MDK meint, der präOP Tag muß prästationär erbracht werden

  • Liebes Forum,
    gerade kommt mir ein MDK-Gutachten auf den Tisch:

    Der eine (und einzige) präoperative Tag soll nicht bezahlt werden, da eine praeoperative Vorbereitung (Anamnese, Befunderhebung, Labor, HIV-Test, EKG, Röntgen, OP-Aufklärung, Praemedikation, Anästhesie-Aufklärung) hätte praestationär erfolgen können, da keine der Maßnahmen an die spezifischen Möglichkeiten des Krankenhauses gebunden ist.

    Das würde nach meiner Einschätzung bedeuten, dass sämtliche praeOP Vorbereitung nun praestat erfolgen soll. Denn auch zur radikalen Colonresektion oder Herztransplantation kann der Patient die verschiedenen Konsile, die Darmvorbereitung, die CT- und MR-Untersuchungen vorher in den verschiedenen Ambulanzen des Hauses praestationär abarbeiten.

    Ist die o.a. MDK-Argumentation schon durchgeklagt worden? Wer hat dazu Infos?

    Schon einmal vielen Dank für die Hilfe aus dem derzeit sonnigen Dortmund

  • Guten Morgen Ohr-Biß :totlach:
    Arbeiten Sie in der HNO ?
    Wie wäre Ihr Nick, wenn Sie in der Urologie tätig wären :d_gutefrage:
    Aber zurück zu Ihrer Frage.
    In unserem kleinen Haus (170 Betten)haben wir schon seit 1 Jahr, mit Einführung der DRG`s das Problem mit dem präoperativen Tag, allerdings nur bei DRG`s wo eine DRG mit Abschlag für die Kassen interesant ist wie:
    Meniskusresektionen, Metallentfernungen, Leistungen aus dem § 115 Katalog mit und ohne Stern, sowie Leistenhernienoperationen und Kleineingriffe in der Urologie.
    in Folge dessen stellt sich Ihre Frage bei den großen Eingriffen bei DRg`s nicht.
    Da wir ja wöchentlich den MDK vor Ort haben, hier die Argumentation des MDK für einen begründeten präoperativen Tag:
    - Besondere Maßnahmen der Anästhesie zur Narkosefähigkeit des Patienten, zusätzlich zu EKG/RÖ Thorax eine Lungenfunktion mit Beobachtung der Belastungsfähigkeit oder mehrfache Blutgase oder Ähnliches. Im allgemeinen sehr schwer zu begründen. Sprachschwierigkeiten aus den allgemeinen Tatbeständen werden in das ermessen der Kasse gestellt und somit ebenfalls abgelehnt.
    Postoperativ geht es ab dem 2. postoperativen Tag ebenfalls um die Abschlags-DRG. Hier hilft dann nur die erschwerte Mobilisation, oder Schmerzen oder Wundheilungsstörungen.
    Zur Verbesserung der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation hier ein Bogen von mir mit Hinweisen zur Dokumentation. Orientierung an den TATBESTÄNDEN des § 115 Kataloges

    Kurt Mies

  • Hallo Ohr-Biß!

    Das ist eine nicht ganz einfache Frage. Die Meinung des MDK was so alles vorstationär geht ist nicht immer ganz nachvollziehbar. Es werden oft die Untersuchungen einzeln betrachtet und nicht in ihrer Gesammtheit. Hierbei gibt es teilweise aber auch Bundeslandabhängige Ansichten.
    Wir haben bei uns im KH schon weitgehend umgestellt und machen sehr viel vorstationär. Streit gibt es bei uns vor allem bei den sozialen Kriterien, wenn wir eine vorstatioäre Behandlung für nicht möglich halten (Patient wohnt weit weg, ist schon alt...).
    Ansonsten habe ich persönlich noch keine Klageerfahrung was das angeht, vielleicht kann ein anderes Forumsmitglied damit dienen.

    MfG
    Eckhardt

  • Hallo Herr Mies,

    vielen Dank für die Antwort; einen ähnlichen Aufnahmebogen für regelhaft bemäkelte Behandlungen werden wir umgehend einführen.

    Im früheren Leben war ich Urologe... Der Nick \"Ohr-Biß\" stammt aber von dem Klinischen Info System, das in dem Krankenhaus meines ehem. Arbeitgebers zu Einsatz kam. \"Ohne Rechner Bin Ich Schneller\" heißt das Produkt, wenn man den Programmnamen ausschreibt.

    Ein schönes Wochenende ohne \"Biß\", wohin auch immer...