wählt. Wenn zB Ein Kind eine Hyperbilirubinämie hat,dann wäre das die HD und die Z 38 die Nebendiagnose? Wenn ich einen gesunden Säugling habe mit Trinkunlust,dann kann die Trinkunlust doch eher nicht die HD sein,oder? :sterne:

    Fragen über Fragen

    Schöne Grüße

    R54 :erschreck:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo R54,

    da Sie keine Erfahrung haben, empfehle ich Ihnen erstmal das Kapitel 16 in den DKR komplett durchzulesen. Dort finden Sie dann Hinweise zu der HD-Zuordnung und wie z.B.: \"Auch ein Diagnosekode für Neugeborenengelbsucht wird nur zugeordnet, wenn eine Lichttherapie länger als zwölf Stunden durchgeführt wurde.\"

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo R54,
    Hr. Selter hat natürlich recht, daß die DKR Kap. 16 helfen. Allgemein
    erscheint es jedoch sinnvoll zur korrekten Gesamtdarstellung eines
    Falles auch nicht erlösrelevante ND zu verschlüsseln.
    Die Besonderheiten der Neonatalverschlüsselung werden in den DKR aber
    recht gut erkärt.
    gruß
    D.Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren