"Extrawurst" für Maximalversorger?

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    ...Die Übernahme eines Hauses durch eine private Kette bedeutet doch nicht automatisch, dass das DRG-System uneingeschränkt funktioniert...

    Stimmt, aber offensichtlich wird die Situation der Unikliniken auch nicht so dramatisch gesehen, dass man tunlichst die Finger davon lassen sollte. :d_pfeid:


    Hallo Herr Schaffert,

    stimme Ihnen völlig zu.

    Schönes Wochenende allerseits

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    eine weitere Meinung, Krankenhausumschau:

    Schieflage der Versorgungsstufen

    12.10.2004 - 12:12

    Karlsruhe. Das G-DRG-System führt zu einer nicht mehr zu verantwortenden Schieflage zwischen den einzelnen Versorgungsstufen. Auch der DRG-Katalog für 2005 bringt hier keine entscheidende Abhilfe. Zu dieser Ansicht sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Großkrankenhäuser AKG auf ihrer Jahrestagung in Leipzig gekommen.


    Die Tagung hatte sich intensiv mit den Auswirkungen der Konvergenzphase insbesondere auf große Kliniken beschäftigt. Ab einer bestimmten Fallzahl gebe es kaum mehr sogenannte Gewinner des Systems, so das Ergebnis verschiedener Auswertungen. Der Maximalversorgung in toto würden Finanzmittel entzogen und in die Grund- und Regelversorgung umverteilt, ohne dass diese Kliniken in der Lage seien, die bei den Maximalversorgern nicht mehr finanzierten Leistungen zu erbringen.

    Auch im 2005er Fallpauschalenkatalog sei die Abbildung der differenzierten Leistungen der Großkliniken noch nicht sachgerecht. Es sei außerdem fraglich, ob ein Anstieg der Baserate diese mit dem DRG-Katalog verbundene Abwertung kompensieren könne. Möglicherweise, so die Befürchtung, würden sich die Effekte nur gegenseitig aufheben – und dafür werde dann mit großem bürokratischen Aufwand ein noch komplexeres System etabliert, ohne dass die notwendigen Verbesserungen hinsichtlich einer leistungsbezogenen Vergütung realisiert wären.

    Die AKG ist der Auffassung, dass auch ein wesentlich ausdifferenzierteres DRG-System nicht zu einer leistungsgerechten Abbildung der Maximalversorger führt. Ab einer bestimmten Fallkomplexität sei keine sachgerechte Pauschalisierung mehr möglich. Die Arbeitsgemeinschaft erwartet daher eine stärkere Berücksichtigung der für Maximalversorger typischen Elemente. Das DRG-System sei für eine „Scharfschaltung“ längst nicht reif. Als unbedingt notwendig werden daher eine Verlängerung der Konvergenzphase, eine Abflachung der einzelnen Schritte sowie die Möglichkeit von Individualvereinbarungen vor Ort erachtet. Es müsse außerdem bezüglich der Basisfallwertanpassung eine Gleichbehandlung von Unikliniken und kommunalen Großkrankenhäusern geben. Das gelte auch für die angedachte Kappungsgrenze.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    die DRG-Entgeltverhandlungen sind in unserem Verhandlungsbezirk gestern abgeschlossen worden. Im Hinblick auf die Diskussion über die angeblich benachteiligten Maximalversorger und Universitätsklinken habe ich die Ergebnisse der 55 Krankenhäuser der Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung einerseits und der 5 Maximalversorger und Universitätskliniken im Ruhrbezirk andererseits gegenübergestellt (siehe Anhang). Der gewichtete Basisfallwert des Maximalversorgers und der vier Universitätskliniken im Ruhrbezirk beträgt 2.921,56 EURO gegenüber dem Vergleichswert der Krankenhäuser der Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung mit 2.644,32 EURO nur eine Differenz von 277,24 EURO oder 10,5 %. Damit beweisen der Maximalversorger und die vier Universitätskliniken im Ruhrbezirk, dass sie im Verhältnis zu den vergleichbaren Einrichtungen bundesweit preiswerter sind, so dass die Anpassungen in der Konvergenzphase geringer ausfallen. Übrigens: Auf diese fünf Krankenhäuser entfallen 23,3 % der effektiven Bewertungsrelationen im Ruhrbezirk.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

    Dateinanhang

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Neumann,

    ich könnte unsere Klinik nicht in Ihren Zahlen finden. Wie ein Maximalversorger einen CMI von 1,101 haben kann, ist mir ehrlich gesagt schleierhaft.

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    der CMI der Universitätsklinik mit 1,101 liegt an dem Verdünnungseffekt durch hohe Fallanteile der Pädiatrie und der Kardiologie sowie an einem hohen Volumen von Zusatzentgelten und sonstigen Entgelten nach § 6 Abs. 2 KHEntgG. Grundsätzlich teile ich aber Ihre Auffassung, dass Maximalversorger incl. Uni-Kliniken keinen CMI von 1,1 (bundesweit die Regel in 2003, um mit einem hohen BFW die Politik zu animieren, die Besonderheiten (?) von Uni-Kliniken durch einen Zuschlag zu regeln), sondern einen CMI zwischen 1,2 und 1,5 haben sollten - und dieses ist bei den übrigen vier Krankenhäusern der Fall.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Guten Tag Herr Neunmann,

    ihren Verdünnungseffekt kann ich nachvollziehen, aber das Volumen der Zusatzentgelte hat keinen Einfluß auf den CM oder CMI, sondern nur auf den Basisfallwert.

    Mit freundlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Guten Morgen Herr Neumann, liebes Forum,


    Ich möchte noch einmal darauf Hinweisen, daß die Unikiliniken des Bochumer Modells wegen ihrer Aufgabenverteilung nicht vollständig mit klassischen Unikliniken (alles unter einem Dach) vergleichbar sind :d_neinnein: .

    Sowohl 2921,56 Euro als auch der von Ihnen genannte Vergleichswert 2644,32
    dürfte aber noch über dem derzeit kolportierten Landesbasisfallwert liegen.

    Die Wirtschaftlichkeit der 5 von Ihnen gelobten Kliniken wird denen daher auch nicht helfen, wenn sie bei einer Diff. zum LBF von 400-440 Euro mal CM-Punkten irgendwo zwischen 20 und 25 Mio Euro verlieren werden.

    Das dürfte auch dem wirtschaftlichsten Großkrankenhaus den Saft abdrehen.

    Das die dabei, wie es so schön heißt, \"freigesetzten\" Arbeitskräfte auch keine Beitragszahler von Morgen sind, sei hierbei nur am Rande bemerkt.

    Gruß aus Essen

    merguet

  • Hallo Herr Huth,

    Zitat


    Original von S. Huth:
    aber das Volumen der Zusatzentgelte hat keinen Einfluß auf den CM oder CMI, sondern nur auf den Basisfallwert.

    Wenn das alles so einfach wäre!

    Sitze gerade vor einem Excel-Blatt und versuche, mir die Auswirkungen auf den CM(I) darzustellen.

    Zwischenergebnis: Man weiß es nicht.

    Für ein einzelnes Haus betrachtet:
    Ausgehend von unverändertem Gesamtbudget (DRG+ZE) und gleichbleibenden Fallzahlen erhebt sich die Frage, ob z. B. im Übergang von 2004 nach 2005 sich der CMI gleicher Fälle bei mehr oder weniger ZEs verändert. Und zwar ob er sich in dem selben Maße vermindert, in dem Budgetanteile für ZE reserviert werden.

    bekannt:
    DRG-Budgetanteil durch gewichtete Fälle = BFW

    Fallunterscheidung:
    Budgetneutral oder Konvergenz?

    Probieren Sie mal selbst...

    Gruß

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Sehr geehrter Herr Huth,

    dass das Volumen der Zusatzentgelte keinen Einfluß auf den CM oder CMI hat, ist mir bekannt. Bei der Betrachtung des CMI eines Maximalversorgers kann man die Höhe des Zusatzentgeltvolumens nicht außer Betracht lassen. Bereits bei 4,5 Mio. Volumen sind das immerhin über 1.500 fiktive Punkte/CM. Hinzu kommen die sonstigen Entgelte i.S.d. § 6 Abs. 2 KHEntgG, die in der Regel einen überdurchschnittlichen CMI haben und damit zur CMI-Absenkung beitragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Neumann

  • Guten Tag Herr Scholz und Herr Neumann,

    irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch.

    Gelange ich durch die Abrechnung eines ZE in eine andere DRG? Damit ändert sich auch nicht die effektive Bewertungsrelation für diese DRG, bzw. die Summe aller Bewertungsrelationen (CM) der abgerechneten DRGs. Damit ist auch der CMI unabhängig vom ZE, denn es werden ja dadurch weder mehr noch weniger Fälle behandelt.

    Natürlich ist es so, daß ZEs kein zusätzliches Geld für das KH bedeuten, bzw. keine Mehrausgaben für die KK. ZE reduzieren den Basisfallwert, ausgehend vom Gesamtbudget. Das aber bedeutet wiederum, wenn man die Basisfallwerte der einzelnen KH gegenüberstellt, das kein KH mit dem anderen vergleichbar ist, solange man nicht dessen ZE-Volumen kennt, bzw. auch dessen CM.

    Herr Neumann, damit haben Sie Ihre Aussage, die 5 Maximalversorger in Ihrem Bereich würden Ihre Leistungen zu einen für die KK akzeptablen Preis anbieten, zumindest in meinen Augen entkräftet.

    Vielleicht wäre ja eine Gegenüberstellung der Basisfallwerte ohne Ausgliederung der ZE und sonstigen Entgelte für stationäre Fälle eine Lösung, um Verunsicherungen und Fehldeutungen zu vermeiden. Der Basisfallwert und die ZE beziehen sich ja nur auf stationäre Fälle, das Budget eines Krankenhauses kann aber noch viel mehr Budgetbestandteile beinhalten.

    Eine weitere Frage ins Forum:
    Wie sieht es mit den zu vereinabrenden Landesbasisfallwerten aus? Diese sollen ja bis Ende Oktober feststehen. Welche Datengrundlagen werden dort in Erwägung gezogen?

    Zum Schluß möchte ich aber nochmal betonen: Ich bin der Überzeugung, daß wir alle, KH und KK, bei der Umsetzung der DRGs in einem gemeinsamen Boot sitzen und darauf achten sollten, das die abgefeuerten Torpedos, uns nicht zum kentern bringen.

    Mit freundlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Guten Morgen Herr Huth,

    zuerst einmal möchte ich Ihren SchlussSatz voll unterstreichen!

    Dann zum Thema Änderung CMI:
    Ich hatte auf den Übergang 2004/2005 hingewiesen. Bundesweit wird für 2005 ein ZE-Anteil aus dem bis dato DRG-Budget ausgegliedert. Das wird m. E. kompensiert durch eine in summa gleich große Absenkung des bundesweiten DRG-CM, weil sich die Bewertungsrelation \"ZE-typischer\" DRGs um den jetzt als ZE kalkulierten Anteil vermindert. Beispiel Chemotherapie-DRGs. Dann sinkt der CMI auch in den Häusern, welche Chemotherapie-DRGs abrechnen, je nach dem Mengenanteil durchaus nennenswert. Das einzelne Haus kompensiert diesen CM-Rückgang im DRG-Bereich durch ZE-Erlöse nur dann, wenn es solche auch erbringt. Verallgemeinert ist anzunehmen, dass ein Haus mit einem hohen ZE-Anteil auch viele \"ZE-typische\" DRGs abrechnet, die im Vergleich zum Vorjahr (aber auch im Vergleich zu \"nicht-ZE-typischen\" DRGs des Jahres 2005) niedriger bewertet sind und damit den CMI absenken.

    Sie können jetzt einwenden, dass der verminderte CMI zu einer Erhöhung des BFW führen wird, was sicherlich so für die budgetneutrale Umsetzung gilt. Aber was passiert mit dem Konvergenzanteil?

    Was passiert bei Häusern, die zwar Chemotherapie machen, aber nicht mit ZE-Medikamenten?

    Nochmal meine Aufforderung, selbst Beispiele zu bilden...

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]