Erlösausgleich 2003 für Optionshäuser

  • Hallo allerseits,

    ich hatte zwar vor ein paar Monaten schon einmal angefragt, aber vielleicht gibt es einen neuen Stand in der Diskussion um die Anwednung des § 15.2 KHEntgG.

    Kernproblem bleibt das Nachgroupen von BPflV-Fällen, das nach meinem Kenntnisstand von den Kassen generell abgelehnt wird. Hat irgend jemand dieses Problem bereits in der ein oder anderen Weise lösen können?

    Mit freundlichem Gruß

    K.

  • Hallo Kassandra,

    meines Wissens nach werden die BPFLV Fälle auch nicht nachgroupiert, sondern müssen nach altem Recht ausgeglichen werden. Wie das genau funktioniert können Sie mit Sicherheit Ihre/n Wirtschaftsprüfer fragen oder abstimmen.

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Pandur,

    das (Ausgleich nach altem Recht) funktioniert leider gar nicht, da für 2003 keine Pflegesätze vereinbart wurden.

    Die Krankenhausgesellschaft und der Gesetzgeber (vgl. Tuschen/Braun in das krankenhaus 10/03) gehen nach wie vor davon aus, daß ein optierendes Haus so gestellt werden muß, als hätte es vom 1. Januar an DRGs abgerechnet.

    Und Wirtschaftsprüfer halten sich gemeinhin aus dieser Problematik raus. ;(

    Mit freundlichem Gruß
    K.

  • Hallo Kassandra,

    da wir vom Erlösausgleich 2003 sprechen, kann es sich bei den BPFLV Fällen ja nur um Überlieger 2002/2003 handeln. Diese wurden vermutlich nicht in 2002 ausgeglichen. Diese Überlieger 2002/2003 müssen in 2003 nach altem Recht ausgeglichen werden. In 2003 konnten Sie natürlich nicht (sofern Optionshaus) BPFLV Fälle abrechnen, da keine Pflegesätze vereinbart wie von Ihnen angemerkt. Also mussten Sie alle Fälle Aufnahmedatum in 2003 als DRG Fälle abrechnen (da hat die Krankenhausgesellschaft bzw. der Gesetzgeber recht). Die Überlieger werden dann wie o.g. nach altem Recht ausgeglichen, sie wurden ja auch nach altem Recht abgerechnet (würde ich vermuten).

    Wirtschaftsprüfer können sich ja aus der Problematik raushalten, fragt sich nur wie lange, denn ohne endgültigen Erlösausgleich für 2003 dürfte schwerlich ein Jahresabschluss möglich sein (zumindestens kein genauer) und das dürften die Wirtschaftsprüfer nicht ignorieren. Deshalb müssen sich die Wirtschaftsprüfer mit der Ausgleichsproblematik nicht nur beschäftigen sondern auch auskennen.

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Kassandra,

    zum besseren Verständnis bräuchte ich noch mal ein Info.

    Geht es wirklich um die Fälle, die in 2002 aufgenommen und in 2003 entlassen worden sind ? Oder ist Ihr Krankenhaus, bedingt durch eine späte Pflegesatzvereinbarung erst unterjährig in 2003 auf die DRGs umgestiegen und hat bis zum Umstieg nach BPflV abgerechnet.

    Vielleicht können Sie mir da noch mal ein paar klärende Worte zusenden.


    Servus aus dem Norden (heute wieder Sonne satt !!!)

    M.Simon
    :sonne: :sonne: :i_drink:

  • Hallo,

    stimmt ! durch eine verspätete Pflegesatzvereinbarung musste in 2003 noch mit der BPFLV abgerechnet werden, aber die Fälle müssen dennoch nicht nachgegroupt werden sondern werden nach altem Recht ausgeglichen oder !?

    Gruss

    Pandur

    :sterne:

  • Hallo Pandur,

    hierüber kann man sich vortrefflich streiten. Ich würde auf jeden Fall beide Alternativen rechnen. Meine Vermutung (so war es jedenfall bei uns) ist, das die Alternativen erheblich voneinander abweichen. Das Gesetz ist m.E. hier auch nicht eindeutig, wie was auszugleichen ist. Ich würde hier allerdings Kassandra folgen. Denn ein Haus, dass erst unterjährig in 2003 auf die DRGs umgestiegen ist, darf nicht schlechter gestellt werden als ein Optionshaus, dass zum 1.1.2003 den Umstieg realisiert hat.

    Von daher wäre ein \"Nachgrouping\" aller 2003er Fälle erforderlich. Dies wird von den Kostenträgern (jedenfalls teilweise) anders gesehen und damit auch gerechnet. Vielleicht gelingt hier eine Kompromißlösung mit den Kostenträgern.

    [c=darkblue][verdana]Dazu sollten aber unbedingt beide Alternativen (oder gibt es noch mehr?)) gerechnet werden.[/verdana][/code]


    Sonnige Grüße


    MSimon

    :sonne: :sonne:

  • Hallo MSimon,

    das Thema hatten wir übrigens schon mal. Ich versuche mal den Link einzubauen:

    Ausgleichsberechnung 2003

    Manchmal kann ich beim Thema Ausgleichsberechnung allerdings auch nur noch folgendes machen:

    :g_scream: :k_mauer: :g_kotz2:


    und das nicht unbedingt in der Reihenfolge.

    Mir stellt sich nur manchmal die Frage, wer sich die Ausgleichsberechnung ausgedacht hat !? Kann nur jemand gewesen sein, der viel Zeit hatte und wahrscheinlich nie die Ausgleichsberechnung in der Praxis anwenden musste !

    Aber auch hierfür fällt mir etwas ein für diejenigen oder denjenigen der oder die an der Entwicklung der grandiosen Ausgleichsberechnung beteiligt waren:

    :k_knienieder:


    Ein bischen Spass muss sein.

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Pandur!

    das mit dem LINK hat geklappt. Auch damals waren wir schon an diesem Thema dran ohne wirklich eine Lösung zu finden. Wir haben das individuell lösen müssen.

    In der Tat ist die Ausgleichsberechnung 2003 wenig durchdacht gewesen. Von daher wird es für 2004 hoffentlich einfacher und auch \"einheitlicher\". Es wäre doch sehr schön, wenn Krankenhäuser und Kostenträger sich auf ein Schema einigen könnten.

    Ansonsten kann ich mich Ihren grafischen Ausführungen nur anschließen.


    Grüße aus dem Norden (die Sonne brennt !!)

    MSimon
    8) :sonne: :totlach:

  • Hallo MSimon,

    haben Sie denn die Tabelle vom Zweckverband erhalten und konnten etwas damit anfangen oder haben dadurch neue Erkenntnisse gewonnen ?

    Grüsse aus dem Westen (die Sonne brennt ebenfalls ! und das Haar sitzt perfekt)


    Pandur

    :i_drink:
    :sonne:

  • Hallo Pandur,

    den Zweckverband hatte ich seinerzeit um Übersendung des Schemas gebeten. Durch \"Verhandlungs-Hochzeit\" u.ä. ist das dort aber erst nach rund 5 Wochen beantworten worden. Da waren unsere Verhandlungen aber inhaltlich schon \"durch\". Von daher habe ich nicht mit dem Schema weitergearbeitet.

    Was mich ein wenig verwundert, ist die doch eher zurückhaltende Resonanz zu diesem Thema. Entweder gibt es in anderen Bundesländern diese Probleme nicht oder das Thema Erlösausgleich 2003 wird erst bei der Verhandlung für 2005 abgehandelt.

    Vielleicht kommen ja noch mal ein paar Antworten hierzu. Mich würde es schon interessieren, wie andere Häuser dieses Thema mit den Kassen \"verhandelt\" haben.


    Servus aus dem Norden (erstklassiges Wetter, ...und mein Haar sitzt nicht mehr.....)

    MSimon

    :teufel: :erschreck: :laugh: