Hallo Herr Selter, hallo Forum,
es ist völlig klar, dass es immer Kliniken geben wird, die bei einem einheitlichen Basisfallwert Probleme haben werden. Das liegt am System, in das ja schließlich nicht mehr Geld hineingepumpt werden soll/kann.
Hier nun neuer Input für die Diskussion:
Zitat
Auszug aus DRG-Zeitung von gestern (15.9.2004):Einheitlicher Basisfallwert und Kappungsgrenze
Berlin. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) spricht sich für eine Verlängerung der Konvergenzphase auf vier, möglicherweise fünf Jahre aus. Von unterschiedlichen Landesbasisfallwerten wird abgeraten. Das steht in einer Stellungnahme an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Bundesgesundheitsminister der Länder zum Entwurf des Fallpauschalenänderungsgesetzes.
Vorgeschlagen wir außerdem für den Fall, dass der krankenhausindividuelle Angleichungsbedarf mehr als 1,5 Prozent der Budgetsumme beträgt, zwischen Krankenhaus und Kassen über eine Streckung der Anpassung zu verhandeln. Diese Regelung sollte schiedsstellenfähig sein.
Aus jeden Fall will der Verband der Klinikmanager also am einheitlichen Basisfallwert für alle Krankenhäuser in einem Bundesland festhalten. Alles andere würde zu erheblichen Nachteilen für die Universitätsklinika führen, so die Begründung. Einheitliches Basisfallwert auf Landesebene in Verbindung mit einer Kappungsgrenze für den maximalen Verlust aus dem DRG-System sei dagegen sachgerecht.
Baumann Fachzeitschriften – http://www.klinikmarkt.de
Was nun?
Gibt es also doch eine Chance für die Maximalversorger bei einem einheitlichen Basisfallwert? Oder etwa nur dann?
Zitat
Auszug aus DRG-Zeitung von gestern (15.9.2004):Schweizer Gesundheitskosten: weltweit Spitze
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Und man weiss, dass kleinere Spitäler höhere Kosten verursachen als grosse mit über 150 Betten.
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Swissinfo - http://www.swissinfo.org
Bräuchten, wenn überhaupt, deshalb nicht eher die kleineren Häuser einen höheren Basisfallwert? Oder funktionieren die Kliniken in der Schweiz anders?
MfG