Ambulant /Stationär

  • Hallo liebes Forum

    Ich weiß das dieses Thema schon mehrfach diskutiert wurde
    aber bei uns geht jetzt noch mal die Disskusion von vorne los.
    Gibt es eine Definition für ambulant bzw eine zeitliche
    Begrenzung??Bei uns ist folgendes:
    Pat. kommt zur Arthroskopie--->ambulant
    Pat. bekommt SPA --->ambulant
    Pat. bleibt über Nacht --->ambulant???
    Mir wurde jetzt gesagt das ambulant nur bis 8 Stunden postoperativ
    zählt.Stimmt das??Wir haben bisher diese Fälle ambulant abgerechnet.
    Das die Pat. über Nacht liegen möchten unsere Anästhesisten.Es wird
    aber ambulant abgerechnet.
    Wie handhabt ihr das???
    Schon mal Dank im vorraus

    Zabi

  • Hallo Zabi!

    Meines Wissens nach ist eine ambulante Behandlung nicht strikt zeitlich begrenzt. Nimmt man das Urteil des BSG (B 3 KR 4/03 R) so beträgt der typische Zeitraum für eine ambulante Behandlung bis zu 10 Stunden bzw. ist dadurch definiert das der Patient die Nacht vor/nach dem Eingriff nicht im KH verbringt.
    Daraus ergibt sich:
    1. die Frage: Wie rechnen sie die Nacht ambulant ab (oder ist dies eine Serviceleistung des Hauses)?
    2. die Frage: Wieso wollen die Anästhesisten das der Patient über Nacht bleibt? Wenn eine Komplikation vorlieg und der Patient über Nacht bleibt ist der gesammte Fall als stationärer abzurechnen.


    MfG
    Eckhardt

  • Zitat


    Gibt es eine Definition für ambulant bzw eine zeitliche
    Begrenzung??

    Hi,

    die in der letzten Zeit zusammenfassendste Darstellung findet sich wohl in diesem BSG-Urteil, ist von der homepage des BSG downloadbar.

    BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 4.3.2004, B 3 KR 4/03 R

    gruß
    fuge :)

  • Hallo Eckhardt und fuge

    Also bei uns ist es nun noch so das SPA über Nacht bleibt.
    (auch wenn es evtl.\"veraltert\" ist).Darum haben wir ja auch
    ambulant abgerechnet.Laut BSG-Urteil zählt ambulant nicht
    wenn Pat. über Nacht bleibt oder ebend über 10 Stunden.(wenn
    ich es recht verstanden habe)Wir bekommen aber den Fall bei
    der KK nicht Stationär berechnet.Das ist uns bewusst. irgentwie dreh ich mich im Kreis :sterne:
    Was kann ich nun tun??
    1.Anästhesist sagen so geht es nicht mehr???
    --->würde meine Kompetenz überschreiten
    2.weiter so ambulant abrechnen???
    ---> macht mich jetzt auch nicht mehr so glücklich
    3.keine SPA mehr
    ---> war Spaß
    Jetzt mal ehrlich,wer kann mir helfen oder ist mir überhaupt noch zu
    helfen???

    Auf Hilfe hoffend

    Zabi

    Zabi

  • Hallo werte Mitstreiter!

    Das Urteil des BSG ist sicherlich ein Anhaltspunkt. Da ich mich auch mit der Ambulanzabrechnung auseinander setzen darf, möchte ich Sie auf die Ziffer 66 EBM hinweisen. Betreuung eines Patienten über 12 Stunden nach einer amb. OP. Was sich die Verodnungsgeber hierbei gedacht haben weiß ich auch nicht, aber diese Ziffer gibt es und die Kassen werden dies auch wissen.

    Mit freundlichem Gruß

    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Zabi!
    Sicher keine leiche Situation aber vielleicht hilft das:
    1. Mit des Anästhesisten reden. Diese sollen sich das quasi \"stationäre\" Setting nochmal überlegen: Muß das sein, gibt es eine Empfehlung die das rechtfertigt.... (Ich habe mit dieser Diskussion eine Aufweichung in meinem Haus bei Angiographien eingeleitet). Ich weiß das es schwer ist gewohnte Dinge zu verlassen und das es immer auch etwas anderes ist die rechtliche Verantwortung zu tragen, aber die Gesetzgebung geht im Moment diesen Weg (vielleicht nur bis sich die ersten Komplikationen häufen). Hier ist sicher auch die Geschäftsführung zur Organisation gefragt.
    2. Im Zweifel als Serviceleistung weiter ambulant abrechnen (vielleicht hilft die Ziffer von Herrn Killmer).
    3. Keine SPA mehr machen ;-). War auch nur Spaß!
    4. Den Einzelfall auf \"stationäres Potential\" prüfen (z. B. Kreislaufkomplikation nach Anästhesie etc.). Wenn ein Teil der Fälle stationär würde könnte der Rest der ambulanten Fälle damit evtl. \"Querfinanziert\" werden.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo,

    die o.g. Ziffer E66 für Betreuung eines Patienten über 12 Stunden nach amb. OP ist wahrscheinlich dafür gedacht, wenn ein Patient morgens um 06:00 kommt und erst abend um 20:00 nach Hause geht!? :d_gutefrage:

    Alles in allem ist es aber so, dass sobald ein Fall 24 Stunden (d.h. über Nacht) im Haus ist, ist es ein stationärer Fall und somit auch stationär abzurechnen.

    Zabi
    Wenn Ihre Anästhesisten glauben, dass der Pat. über Nacht bleiben soll, werden Sie vermutlich recht haben, aber ein ambulanter Fall ist das damit nicht. Viel brennender finde ich hier die Frage wie das Verhältnis Kosten zu Erlöse ist. Amb. OPs werden ja nicht gerade übermässig vergütet und wenn man den Patienten noch vollversorgen muss (mit Abendessen / Frühstück / Wasser / Strom / Personal) sind die Kosten im Normalfall höher als die Erlöse und somit unrentabel. Wenn ich nicht falsch liege gehören die genannten Kosten auch nicht gerade zu einer freiwilligen kostenfreien Serviceleistung. Ergo: bleibt der Patient über Nacht wird stationär abgerechnet. Ich würde auch mal eine Aufstellung der Kosten und Erlöse machen und dem ltd. Anästhesisten vorlegen. Entweder übernimmt dieser dann die angefallenen Mehrkosten oder er entscheidet sich die entsprechenden Fälle demnächst in hausärztliche Nachsorge zu geben. Übrigens kann man auch Häusliche Krankenpflege verordnen !!

    Gruss

    Pandur

    :sonne:

  • Hallo Zabi,
    die Entscheidung über die Behandlungsform obliegt dem Arzt.
    Die Entscheidung über die Vergütung obliegt in jüngster Zeit in diesem schönen Lande der Kasse, es sei denn man ist prozeßfreudig, dannliegt sie beim Sozialgericht.
    Sie sollten einen Prozeß des Nachdenkens bei den Anästhsisten anstoßen - ist es medizinisch zwingend notwendig, den Pat. über Nacht zu überwachen? Wenn ja, entsprechend dokumentieren und wenn die Kasse weiter nicht mitspielt, sozialgerichtlich klären lassen.
    Vermutlich wird man aber bei einer Vielzahl der Fälle aber zu einer ambulanten Behandlung übergehen können. Die Grenzfälle könnte man zunächst amb. operieren und dann im Verlauf der postop. Überwachung stat. aufnahmen, weil sie eben aus med. Sicht nicht entlaßfähig sind. Hier sollte es bei entsprechender Dokumentation kaum Ärger mit MDK und Kasse geben.
    Viele Grüsse aus dem schon sonnigen Thüringen 8)

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo

    Es ist schon alles recht verzwickt.Ich hoffe das
    am Montag sich dazu etwas klären lässt.Unsere
    Anästhesisten sind in der Sache ja auch aufgeschlossen,
    der Orthopäde sagt ebenfalls Ambulant.Die Ziffer E66
    wird wohl mit angegeben.
    Ein weiteres Problem was bei den ambulanten Pat. jetzt
    auffällt ist,das sie sagen sie seien zu Hause nicht
    abgesichert und könnten abends nicht nach Hause.
    Bei älteren Pat. mag man das dann noch als Begründung
    für stationär durchbekommen aber bei jüngeren Pat. sehe
    ich da auch schwarz.Hat jemand mit soetwas Erfahrung???

    Eigentlich mache ich in unserem KH die stationären Fälle,
    und die mache ich auch gerne(bis auf wenige Ausnahmen),
    aber diese ambulante Abrechnung wird auch nicht mein
    Freund werden.


    Besten Dank

    Zabi

  • Hallo zusammen,

    wir halten uns bei der Frage vollstationäre oder ambulante Abrechnung an die Vorgaben der Anlage 2 zum Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V \"Allgemeine Tatbestände\".

    :augenroll:
    Gruß und ein erholsames WE

  • Hallo Zabi!

    Ein junger ambulanter Patient der angibt zu Hause nicht versorgt zu sein sollte vor ambulanter OP zu KK geschickt werden. Hier sollten die Möglichkeiten einer Versorgung durch einen häuslichen Pflegedienst geklärt werden bzw. im Vorhinein die stationäre Kostenübernahme abgeklärt werden. Ich hatte jetzt einige Fäle wo genau dies nachträglich von der Kasse genutzt wurde um stationäre Kostenübernahmen abzulehnen. Alternativ (das überlege ich zur Zeit) wäre auch die Unterbringung im Krankenhaus gegen entsprechende Bezahlung durch den Patienten zu überlegen. Motto: Sie sind nicht versorgt aber wir hätten da ein \"Hotel\" wo sie nach der OP bleiben können.(Deal) Wieso dies nicht ausbauen?

    MfG
    Eckhardt