HD-Änderung auf Wunsch der Krankenkasse?

  • Vereehrtes Forum,

    wie ist mit folgender Situation zu verfahren:
    Patient wird mit HD L03.01 Phlegmone an Fingern und ND M79.57 Verbliebener Fremdkörper im Weichteilgewebe Knöchel und Fuß und T89.02 Komplikationen einer offenen Wunde: Infektion kodiert und erhält die DRG 901Z, RG 2,087. Die Krankenkasse wünscht nun die M79.57 als HD, daraus folgt jedoch die DRG I20Z mit RG 0,989. Muss ich darauf eingehen? Kann ich als Kompromiss die T89.02 als HD angeben mit DRG X04Z und RG ,842?

    Vielen Dank für die Hilfe,

    Gruß Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Kompromisse sind hier nicht angesagt:

    1201a Phlegmone
    Wenn eine Phlegmone zusammen mit einer offenen Wunde oder einem Hautgeschwür auftritt, ist die komplikationsauslösende Wunde bzw. das Hautgeschwür (Ulkus) vor Phlegmone zu kodieren, wenn die Wunde oder das Ulkus behandelt wird.
    Wird aktuell die Phlegmone behandelt, ist Phlegmone vor der komplikationsauslösenden Wunde zu kodieren.

    Ich habe schon in der Vergangenheit folgendes beim InEK angefragt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zu folgender DKR:

    12 KRANKHEITEN DER HAUT UND DER UNTERHAUT

    1201a Phlegmone
    Wenn eine Phlegmone zusammen ...

    Wie ist das zu verstehen?
    Wenn ich einen Patienten mit Phlegmone habe, werde ich doch immer diese behandeln und ggf. noch die Wunde. Somit wird \"aktuell\" doch eigentlich ausnahmslos die Phlegmone behandelt und wird somit zur HD.
    Wann kann dann überhaupt die Wunde HD werden?

    Über eine Klarstellung würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter


    Antwort des InEK war, dass Sie dies für die DKR 2005 diskutieren werden.

    Ich gehe davon aus, dass sie die Phlegmone behandelt haben, somit wird sie nach dieser Regel HD.
    Allerdings wäre die Angabe der Prozedur noch sinnvoll, um zu sehen, ob die 901Z vielleicht wegen einer OPS-Fehlkodierung entsteht.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Siefert,

    Kompromisse würde ich auch nicht eingehen wollen. Aber mir kommen ein paar Dinge spanisch vor. Oder hatte der Patient Läuse und Flöhe?

    L03.01 Phlegmone Finger
    M79.57 Verbliebener Fremdkörper……Knöchel/Fuß
    T89.02 Wundinfektion……

    Muss es nicht eher L03.02 Phlegmone Zehen
    oder M79.54 ….Finger heißen, damit beides zusammenpasst? Oder hatte der Patient wirklich eine Phlegmone an den Fingern und einen Fremdkörper im Fuß? Hierbei stellt sich natürlich auch die Frage, warum nicht statt der M79.5ff die T89.01 Fremdkörper mit oder ohne Infektion gewählt wurde. Der Erreger fehlt auch noch.

    Auch sei die Frage gestattet, warum ein „verbliebener Fremdkörper“ gewählt wurde? Wie lange war er denn schon drin? Oder handelte es sich um eine akute Verletzung, die sich infizierte und sogar eine Phlegmone verursachte? Siehe hierzu den Hinweis bei S61 oder S91 sowie den Hinweis bei „S“, dass bei der offenen Wunde auch penetrierende Verletzungen (Fremdkörper) inklusive sind. Oder war es gar nur ein oberflächlicher Splitter, der in die S60/90 passt? Auch so etwas kann sich infizieren.

    All diese Fragen kann nur das Krankenblatt beantworten. Es wäre sicherlich hilfreich, wenn man sich bevor man Streit mit dem MDK/Kassen anfängt, an Hand des Krankenblattes versichert, ob die Codierung wirklich richtig ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin