Konsilleistung oder Leistung besser selbst erbringen ?

  • Hallo Forum,

    man kann wohl keine allgemeine Aussage treffen, wie stark bestimmte Prozeduren erlössteigernd wirken, selbst wenn kein \"Z-Schweregrad\" vorliegt.

    Wir stehen vor der Frage, kleinere Prozeduren entweder selbst durchzuführen oder sie konsiliarisch in Auftrag zu geben und möchten wissen, welches der finanziell günstigere Weg ist. Die Konsilleistung und ggf. Fahrkosten sind vom Erlös zu bezahlen. Dieser würde sich durch einen Schweregradanstieg bei eigener Leistungserbringung eventuell steigern.

    Wie würdet ihr vorgehen ? Alle möglichen Fallkonstellationen systematisch zu berechnen, erscheint mir zu umständlich. Konkret geht es übrigens um die OPS-Ziffer 5-431.2.

    Viele Grüße
    Elrip

  • Hallo elrip,

    hört sich nach einer reinen Controller Frage an, aber ich kann ja mal versuchen sie zu beantworten.

    Sämtliche Fallkonstellationen zu berechnen wäre vermutlich sehr umständlich und zeitaufwendig da haben Sie Recht, allerdings wäre dies die genaueste Methode. Um eine pauschale Berechnung zu machen würde ich folgendermaßen vorgehen:

    Maximalerlöse DRG zu Maximalkosten = Ergebnis
    Maximalerlöse DRG zu Minimalkosten = Ergebnis
    Minimalerlöse DRG zu Minimalkosten = Ergebnis
    Minimalerlöse DRG zu Maximalkosten = Ergebnis

    Die gleiche Berechnung unter Berücksichtigung der konsiliarischen Kosten. D.h. zzgl. Kosten Konsil und abzgl. eigene nicht enstandene Kosten wie z.B. Personalkosten, OP Zeit, Pflegeaufwand usw.

    Wäre eine Möglichkeit wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe.

    Gruss

    Pandur

    :a_link:

  • Moin Moin,

    meines Erachtens ist die aufgeworfene Frage von der DRG-Vergütung unabhängig zu betrachten:
    Ob die PEG im eigenen Haus oder im Rahmen einer Verbringung (konsiliarisch) durchgeführt wird, macht keinen Unterschied bezüglich der Kostenträgerschaft. Beide Konstellationen gehen kostenmässig vollständig zu Lasten des Krankenhauses und werden mit der entsprechenden Vergütung abgegolten.
    Da es sich bei der Durchführung der Massnahme um eine medizinisch notwendige Prozedur handeln dürfte, kommen Sie auch nicht umhin, diese Leistung zu erbringen/konsiliarisch erbringen zu lassen.
    Sie müssen also eigentlich nur eine isolierte Qualitäts- und Kostenabwägung durchführen: Ist die Leistung konsiliarisch qualitativ genauso gut oder sogar besser und fällt die Rechnung (inkl. Fahrtkosten), die Ihnen gemacht wird, zudem ggf. auch noch niedriger aus als die Kosten, die Ihnen durch die Erbrigung der Leistung im eigenen Haus entstehen, dann ist die Entscheidung klar...

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Hallo elrip!

    Eine externe Leistungserbringung kann sich m. E. nur lohnen, wenn eine fixe Kostenvereinbarung mit dem Konsiliararzt / Krankenhaus getroffen wird. Gleiches gilt für den Krankentransport. Eine Abrechnung nach DKG-NT oder GOÄ mit entsprechenden Steigerungsätzen zzgl. Materialkosten kann eigentlich nicht preiswerter sein, als die Erbringung im eigenen Haus.
    Wahrscheinlich werden Sie um eine Kostenerhebung für die häufigsten Fälle nicht umhin kommen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer