Erlösausgleich 2003 für Optionshäuser

  • Hallo,

    wir sind ein Optionshaus und haben zum 01.12.2003 auf DRgs umgestellt.

    Haben trotzdem das gesamte Jahr die Fälle verschlüsselt als ob wir nach DRGs abrechnen würden.

    Dann wurden die fiktiven DRG-Erlösen mit den tatsächlich realisierten Erlösen verglichen.

    Bei uns war es so, dass wir durch den späten Umstieg benachteiligt gewesen sind und so Geld aus dem Erlösausgleich zurück bekommen haben.

    Mussten dafür aber zwei Wochen Zeit in eine umfangreiche Excel-Datei vom Zweckverband stecken.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Forum,

    für einen getrennten Erlösausgleich fehlt schlicht die rechtliche Grundlage, da für Optionshäuser im Jahr 2003 das KHEntgG gilt. Und einfach aus diesem Grund gelten auch ausschließlich die dort vorgeschriebenen Erlösausgleichsberechnungen.
    Diese funktionieren jedoch nur, wenn man die noch nach altem Recht abgerechneten Fälle durch den Gruppierer schickt und zusammen mit den tatsächlich als DRGs abgerechneten Fällen der E1-Vereinbarung gegenüberstellt.


    Gruß

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmitt,

    natürlich gilt für die Optionshäuser schon in 2003 das KHEntgG aber erst ab Aufnahmedatum 01.01.2003. D.h. Ihre Aussage stimmt m.E. so nicht. Denn die Überlieger 2002/2003 werden nicht in 2002 ausgeglichen sondern in 2003 und nach Ihrer Aussage müsste man diese Fälle nachgroupen und das funktioniert mit Sicherheit so nicht. Eine Splittung der Fälle nach BPFLV und KHEntgG scheint mir auch nicht sinnvoll. Oder liege ich da falsch ? Wenn jemand die Überlieger anders behandelt hat würde mich das natürlich interessieren (immer unter Berücksichtigung der Gesetze versteht sich).

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Herr Pandur,

    Zitat


    Original von Pandur:
    Hallo,

    stimmt ! durch eine verspätete Pflegesatzvereinbarung musste in 2003 noch mit der BPFLV abgerechnet werden, aber die Fälle müssen dennoch nicht nachgegroupt werden sondern werden nach altem Recht ausgeglichen oder !?

    Gruss

    Pandur

    :sterne:

    ich bezog mich in meinem Beitrag auf die oben zitierte Ansicht.

    Im Übrigen haben Sie ohnehin lediglich dann ein nenneneswertes Problem mit Erlösausgleichen für Überlieger, wenn Sie das Thema im Rahmen der Pflegesatzvereinbarung nicht sauber gelöst haben oder - was nur selten vorgekommen ist - Sie aufgrund einer prospektiven Vereinbarung gezwungen waren, die Überliegeranzahl und -erlöse zu schätzen.

    Sollten Sie dagegen sachgerechterweise in der Pflegesatzvereinbarung 2003 die DRG-Fallzahl um die Anzahl der Überlieger korrigiert haben und sich auf den Abzug der Ist-Erlöse (abgegrenzt oder wie auch immer) verständigt haben, können Differenzen eigentlich nur noch auf nicht bezahlten Rechnungen beruhen.

    Falls Sie dennoch die Notwendigkeit sehen, einen Ausgleich für Überlieger zu rechnen, müssen Sie sich mit den Verhandlungspartnern wohl auf ein Procedere einigen, denn eine gesetzliche Grundlage für den Ausgleich von Überliegererlösen existiert nun mal nicht. Wenn Sie doch eine kennen, würde ich gerne davon erfahren.

    Schönes Wochenende!

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Zitat


    Original von MSimon:
    Hallo Kassandra,

    zum besseren Verständnis bräuchte ich noch mal ein Info.

    Geht es wirklich um die Fälle, die in 2002 aufgenommen und in 2003 entlassen worden sind ? Oder ist Ihr Krankenhaus, bedingt durch eine späte Pflegesatzvereinbarung erst unterjährig in 2003 auf die DRGs umgestiegen und hat bis zum Umstieg nach BPflV abgerechnet.

    Vielleicht können Sie mir da noch mal ein paar klärende Worte zusenden.

    Hallo MSimon,

    natürlich geht es mir ausschließlich um die Fälle, die ab dem 1.1.2003 aufgenommen, aber noch nach BPflV abgerechnet wurden. Wir sind erst am 1.10.03 umgestiegen und die Differenzen zwischen BPflV-Ist und DRG-Anspruch aus den ersten drei Quartalen sind erheblich.

    Die Frage ist, ob es irgendwo ein Berechnungsschema gibt, das schon einmal einvernehmlich Anwenudng gefunden hat, und ob es überhaupt schon Abschlüsse gibt, bei denen diese Ausgleichsfrage abschließend geklärt wurde. Wir haben einen vorläufigen Ausgleich vereinbart, der aber zu den Pflegesatzverhandlungen für 2005 endgültig vereinbart werden müßte.

    Gruß aus der Provinz

    K.

  • Hallo Kassandra,

    wir hatten eine ähnliche Ausgangssituation für das Jahr 2003.
    In der Verhandlung sind dann die Schemata Krankenkasse und Krankenhaus unsanft aufeinander geprallt und wurden kritisch diskutiert.

    Letztendlich (weil jeder sein Schema für richtig hielt :d_neinnein: :deal: )wurde eine Kompromißlösung, die jedoch für das Jahr 2003 abschließend ist, vereinbart (die goldene Mitte könnte da eine Lösung sein....).

    Mein Eindruck ist, das hier jede Verhandlung zum Thema \"Erlösausgleich 2003\" sehr individuell läuft.


    Schöne Grüße aus dem Norden (sonnig + trocken)

    MS
    :sonne: :laugh: