Subileus bei Obstipation

  • Guten Morgen, Forum,
    ich benötige noch einmal Hilfe zur Klärung der KDR D002C ( Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose )
    Patient wird mit Subileus-Symptomatik bei Obstipation entlassen.
    Diagnostik:: Gastrografin-Schluck; hier Ausschluss eines mech. Ileus.
    Therapie: Abführende Maßnahmen mit Laxoberal, danach rasche Normalisierung des abdominellen Befundes.

    Ich würde kodieren:
    HD K59.0 mit G67B und 0,423
    ND K56.7
    Begründung: KDR D002c (Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit)
    Frage: Ist der Subileus als \"Symptom\" im Rahmen der Obstipation zu sehen?

    Wenn ich falsch liege, bitte eben unter Anwendung der KDR begründen.


    HD K56.7 würde in die DRG G65B und 0,406 fallen.
    Gruß aus dem sonnigen Norden.

  • Moin Herr Schrader!

    Auf Ihre Bitte \"eben unter Anwendung der KDR begründen\" kann ich leider nicht eingehen, weil ich diese häufige Erkrankung wohl eher pragmatisch angehe:

    1. Eine Obstipation (K59.0) muß nicht stationär behandelt werden.
    2. Hingegen sind offenbar für die konservative Therapie der \"sonstigen Obturation des Darmes\" (K56.4) häufig die \"besonderen Mittel eines Krankenhauses\" erforderlich.

    Da viele der betroffenen Patienten aufgrund der Schmerzsymptomatik notfallmäßig eingewiesen werden und diese Schmerzen zusätzlichen Diagnostik- bzw. Behandlungsaufwand erfordern, kodiere ich in diesen Fällen entsprechend
    HD K56.4 sonstige Obturation des Darmes
    ND R10.3 Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches,
    ggf. zusätzlich ND E86 Volumenmangel.

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo, Herr Lehmann,
    zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
    Warum nehmen Sie K56.4 und nicht K56.7?
    Der Subileus wir nach dem Diagnosenthesaurus mit K56.7 verschlüsselt, warum soll ich dann K56.4 nehmen?
    Sie haben natürlich Recht, wenn Sie sagen, dass K59.0 nicht stationär behandelt werden muss, in diesem Fall sind aber diverse andere signifikante NDs vorhanden, die einen st. Aufenthalt rechtfertigen - die Patientin ist 1919 geboren, dement (Alzeheimer) und und und.
    Primär geht es mir - wie auch schon gesagt - um die Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit in díesem Fall. Kann die K59.0 als zugrundeliegende Krankheit für einen Subileus gesehen werden?
    Ich bin kein Mediziner, nur MDA.
    Vielleicht können Sie noch einmal Stellung dazu nehmen.
    Einen schönen Sonntag noch.
    Gruß aus dem sonnigen Norden.
    Übrigens: Sie benutzen auch abends die Anrede \"Moin\", daraus entnehme ich, dass Sie ganz in der Nähe tätig sein müssen, oder?

  • Moin Herr Schrader!

    ich denke nicht, daß man ruhigen Gewissens die Obstipation als Ursache für den inkompletten Ileus kodieren kann und bin damit auch gleich bei meiner Begründung für die Favorisierung von K56.4 vor K56.7: Ich kodiere gern mit der Systematik und finde dort als Erläuterung unter K56.4 (sonstige Obturation des Darmes) u. a. den Hinweis \"Impaktion Kot\", was wiederum heißt, daß die Obstipation im Code enthalten ist.

    Zu der anderen Frage: Wo ist denn die Nähe zu meinem u. g. Tätigkeitsort?

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo, Herr Lehmann,
    gut, wenn Sie so argumentieren, muss ich erst einmal passen.
    Wenn aber, die K59.0 als Ursache für den Subileus gesehen wird - und so steht es hier im Arztbrief - und ich die :dkr: D002c (Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit) im Hinterkopf habe - zugrundeliegende Krankheit vor Symptom heißt es doch -, stellt sich mir wieder die Frage, ob die Obstipation als Ursache für die Subileussymptomatik in Frage kommen könnten? Wenn nicht, ist der Fall wohl klar.

    Die andere Frage: Ich dachte jetzt, Sie kämen vielleicht aus dem hohen Norden (Nähe Ostfriesland vielleicht), da sagt man ja zu jeder Tages - und Nachtzeit \"Moin\".
    Vielleicht mögen Sie ja noch einmal Stellung nehmen.
    Gruß aus dem sonnigen Norden.

  • Moin Herr Schrader!

    Zu der ersten Frage: Ich denke, ein Ileus (auch durch Koprostase / Obstipation ist ein eigenständiges Krankheitsbild und kann nicht als Symptom der \"Krankheit\" Obstipation interpretiert werden. Insofern greift der Absatz \"Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose\" aus DKR D002c nicht.

    Zu der zweiten Frage: Schleswig liegt im Norden, wir richten uns hier nach den Wettervorhersagen für Sønderjylland (Süd-Jütland).

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Sub-Ileus oder Koprostase ist der eigentliche Zustand, der
    unmittelbar die stat. Aufnahme verursacht hat. Daher ist
    dies die HD. Allein wegen der möglichen Ursache Obstipation
    ist keine stat. Behandlung erforderlich.
    Gruß
    Ordu

  • ... dann ist für mich die HD-Zuweisung auch klar.
    P.S. So ganz sicher war sich unser OA nicht, habe ihn gebeten, einmal hier nachzulesen.
    Danke und ein schönes Wochenende.