• Liebe DRG Gemeinde,

    wie wird bei Ihnen mit unreifen Hüften von Neugeborenenen umgegangen, wenn als therapeutische Konsequenz breites Wickeln und sonographische Kontrollen entstehen? Die Verschlüsselung von Q65.6 \"Instabiles Hüftegelenk (angeboren; luxierbare Hüfte, subluxierbare Hüfte\" führt in eine deutlich höher bewertete DRG.
    Über einen regen Gedankenaustausch wäre ich dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

    A.Chandra

  • Hallo? War meine Frage langweilig? Oder zu schwer? Andere Fragen und deren Antworten scheinen an mir vorbeigezogen zu sein.

    Mit freundlichem Gruß

    A.Chandra

  • Hallo,
    als Orthopäde möchte ich davor warnen, eine unreife Hüfte und ein instabiles Hüftgelenke sind Grundverschieden. Ein Instabiles Hüftgelenk ist mit breitem Wickeln nicht richtig therapiert. Das könnte erhebliche Prob. mit dem MDK geben.

    Max Mann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das breite Wickeln verursacht keinen zusätzlichen Aufwand. Meine Tochter kam in den Genuß dieser Technik und ich erinnere mich, dass es für mich aufwandsmäßig keinen Unterschied machte, ob ich sie nun breiter oder weniger breit gewickelt habe. Die sonographische Darstellung der Hüftgelenke läuft ja nun mal routinemäßig während des stationären Aufenthaltes und die Kontrollen dann doch eher nach Entlassung.

    Ich kann hier keine Begründung für eine Kodierung (egal mit welchem Kode) sehen, wenn es in diesem Rahmen bleibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Chandra,

    Ihre Frage ist weder zu schwer noch zu langweilig. Trotzdem sieht man manchmal noch gerne in anderen Quellen nach, bevor ich nun als dritter antworte.

    Ich bin mir als Orthopäde nicht ganz schlüssig, ob hier die Neonatologen nicht eine plausible Erklärung parat haben.

    Ich glaube, daß in der Neonatologie konservative orthopädische Behandlungen nicht vorgesehen sind, denn sonst würden die Bedingungen zu den entsprechenden P-DRG´s sich hier nicht selbst ausschließen. Die entsprechenden orthopädischen I-DRG´s greifen erst, wenn das Kind älter als 28 Tage geworden ist. Dazu muß man aber sagen, daß das breite Wickeln als harmlosestes Behandlung der Hüftdysplasie und demzufolge auch leichtesten Form der Hüftdysplasie üblicherweise mehr ambulant kontrolliert wird. Vielleicht liegt auch darin das Problem der Fehler-DRG bei Neugeborenen. Der Versuch bei unter 29 Tagen Patientenalter das breite Wickeln in extrem freier Auslegung als spezielle Form der Lagerungsbehandlung oder Gelenkreposition aufzufassen, hilft auch nicht weiter. Zu Prüfen wäre natürlich, welcher der Q65er Codes der richtige war, und über das Geburtsgewicht wurde auch nichts ausgesagt.

    Es sollte mich vorbehaltlich eines Kommentars eines Neonatologen nicht wundern, wenn beim Groupen eine Lücke im System vorliegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter

    Berlin

  • Guten Morgen liebes Forum,

    vielen Dank für die Äußerungen! Den \"Aufwand\" bei unreifen Hüften würde ich nicht so sehr über das breit Wickeln herleiten, als vielmehr über den Aufklärungsaufwand, der sich ergibt. Weiterhin werden die Eltern angeleitet, was mit breit wickeln gemeint ist.
    Die Hüftsonographiekontrolle wird natürlich auch bei uns nicht mehr durch das KH erbracht. Aber ob die Hüftsono Routine ist, wage ich zu bezweifeln, denn ich kenne zumindest eine sehr große Klinik in Niedersachsen, die dieses Verfahren nicht in der Routine als \"Screening\" anwendet(Wir sind es nicht). Die Verschlüsselung der Q65.6 führt nicht in eine Fehler-DRG, sondern in die P67C mit einem RG von 0,722 statt ohne Q65.6 P67D und einem RG von 0,294. Weitere Meinungen, hier insbesondere der Pädiater und Neonatologen? (Der Kodierleitfaden nach Gkind ist in dieser Frage nicht spezifisch genug)

    Mit freundlichem Gruß

    A.Chandra

  • Hallo Herr Chandra!

    Bin kein ausgewiesener Neonatologe, aber ich würde die Q65.6 verschlüsseln.

    Wenn ich Ihren Darlegungen richtig folgen kann, dann ergibt sich in meinen Augen sehr wohl ein Aufwand, welche einer Kodierung von Q65.6 rechtfertigt und folgerichtig zur Heraufstufung in die P67C führt.

    Wenn eine unreife Hüfte nicht behandlungsbedürftig wäre (auch nicht bedürftig der nachfolgenden Kontrolle), dann müßte man Sie auch nicht breit wickeln - dies wird aber glücklicherweise getan.

    Aus meiner (sehr begrenzten Erfahrung) heraus sind Entlassungsgespräche mit Eltern von Kindern mit einem vermeintlich kleinen gesundheitlichen Problem erheblich aufwendiger als bei Eltern von Kindern mit einem absolut unkomplizierten Verlauf.

    Einzige Anforderung, welche ich stellen würde -> Gibt es von dem Gespräch und der darin behandelten unreifen Hüfte mit Prognose, weitere Maßnahmen etc. eine Aktendoku (zwecks MDK-Standfestigkeit)? Falls ja, code it. Falls nein, leave it.

    Hoffe die Ausführungen helfen in irgendeiner Art und Weise


    Beste Wünsche und Grüsse


    Andreas Christaras
    Klinik für Kinder-Onkologie, -Hämatologie und -Immunologie
    Universitätsklinikum Düsseldorf

    --------------------------------------------------------------------------------
    Dr. med. A. Christaras
    FA Kinder- & Jugendmedizin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von AChandra:
    Aber ob die Hüftsono Routine ist, wage ich zu bezweifeln, denn ich kenne zumindest eine sehr große Klinik in Niedersachsen, die dieses Verfahren nicht in der Routine als \"Screening\" anwendet(Wir sind es nicht).

    Guten Morgen Herr Chandra,

    ich bin zwar immer noch kein Pädiater oder Neonatologe, melde mich aber trotzdem erneut zu Wort.
    Wie schon erwähnt, habe ich diese Situation mit den angesprochenen Konsequenzen bei meiner Tochter erlebt und kann somit ganz gut abschätzen, inwiefern hier ein relevanter Mehraufwand entstanden war.

    Auch wenn Sie ein KH kennen, dass die Sono nicht als Routineleistung erbringt, dass Ihrige tut es (wie viele andere auch). Das ist der Maßstab an dem Sie sich messen müssen, das wird übrigens auch der MDK tun. Dort überzeugend einen relevanten Mehraufwand geltend zu machen, dürfte sich als schwieriges Unterfangen herausstellen.

    Das der Kode Q65.6 eher einen anderen Zustand beschreibt, wurde oben bereits erwähnt. Aber auch alternative Verschlüsselungen führen in die P67C.

    In diesem Sinne

  • Hallo Herr Chandra,

    nach einigem Trixen (Entlassungsgrundeingabe, welchen ich sonst nie eingeben musste; auf das Geburtsgewicht von 3500 Gramm kam ich schon vorher) kam ich nun auch auf die P67C.

    Ohne diese Angabe landete ich stets in der Fehler DRG 960Z. Ich frage mich daher, warum ist die Angabe der Entlassungsart hier entscheidend und warum ist es dies bei den anderen DRG´s nicht? Es hätte doch bei den Verlegungs- und Sterbedrg´s gereicht, nur jeweils diese Parameter gezielt zu erfassen.

    Was haben Sie codiert, um auf die P67D zu kommen? In diese DRG komme ich nach Streichung der Q65.ff nur, wenn ich z.B. die O80 (Spontangeburt) angebe. Das war aus Ihren Angaben nicht zweifelsfrei zu erkennen. Denn, dass das Kind bei Ihnen zur Welt kam, ist für Außenstehende nicht selbstverständlich. Wir haben als damalige Orthopädische-Universitätsklinik z.B. die Klumpfüsschen teilweise auch ab dem ersten Tag nach der Geburt und die Hüftdysplasien innerhalb der ersten Tage/Wochen übernommen, zur Welt kamen sie aber woanders.

    Die Hüftsonographie ist in Berlin schon lange Routine. Das OHH (Oskar Helene Heim) hatte vor gut 20 Jahren einen Bus angeschafft, mit dem die (damals West-) Berliner Entbindungsstationen angefahren wurden um die Neugeborenen zu untersuchen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin