Abrechnungen von Röntgenaufnahmen

  • :d_gutefrage: Hallo Leute, ich habe da marl eine Frage:
    Werden ganz normale Röntgenaufnahmen im Krankenhaus auch pauschal über die DRG von der KK an das Krankenhaus gezahlt, oder werden sie je nach aufwand abgerechnet?
    Ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Bereich gelandet, wenn nicht sorry!

    Uber ein paar hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    LG, MrJH07 Daniel Hoffmann

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nicht nur die ganz normalen, sondern auch die nicht ganz normalen bildgebenden Verfahren (CT, MRT, ...) sind inklusive der DRG-Vergütung.
    Zusätzlich zur DRG vergütete Leistungen finden sich in den Anlagen 2 und 4, Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004
    (Fallpauschalenverordnung 2004 - KFPV 2004).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau