- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Balling,
Zitat
Original von RolandBalling:
Es sei denn, Sie würden an Differenzierungen nach Versorgungsstufen statt nach Schweregraden denken... :d_neinnein
\"Nur\" eine Differenzierung nach Schweregraden haben wir ja schon, oder habe ich was verpasst? :d_zwinker:
Es geht um die verschiedenen Kosten hinter verschiedenen DRGs, die nun mal Versorgungsstufenabhängig sind.
Dass eine Kniearthroskopie bei Innenmeniskusschaden in einer Uni-Klinik/Maximalversorger vom Aufwand nicht unterschiedlich zu der eines Hauses der Grundversorgung sein muss, ist klar. Wenn man aber andere Fälle betrachtet (wie schon oben erwähnt, z.B. unsere Septische Chirurgie und auch Intensivtherapie, SHT-Patienten, Polytrauma, ....) stellt man fest, dass es hier unterschiedliche Kostenstrukturen gibt, die sehr wohl aufwandsabhängig sind und nicht einfach nur darin begründet sind, dass man einfach noch nicht gelernt hat, es billiger zu erbringen.
Wenn es aber nicht möglich ist, diese \"teuren\" (unterfinanzierten) Fälle mit \"billigen\" (überfinanzierten) Fällen querzusubventionieren, fehlt es am Ende halt. Man muss wohl dann seine Kosten soweit senken, dass es doch noch insgesamt hinhaut, aber es bleibt dann immer noch als Frage offen:
- Wo kann ich sparen (wo setzt man den Rotstift an)?
Populär im Moment: Streichung Weihnachtsgeld, Stellen werden nicht mehr besetzt, Neue Arbeitsverträge, Verzicht auf Urlaubstage,... Wen wundert`s bei den bekannten 70% Personalausgaben.
- Klappt das ohne Einbuße an der Qualität?
Wie schon erwähnt, ist es in meinen Augen nicht realitätsnah so zu tun, als könnten die Maximalversorger ihre Leistungen in dieser Form auf dem Kostenlevel eines Grundversorgers erbringen. Ebenfalls schon erwähnt: In jedem KH gibt es Einsparpotentiale, diese sind aber auch endlich.
Jetzt noch hierzu:
Zitat
Original von Selter:
Trotzdem werden wir auch mit dem neuen Katalog keine Gewinner, der CMI ist sogar gesunken. Jetzt muss man schauen warum (RGs, Zusatzentgelte, nicht kalkulierte DRGs, ...).
Ein Teil der Begründung ist seit gestern beim InEK nachzulesen:
Entwicklung des Casemix-Index
Stand: 5.10.2004
Die so genannte Bezugsgröße (normierte mittlere Fallkosten der Inlier gemäß Kalkulation für 2005) veränderte sich aus methodischen Gründen. Sie lag im Jahr 2004 bei 2.830,92 €, im Jahr 2005 bei 2.974,89 €. Die Veränderung beträgt damit plus 143,97 € absolut bzw. plus 5,086% relativ.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass ohne Berücksichtigung von Klassifikations- veränderungen bei einem Vergleich der G-DRG-Version 2003/2004 und der G-DRG-Version 2003/2005 der Casemix eines Hauses um etwa 5% sinkt.