Hallo Forum,
zwei kurze Fragen
1.
Haben wir als Krankenhaus ein Recht auf Einsicht in die MDK-Gutachten?
2.
Haben Patienten ein Recht auf Einsicht in die MDK-Gutachten?
Hintergrund:
Eine Kasse möchte uns keine Gutachten mehr schicken, da wir ein Gutachten an eine Patientin weitergegeben haben. Sie konnte nicht verstehen, wieso ihr Aufenthalt ambulant abgerechnet werden sollte.
Vielen Dank
Sven Lindenau