"Extrawurst" für Maximalversorger?

  • Hallo Herr Sander,

    ich bezog mich auf einen Vergleich der OGVD-Zuschläge pro Tag durch Herrn Christaras (s. Download-Bereich)

    Außerdem gibt es unter 3M-Forum Neuss vom 23.09.2004 einen Vortrag von Herrn Schmidt vom InEK, der ihre Aussage bestätigt, und an gleichem Ort schreibt Herr Rau vom BMGS:
    \"146 DRGs mit höherem Langlieger-Zuschlag\"

    Gruß

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Scholz, hallo herr Sander,

    die Vergleiche der oGVD und der Zuschläge in den ansonsten sehr guten excel-sheets von Herrn Christaras macht in vielen Fällen keinen wirklichen Sinn, weil die DRG´s trotz gleichen Codes nicht vergleichbar sind. Das \"Grün\" sieht erstmal vielversprechend aus, betrifft aber oft DRG´s die einen neuen Inhalt haben (Z.B. Beatm-DRG´s mit OP-Prozedur). Wir haben mal den Grouper 2003-2005 laufen lassen und dann unsere Echt-Fallkosten 2003 diesen \"fiktiven\" Erlösen (! noch ohne Berücksichtigung ZE) ggü.gestellt und da ist das Langliegerproblem leider immer noch vorhanden. Ich würde auch gern über andere Ergebnisse berichten, aber die neuen Zuschläge lösen das Problem zumindest in unserer Konstellation nicht annähernd.
    Aber: insgesamt bringt der neue Katalog viele wichtige und richtige Änderungen, da leistet das InEK wirklich gute Arbeit.

    Grüße aus jena

  • Hallo Forum,


    Zitat


    Aus dem Dt. Ärzteblatt Heft 40 vom 1.10.2004:
    ...
    Der Bundesverband Medizintechnologie hat für die Konvergenzphase des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems bis Ende 2007 einen nach Krankenversorgungsstufen differenzierten Basisfallwert vorgeschlagen. Damit würde in Grund- und Regel-, Maximal- und Zentralversorgung „eine Konvergenz unter Gleichen vorgenommen“.
    ...
    Die Regelung sollte so lange gelten, „bis die Differenziertheit der DRG-Kalkulation zu einer verursachergerechten Abbildung der Leistungen geführt hat“, heißt es in einer Eingabe des Verbandes. Änderungen sind nach Auffassung des Verbandes auch bei einer Vereinbarung zusätzlicher Leistungen mit hohem Sachkostenanteil notwendig. Insbesondere Zusatzentgelte und medizintechnologisch orientierte Fallpauschalen mit hohem Sachkostenanteil, die einen wesentlich höheren variablen Kostenanteil von Implantaten aufweisen, als die Ausgleichsquoten berücksichtigen, wären davon betroffen. Der Verband schlägt daher vor, bei den neuen Leistungen die Höhe der variablen Kosten zu berücksichtigen.


    Honi soit qui mal y pense...

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von RolandBalling:
    Honi soit qui mal y pense...

    Hallo Nachbar,

    ich hatte allerdings auch Ihre Argumentationsweise aus Ihrer Interesseslage geboren verstanden. Sollte ich mich getäuscht haben? :d_zwinker:

    Ein Schuft, der Schlechtes dabei denkt...

  • Guten Tag,

    Der entscheidende Satz stammt m.E. von Herrn Scholz:

    \"Wie man mit differenzierten Basisfallwerten weiterkommen soll, ohne das ganze System der Bewertungsrelationen in Frage zu stellen, ist mir nicht klar. Eine Spreizung der Relativgewichte ist, unter uns gesagt, doch die viel elegantere Methode, um große Mengen Geld zwischen den Versorgungsstufen zu verschieben.\"

    Wenns dann noch gerecht ist, dann soll mir es auch recht sein.

    Wer differenzierte Basisfallwerte will, sollte m.E. ehrlicherweise dazu sagen, daß er eigentlich gleich das ganze DRG-System auf den Misthaufen schmeißen will, denn differenzierte Basisfallwerte sind natürlich völlig systemwidrig - unabhängig vom CMI und der Kostensituation.

    Viele Grüße von

    Mautner

  • Hallo,

    interessante Diskussion zu der ich auch ein paar Punkte beisteuern will.
    Hr. Strehl ist ein Lobbyist reinsten Wassers, also sind seine Äusserungen auch eindeutig so zu bewerten.

    Die Einführung verschiedener Basisfallwerte käme, da muss ich Hr. Scholz voll zustimmen ein Aushebelung des Systems gleich. Klar es gibt noch Defizite die die Maximalversorger, schwerer treffen (aber auch wir als Fachklinik haben so unsere Probleme und \'Normalversorger\' sind auch nicht gerade alle Gewinner!) und die Problematik der Langlieger wurde hierzu schon erörtert, ich denke aber das kann man im System lösen.

    Aber ein besonderes Problem gerade der westlichen Unikliniken wird hier bisher gar nicht diskutiert, die aufgeblähte Kostenstruktur durch das Privatliquidationsrecht und Ineffizienz durch C4-Kurfürstentümer.

    Schauen Sie doch einfach mal auf die Gesamtzahl der Laborautomaten in Ihren Uni-Klinik und dann schauen Sie nach der Auslastung dieser Geräte.

    Sie werden feststellen die Auslastung bewegt sich bei den meisten Geräten zwischen 2%-4% (bei 8h Tag) und der Grund liegt daran, das nur Leistungen die im eigenen Bereich erbracht werden auch privat liquidierbar sind. Ergo wird jeder Chefarzt darauf bedacht sein möglichst alle Leistungen in seinem Bereich zu erbringen und auch die Geräte vorzuhalten.
    Aber Vorsicht schon die Nachfrage wird Ihnen als Controller einen Haufen Ärger einbringen, denn Intrasparenz hat in Unikliniken nach wie vor Hochkonjuntur und \'Privatliquidation\' ist geradzu ein Tabu-wort.

    Dies setzt sich in vielen anderen Bereichen fort (und beschert der Medizintechnologie hohe Gewinne). Als Deckmäntelchen werden dann Notfallversorgung und Forschung zitiert.

    Und da ist das nächste Problem, die nicht klar vorhandene Trennung von Forschung und Krankenversorgung.

    Ergo es wird Zeit das der Kostendruck sich gerade in Unikliniken dramatisch verschärft, denn, -und dies ist meine Meinung-, nur durch diesen Zwang können Änderungen und Transparenz in einer Uniklinik erreicht werden.

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Lückert,

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Ergo es wird Zeit das der Kostendruck sich gerade in Unikliniken dramatisch verschärft, denn, -und dies ist meine Meinung-, nur durch diesen Zwang können Änderungen und Transparenz in einer Uniklinik erreicht werden.

    Ohne näher auf die einzelnen Punkte Ihres Post einzugehen, kurz das Zitat aus einem von mir oben verfassten Posts:

    Zitat


    Original von Selter:
    Klar ist doch eigentlich jedem, der sich schon eine Zeit mit dem Gesundheitswesen beschäftigt, folgendes: Es gibt immer ein Maß an Einspaarpotential in Kliniken (welches individuell zu eruieren ist), aber Maximalversorger/Uniklinika haben nicht die gleiche Kostenstruktur wie ein Kreiskrankenhaus. Auch nicht, nachdem \"gespart\" wurde.

  • Hallo Nachbar Selter,


    natürlich ist sich zunächst mal jeder selbst der nächste. :d_zwinker:

    Aber dass neben dem üblichen Dreigestirn (Politik/Gesetzgeber, Krankenhäuser und Kostenträger) mit den jeweiligen Untergruppen (Regierung, Bundesrat, Maximalversorger, Kreiskrankenhäuser...) nun auch weitere „Interessenslagenvertreter“ auftauchen und mitmischen wollen bei der Ausgestaltung des neuen Abrechnungssystems, finde ich, gelinde gesagt, befremdlich.

    Hier drängt sich mir doch sehr der Verdacht auf Gewinnmaximierung auf.

    Aus der Historie: Nach Einführung der Sonderentgelte für Herzschrittmacher wurden selbige plötzlich viel billiger. Mit anderen Worten: Der Markt hat´s gerichtet.
    Um selbiges im jetzigen System zu verhindern, wären höhere Basisfallwerte für die Häuser, die mehr hochpreisige Implantate verwenden, natürlich sehr hilfreich für die „Medizintechnologie“...


    Ansonsten ist Herrn Mautner (und Herrn Scholz) nur zuzustimmen.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    Zitat

    Original von RolandBalling:
    Ansonsten ist Herrn Mautner (und Herrn Scholz) nur zuzustimmen.


    Jedes funktionierende Mittel zu einer \"adäquaten\" Vergütung und differenzierteren Betrachtung als \"Alles-über-einen-Kamm\" ist mir recht. Differenzierte RGs sind mir auch lieber, weil dieses System auch gleich hohe RGs bei geeigneten DRGs zulassen würde.
    Klar ist, dass es einen zusätzlichen Kalkulationsaufwand bedeuten würde. Jetzt würde mich nur noch interessieren, wie hoch der sein würde und was kalkulatorisch einfacher zu machen wäre (so es einen Unterschied macht). Differenzierte RGs oder Basisfallpreise?
    Könnte man es noch einfacher machen, vielleicht: Gleiche RGs, gleicher Basisfallpreis und ein ZE pro Fall für die Versorgungsstufe...., wie wär`s damit :d_zwinker: ?

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    ...
    Könnte man es noch einfacher machen, vielleicht: Gleiche RGs, gleicher Basisfallpreis und ein ZE pro Fall für die Versorgungsstufe...., wie wär`s damit :d_zwinker: ?

    :totlach:


    Zitat


    ...Differenzierte RGs sind mir auch lieber, weil dieses System auch gleich hohe RGs bei geeigneten DRGs zulassen würde.
    ...


    :a_augenruppel: Sollten wir das Ei des Kolumbus gefunden haben? Es sei denn, Sie würden an Differenzierungen nach Versorgungsstufen statt nach Schweregraden denken... :d_neinnein:

    Viele Grüße

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld