geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

  • Im Programm \"All in One\" steht ein Hinweis bei dem
    ICPM 8550:

    Hinweis: zusätzliche Mindesmerkmale:

    mindestens 14 Behandlungstage mit ärztlicher Behandlungsleitung

    Standardisiertes geriatrisches Assessment in den ersten 3 Tagen in mindestens 5 Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion, soziale Versorgung)

    Schriftlicher wöchentlicher Behandlungsplan mit Teambesprechung

    therapeutisch aktivierende Pflege durch Fachpflegepersonal

    Einsatz von mindestens 2 Therapeutengruppen (Phaysiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Neuropsychologie, physikalische Therapie).

    Nun meine Frage,

    sollten alle Kriterien erfüllt sein, der Patient liegt aber nur
    10 Tage stationär, ist der ICMP-Schlüssel 8550 dann nicht mehr zu kodieren? Ist dieser Hinweis eine Gesetzesgrundlage? Kann ich mich darauf berufen?
    Müssen bei jedem Krankenhausaufenthalt alle Kriterien dieses Hinweises erfüllt sein?
    Vielen Dank für die Antworten bzw. Meinungen
    Mulle

    :augenroll:

  • Schönen guten Tag!

    Da es sich um Mindestvoraussetzungen handelt, müssen zur Anwendung des Codes alle erfüllt sein.

    Bei den hier zitierten Hinweisen handelt es sich aber um die Version aus 2003. In 2004 wurde der Schlüssel unterteilt in Kurz (<14 Tage), Regel- (14-20 Tage) und Langzeitbehandlung (> 20 Tage).

    Schönen Tag noch,

  • Hallo Frau Mulle
    derzeit müssen alle diese Kriterien erfüllt sein, um die
    Komplexbehandlung codieren zu dürfen. Aber bevor sie sich die Mühe
    machen die Einzelheiten zu lernen, sollten sie wissen, dass nach
    einem Entwurf des DIMDI die Kriterien zur Erfüllung der
    Komplexbehandlung verschärft wurden, so dass ab 2005
    nur noch geriatrische Einrichtungen diese werden erfüllen können.
    Wenn sie aber eine Geriatrie im Hause haben, müssen alle Kriterien
    erfüllt sein. Die Ziffer 8-550 ist unterteilt in Kurzbehandlung bis
    13 Tage 8-550.0, Regelbehandlung 14-20 Tage 8-550.1 und
    Langzeitbehandlung über 21 Tage 8-550.2.
    Nur die Regelbehandlung und die Langzeitbehandlung triggern in
    die entsprechenden DRGs. Einzelheiten entnehmen sie dem jeweils
    gültigen OPS-Katalog.

    Gruß
    v.Styp-Rekowsky, Saarbrücken, blauer Himmel 25°

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von styprek:
    Aber bevor sie sich die Mühe machen die Einzelheiten zu lernen, sollten sie wissen, dass nach einem Entwurf des DIMDI die Kriterien zur Erfüllung der Komplexbehandlung verschärft wurden, ...

    Guten Tag,

    bei dem bereits veröffentlichten OPS-2005-Katalog handelt es sich nicht um einen Entwurf, sondern um die gültige Version. Es werden aber noch weitere Schlüssel dazukommen, z.B für die Gabe von Blutprodukten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,

    gibt es Hinweise darauf, daß der OPS 8-550.0 irgendwann auch abrechnungsrelevant wird? Unser Leiter Schwerpunkt Altersmedizin sagt, bei der Landesarbeitsgemeinschaft wurde angeregt, diesen so oft wie möglich auch zu codieren, obwohl er noch in keine DRG triggert.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Konzelmann,

    es spielt doch für die Kodierung keinerlei Rolle, ob der Kode abrechnungsrelevant ist oder wird (dazu habe ich keine Informationen).
    Kodiert wird, was gemacht wurde und einen OPS hat (und nicht integraler Bestandteil einer anderen Prozedur ist). Wir haben hier doch schon oft geklärt, dass Kodes nur dann ggf. eine Abrechnungsrelevanz erlangen, wenn sie auch kodiert werden, also überhaupt bei der Kalkulation auffallen. Jemandem sagen zu müssen \"Kodiere es sooft wie möglich, auch wenn es keine Relevanz hat\", bedeutet, dass zumindest der Adressat Beratungsbedarf in der DRG-Systematik und korrektem Kodieren hat.

  • Hallo Herr Selter,

    es geht ja eben darum, den Unterschied zwischen 8-550.0 und .1 kalkulieren zu können. Wir machen das schon seit Jahren genau nach den Vorschriften. Aber offensichtlich ist die Datenbasis immer noch zu klein. Bei Unterschieden von mehreren tausend Euro zwischen z.B. B70E und B44B bei unseren Schlaganfall-Patienten, sollte doch auch dazwischen noch etwas möglich sein, so daß sich die Arbeit der Therapeuten auch auszahlt, wenn sie nur sieben bis 13 Tage tätig gewesen sind.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.