• Hallo liebe Forum-Besucher,

    ich habe eine Frage bezüglich Fehler-DRGs, und vielleicht hat einer von Euch ja eine Idee dazu. Um Folgendes geht es: Ich bin gerade dabei, eine Fehler-DRG-Analyse durchzuführen und bin auf folgendes Problem gestoßen: Sowohl im Web-Grouper der Uni Münster, als auch im hausinternbenutzten KODIP-Grouper fällt die K75.4 (Autoimmunhepatitis) in eine Fehler-DRG, die 960Z für "nicht gruppierbar". Woran könnte das liegen??

    Danke...

    Grüße aus dem Klinikum der Uni Regensburg
    Maike

  • Hallo,
    offensichtlich gibt es den ICD-Code K75.4 in der Australischen ICD-Version nicht (im Definitions-Manual Version 4.1 ist sie jedenfalls nicht enthalten!). Ich denke, das müßte man DIMDI melden. Meiner Erinnerung nach wurde als Grund für die Umstellung der ICD-10 Version 1.3 auf die Version 2.0 die Anpassung auf die Australische Version angegeben. Diese ist aber offensichtlich nicht ganz ohne Fehler abgelaufen.
    Gruß Christa Bernauer
    Kreiskrankenhaus Heidenheim

  • Hallo Maike, K75.4 wird als nicht zulässige (warum?) Hauptdiagnose auch von unserem 3M-Grouper in die DRG 960Z eingruppiert. In der ICD-10-WHO-Ausgabe von 1994 gibt es diesen Subcode nicht. Das wird wohl der entscheidende Punkt sein. Solange die Tabellen nicht überarbeitet sind, aus denen die DRGs generiert werden, kann sich das nicht ändern. In den DKR gibt es keinen Hinweis. Meines Erachtens könnte der Fall auch in H63B passen, aber da ist das CW mit 0,61 wesentlich niedriger. Wenn der Patient andere Diagnosen hat, würde ich fragen, ob eine davon als Hauptdiagnose in Frage kommt. Sonst bleibt es eben so. Denn die Fehler-DRGs müssen ja auch ihre Berechtigung haben, die fangen viele Fälle auf, die nicht eindeutig einer anderen MDC zuzuweisen sind.

    Freundliche Grüße aus Schorndorf

    [ Dieser Beitrag wurde von Guenter_Konzelmann am 27.02.2002 editiert. ]

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    ich habe mich auf Anraten von Fr. Bernauer ans Dimdi gewandt und mal nachgefragt. Deren Antwort lautet, dass der Fehler, der zu dieser Eingruppierung führt, auf Seiten der Australier zu finden ist. Die haben, laut Dimdi, in die Version ihrer ICD-10-AM nicht alle Updates der WHO intergriert, so auch die K75.4. Dieser Kode wurde 1999 von der WHO eingeführt. Das Dimdi rät auf die K75.8 zurückzugreifen, womit man auf eine letztendliche Eingruppierung in die von Ihnen angebotene H63B kommt.

    Mfg Maike

  • Hallo,

    im ICD-10 AM aus dem Juli 2000 (10th version) ist dieser Code enthalten, damit vermutlich auch in der neuen AR-DRG-Version, nur was nützt uns das wenn alle mit der alten 4.1 Version arbeiten?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizinisches Controlling
    Krankenhaus Reinickendorf
    ein Haus der Vivantes

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo liebes Forum,

    <konzelmann>
    Sonst bleibt es eben so. Denn die Fehler-DRGs müssen ja auch ihre Berechtigung haben, die fangen viele Fälle auf, die nicht eindeutig einer anderen MDC zuzuweisen sind
    </konzelmann>

    Klar haben die Fehler-DRG ihre Berechtigung, aber doch bitte nicjt für Fälle, für die es passende DRGs gibt.
    Die K75.4 ist nun ja so viel anders auch nicht als die anderen Hepatitisse.

    Diacos hat mit dem Code übrigens keine Probleme, er landet ohne ND in der m.E. korrekten DRG H63B.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Jacobs

  • K75.4 existiert in der ICD-10 AM 1ed. auf die das AR-DRG-System 4.1 basiert nicht. Daher ist es auch in keiner Definitionstabelle enthalten und wird behandelt wie ein unsinniger Kode. Alle Grouper mit denen wir arbeiten sind australische Grouper. Deutschland wird nicht umhinkommen die Definitionstabellen auf Grund des ICD10 SGBV zu überarbeiten und damit den G-DRG-Grouper zu schaffen. Bis dahin ist hat das gruppieren unschärfen die durch mapping übergangsweise gelöst erden können (z.B. K75.4 auf K75.8). Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen warum das DIMDI dazu raten sollte falsch zu verschlüsseln und einen Kode nicht zu verwenden nur weil er in Australien nicht existiert. Man kann ihn zum gruppieren hilfsweise für die eigenen Belange verwenden, auf keinen fall aber als HD auf ewig festschreiben, verschlüsseln und K75.4 vergessen. Sonst wird es die Autoimmunhepatitis nie geben und wir werden nie wissen was die Behandlung kostet. Wenn es HD ist muss es auch HD bleiben, egal wie der Fall in der bisherigen Hilfskonstruktionen-Groupern einsortiert wird.


    mfg Glocker

  • Hallo Groupies,
    ich hab da auch ein Fehler-DRG Problem:
    Zustand nach Humeruskondylen-Trümmerfraktur,jetzt Metellentfernung und Morbus Sudek. Die Diegnosen: S72.9 Femurfraktur n.n.bez,oder s42.45 distale Humerusfraktur,transkondylär,oder M89.9 Sudek und die Entfernung des Metalls 5787.03 ergeben bei Uni Münster und Diacos die Fehler DRG 96.0Z der online Grouper von F.R.E.S.H (wmd-medical) kommt hier zu den DRG`s bei HD s72.9 DRG I61Z CW 1.69, bei HS s42.45 DRG I75B CW 0,94 und bei HD M89.09 DRG B71A CW 1,37.
    Laut DKR kommt m.E die S42.45 oder die S72.9 in Betracht.
    Wie sehen Sie das?

    Vielen Dank

    Kurt Mies
    I) I) I)

    Kurt Mies

  • Guten Morgen
    <kmies>
    Laut DKR kommt m.E die S42.45 oder die S72.9 in Betracht.
    Wie sehen Sie das?
    </kmies>
    Ich sehe da schon Unterschiede zwischen Femur und Humerus ...
    ICD und DRG m.E. auch
    ?(
    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Danke, war wohl noch nicht ganz wach

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Guten Morgen,

    mit HD S42.45 dist.Humerus#, ND Sudeck M89.09 und Prozedur ME 5-787.03 kommt Diacos zur m.E. korrekten DRG i23Z &quot;Metallentfernung&quot;.

    die HD Femurfraktur passt sicher nicht zur ME am Humerus, aber selbst mit dieser HD erscheint bei mir im Diacos noch die i23Z.
    Mit dem Sudeck als HD komme ich auf die DRG B06B.

    Komisch.

    Grüße
    Chr.Jacobs