Hallo Forum,
man kann wohl keine allgemeine Aussage treffen, wie stark bestimmte Prozeduren erlössteigernd wirken, selbst wenn kein \"Z-Schweregrad\" vorliegt.
Wir stehen vor der Frage, kleinere Prozeduren entweder selbst durchzuführen oder sie konsiliarisch in Auftrag zu geben und möchten wissen, welches der finanziell günstigere Weg ist. Die Konsilleistung und ggf. Fahrkosten sind vom Erlös zu bezahlen. Dieser würde sich durch einen Schweregradanstieg bei eigener Leistungserbringung eventuell steigern.
Wie würdet ihr vorgehen ? Alle möglichen Fallkonstellationen systematisch zu berechnen, erscheint mir zu umständlich. Konkret geht es übrigens um die OPS-Ziffer 5-431.2.
Viele Grüße
Elrip