Hallo allerseits,
ich hatte zwar vor ein paar Monaten schon einmal angefragt, aber vielleicht gibt es einen neuen Stand in der Diskussion um die Anwednung des § 15.2 KHEntgG.
Kernproblem bleibt das Nachgroupen von BPflV-Fällen, das nach meinem Kenntnisstand von den Kassen generell abgelehnt wird. Hat irgend jemand dieses Problem bereits in der ein oder anderen Weise lösen können?
Mit freundlichem Gruß
K.