Harnwegsinfekt nach Operation

  • Hallo Forum

    Heute erhielt ich ein Schreiben einer KK indem mir mitgeteilt wurde, dass ein Harnwegsinfekt nach einer Operation (Prostatektomie) nicht mit

    N39.0 Harnwegssinfekt, Lokalisation n.n.bez. sondern mit

    N99.8 sonstige Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Massnahmen n.n.bez. zu kodieren sei.

    Ist das so ? Es erscheint logisch, ich finde den Kode N39.0 aber irgendwie spezifischer.

    Was ist nun richtig?

    Grüße aus Hamburg

    Jan Helfrich

  • Ich würde ja die T81.4 nehmen, wenn die Infektion als Komplikation des Eingriffs gesehen wird (Infektion nach einem Eingriff, ao nicht klass.), die scheint mir immer noch passender als die N99.8. Zur T81.4 passt dann auch der Erreger-Code gut dazu...

    Was mich interessieren würde: Könnte man nicht auch beides (N39.0 plus T81.4 (oder meinetwegen auch die N99.8, falls es für die gute Argumente gibt, die mir jetzt nicht geläufig sind)) zusammen kodieren? Und wenn nein, warum nicht? Keiner der beiden Codes deckt der anderen inhaltlich ab; die beiden ergänzen sich höchstens.

    Viele Grüße,
    Tim Pietzcker

    Prof. Dr. Tim Pietzcker, MBA
    Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
    Technische Hochschule Ulm

  • Hallo,

    ich würde hierzu folgendes anmerken:

    In der ICD-Bezeichnung von N99.- heißt es: Krankheiten des Urogenitalsystems nach med. Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert,
    bei T81.- liest man: Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert.

    Der Harnwegsinfekt ist aber anderenorts klassifiziert: N39.0

    Es wäre damit von Interesse mit welcher Argumentation die KK hier einen anderen Kode begründet bzw. was der MDK zu diesem Kodierproblem sagt.

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Nusser,

    es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Die Komplikationskodierung nach Eingriffen/Maßnahmen ist leider sehr unerbaulich. Dies haben wir auch schon mehrfach an anderen Stellen diskutiert.

    Das Problem ist die DKR 1919a Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung:

    Die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert in Kapitel XIX der ICD-10-GM stehen zur Kodierung bestimmter Komplikationen zur Verfügung, die in Zusammenhang mit Operationen und anderen Eingriffen auftreten, zum Beispiel Infektionen von Operationswunden, mechanische Komplikationen von Implantaten, Schock usw.
    Diese Kategorien sind nur dann zu verwenden, wenn kein spezifischer Kode aus einem anderen Kapitel der ICD-10-GM zur Verfügung steht.

    Die meisten anderen Kapitel der ICD-10-GM enthalten Kategorien für Zustände, die entweder als Folge bestimmter Prozeduren oder als Folge der Entfernung eines Organs auftreten (z.B. Lymphödem nach Mastektomie oder Hypothyreose nach Strahlentherapie). Die Ausschlusshinweise zu T80–T88 listen häufig vorkommende Komplikationen auf, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind; es sind die Ausschlusshinweise sowohl am Anfang der Gruppe und der Kategorien als auch die Exklusiva unter den verschiedenen Subkategorien zu beachten.
    Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen finden sich in den folgenden Kategorien:
    ...
    N99.– Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

    Ohne die ganze Diskussion erneut zu beschreiben:
    Es geht hier immer um die teilweise nicht zu beantwortende Frage \"Was ist spezifischer?\" und \"Darf ich mehrere Kodes benutzen?\".

    Klar ist das wirklich nicht.

    Witzigerweise habe ich gerade heute eine Anfrage und Problembeschreibung bezüglich der Komplikationskodierung an das InEK abgeschickt und darauf hingewiesen, dass hier stetig diskutiert wird (wie wir ja gerade hier wieder sehen).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    ohne die -wie Sie schon treffend erwähnten- häufige Diskussion über diesen Punkt unnötig in die Länge zu ziehen, erlauben Sie mir noch ein paar kleine Anmerkungen ;-))

    Sie haben Recht:
    1. Es wäre wirklich schön, wenns so einfach wäre und
    2. Klar ist das Ganze wirklich nicht.

    Nur irgendwann muss man, um auf die SChreiben der Krankenkassen zu reagieren, aus pragmatischen Gründen einen Standpunkt beziehen und -ganz im Stile eines spitzfindigen Rechtsanwalts- die zur Verfügung stehenden Texte (ICD; DKR) entsprechend auszulegen. Der Blickwinkel der Auslegung solch schlecht und unzurechend formulierter Kodierrichtlinien -wie eben die DKR 1919a- hängt natürlich häufig vom CCL-Wert der jeweiligen in Frage kommenden Diagnosen ab.
    Aus diesen Gründen würde mich eben die Argumentation der KK/des MDK interessieren, ebenso wie die Reaktion des INEK auf Ihre Anfrage.

    In diesem Sinne und in freudiger Erwartung auf die DKR2005 :biggrin:

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo alle Miteinander,

    ich bin gespannt, wann das InEK eine scharfe Trennung zwischen den T8er und den übrigen Codes vornimmt. Die T8er Codes beschreiben die meisten Komplikationen wirklich besser und sind auch besser wiederzufinden.

    In Analogie zu der nichttraumatischen Hüftluxation (Komplikationscode + Folge) würde ich hier auch in Anlehnung zu Herrn Pietzcker die Kombination T81.4 + N39.0 + Erreger nehmen.

    Die N99.8 mag nicht falsch sein, aber einen Harnwegsinfekt drückt sie nicht aus und eine Komplikation auch nicht. Sie drückt lediglich aus, dass es eine sonstige Erkrankung nach einer medizinischen Maßnahme ist. Der Harnwegsinfekt nach einer Prostataop kann durchaus als direkter postoperativer Wundinfekt – wie von Herrn Pietzcker vorgeschlagen wurde – empfunden werden und da ist die T81.4 (ohne Implantat) einfach besser als alles andere.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Liebes Forum,

    ich nehme stark an, dass die MDK Beurteilung mit N99.8 aus dem MDK Niedersachsen stammt. Dieser MDK gibt im Gegensatz zu anderen die Gutachten nicht an die KH und verhält sich äußerst intransparent und nach meinem Empfinden dadurch als unkollegial. So ist oft nicht klar welcher Fachrichtung der beurteilende MDK Kollege angehört. Ich habe den Eindruck, dass sich einige Kollegen des MDK als Kreuzritter wider überhöhter Krankenhausrechnungen aufführen,nur so kann man nach meiner Meinung die Äußerung mit der N99.8 verstehen. Die erste Frage scheint zu sein: Wie mache ich aus einer CCL-Diagnose keine CCL Diagnose. Aus den gleichen MDK-Kreisen kommt die Meinung, dass die Fortführung eines Medikamentes zur Behandlung z.B. einer Herzinsuffizienz nicht mit dem Krankheitskode hier die Herzinsuffizienz, sondern mit Z92.2 (Dauertherapie mit anderen Arzeneimitteln in der Eigenanamnese)zu verschlüsseln sei. Das dies nicht richtig ist, dürfte durch das Beispiel 1 D003b der Kodierrichtlinien klargestellt sein. Auch ich bin Befürworter eines \"right-coding\", aber es liegt dennoch und im Zweifelsfall in der Natur der Sache, dass ich auch auf den Erlös schiele.Ich empfinde diese Auslegungswillkühr des MDK als hochproblematisch, da dies zu einem unterschiedlichen Verschlüsselungsverhalten auf Bundeslandebene führen kann und dies dient sicherlich nicht der Pflege des DRG-Systems, da hier eine einheitliche Verschlüsselung Vorrausetzung ist. Gesetzlich ist der MDK zur Neutralität verpflichtet (im Gegensatz zu mir)und nicht der Erniedrigung der Krankenhausrechnungen. Und diese Neutralität hat der MDK in Niedersachsen nach meinem Empfinden oft verlassen.
    Wahrscheinlich hat keiner ein Interesse, dass die Kodierrichtlinien ausgedehnt oder die Hinweise in ICD und OPS erweitert werden, ebensowenig eine Überprüfung der Meinungen über die Gerichte, aber hier könnte doch eine Bundesschiedstelle oder eine offizielle Interpretationshoheit vom Inek hilfreich sein. Wie sind den die Meinungen und Erfahrung der Forumsmitglieder? Wer hat genügend Lobby-Gewicht, um solche Wünsche durchzusetzen?

    Mit freundlichem Gruß

    A.Chandra

  • ICD N99.ff bezeichnet Erkrankungen/Symptome, die nach
    mediz. Maßnahmen aufgetreten sind (z. B. Anlage von DK).
    Meines erachtens können Probleme, die sich nach chir. Maßnahmen
    ergeben, nicht darunter subsummiert werden. Hierfür ist die
    ICD-Gruppe T80-T88 vorgesehen. Somit würde ich einen solchen
    Harnwegsinfekt mit ICD T81.4 kodieren, und den Erreger dazu,
    wenn bekannt.
    Ordu

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Ordu,

    die DKR 1919a Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung macht diesen Unterschied nicht (siehe auch Titel). Die spezifischen Kodes sind nicht nur nicht-operativ-bedingten Komplikationen vorbehalten.

  • Hallo Hr. Chandra,

    die gemachten Erfahrungen mit dem MDK habe ich auch in Sachsen machen können. Dort wurde mir in einem Telefonat mit dem Leiter mitgeteilt: „...der MDK ist angetreten die Gesundheitskosten im Freistaat Sachsen zu minimieren.“
    Was will man mehr? Immerhin eine klare Aussage. :i_respekt:

    An die Aktionen einer Krankenkasse in Sachsen bei Übersendung der Gutachten die Gutachter zu schwärzen hatte ich mich „leider“ schon gewöhnt.
    Der MDK war auch nicht bereit mir die Information bezüglich des Gutachters bzw. seiner fachlichen Qualifikation zu geben.

    Durch berufliche Veränderungen habe ich das Bundesland wechseln können. Aber jede(r) MDK / KK hat so (seine) Ihre Eigenarten. Aber dadurch wird die Arbeit doch auch wieder abwechslungsreicher. :d_zwinker:

    Eine Clearing Stelle für MDK-Probleme wäre schon wünschenswert.
    Sollte ja mal eingerichtet werden, soweit ich mich erinnere.

    Gruß

    M.Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • :sonne: Liebe Forum-Teilnehmer, insbesondere Herr Selter,

    gab es zu diesem Thema seinerzeit eine Stellungnahme vom InEK?
    Ich habe einen strittigen Fall aus dem Jahr 2004 zu klären. Es handelt sich hier um die gleiche Situation: Harnwegsinfekt nach Prostata-OP.
    Wir haben N39.0 plus Erreger kodiert, die Kasse besteht auf N99.8.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Norden
    Astrid Jäger :sonne:

    Viele Grüße aus Hannover
    A. Jäger