"Extrawurst" für Maximalversorger?

  • Guten Tag Forum,

    Herr Dr. Heimig vom InEK hat ja bereits mehrere Vorträge zum DRG-System 2005 gehaten, unteranderem mit diesem Folieninhalt:

    CMI-Analyse (§ 21-Daten)

    Analyse-Basis: 14.765.568 Fälle aus 1.610 KH
    (medizinisch plausibilisiert, Hauptabteilung):

    Ø CMI nach G-DRG-System Version 2004: 1,0162
    Ø CMI nach G-DRG-System Version 2005: 1,0174
    (absolut: + 0,0012, relativ: + 0,12%)

    Darüber hinaus hat das InEK ja den BFW der Kalkulation in seiner Butdgetverhandlungsempfehlung veröffentlich. Für 2004 2.830,92€ und für 2005 2.974,89€ mit dem Hinweis, das ein absinken des CMI von 5% einer Budgeterhaltung entspricht!

    Wie sie für Deutschland sehen, ist der CMI gleich geblieben. Welche Schlüsse daraus zu ziehen sind, derzeit habe ich noch keinen Plan!

    Zum Thema ZE:
    Ob diese wirklich ausgeklammert gehören, dafür sind die ZE viel zu heterogen in Ihrer Struktur und Anwendung. Neben der Chemotherpie mit oder ohne ZE wäre zum Bsp. noch die Verwendung von Koronarstents anzugeben, Medikamentenfreisetzende Stents oder \"einfache\" Stents. Die ZEs für die Gabe von Medikamenten ist an eine Mindestmenge gebunden! Wenn diese Mindstmenge nicht verabreicht wurde ist der Kode nach DKR nicht kodierbar und damit kein ZE.

    und Grüetzi

    Stephan Huth

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    und wieder eine Extrawurst für die Maximalversorger :d_zwinker: oder doch dann für alle?

    [url=http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.4_20Pressemitteilungen_202004/HI/232,templateId=renderUnterseiteKomplett.html]Pressemitteilung[/url] Bundesrat 232/2004: Umstellungsphase für Fallpauschalen bis 2009 verlängert 24.11.04:

    Außerdem sollen die mit der Einführung der Fallpauschalen verbundenen Erlöseinbußen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt werden. Die Kappungsgrenze soll im Jahr 2005 bei einem Prozent des Krankenhausbudgets liegen und in den folgenden Jahren um jeweils 0,5 Prozentpunkte angehoben werden.

  • Guten Morgen,

    Dann wollen wir ´mal hoffen, dass die unselige Diskussion um einen „Extrawurst-Basisfallwert“ hiermit ein (dauerhaftes) Ende gefunden hat. :biggrin:

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Zitat


    Original von RolandBalling:
    hiermit ein (dauerhaftes) Ende

    noch nicht ganz: zwar schon 2 Wochen alt, aber soeben erst entdeckt und meines Wissens hier im Forum noch nicht aufgetaucht:

    die ultimative Stellungnahme der AOK zur Kappungsgrenze.

    http://www.krankenhaus-aok.de/imperia/md/con…alaaf_11_11.pdf

    Viel Spaß!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Forum,

    die Idee, die Baisfallwerte nach Versorgungsstufen zu differenzieren ist ja nicht neu und geht nach meinem Kenntnisstand auf Überlegungen von Herrn Prof. Dr. Neubauer (Bundeswehruniversität München)zurück.

    Bislang gibt es keine bundeseinheitlich klaren Kriterien für Versorgungsstufen. Die Definition von Versorgungsstufen ist in den einzelnen Landeskrankenhausplänen teilweise recht unterschiedlich und es gibt auch Länder, die bisher überhaupt keine Versorgungsstufen kennen.

    Insofern bedarf es sicher erst einmal eines qualifizierten Gutachtens, welches sich mit den Kriterien und der Einteilung von Versorgungsstufen befasst.

    Viel Spaß dabei wünscht

    Der Systemlernende

  • Hallo Forum,

    hier neuer Input zum Thema:


    Zitat


    aus „das krankenhaus, 2/2006: Krankenhäuser zwischen Wettbewerb und Existenzsicherung“ --> vollständiger Artikel
    ...
    Frage: Wie stehen Sie zu der Forderung nach differenzierten Basisfallwerten?

    Dr. Kösters [Präsident der DKG]: Das ist ein Diskussionspunkt, der vor allem von einem Bundesland thematisiert wird. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass neben der differenzierten Leistungsabbildung über Relativgewichte und Zusatzentgelte noch eine weitere Differenzierung sinnvoll ist. Ein Fallpauschalensystem ist nicht auf den Entstehungsort einer Leistung ausgerichtet, sondern auf die Leistung selbst. Wo eine Geburt oder eine neurochirurgische Operation durchgeführt werden, in einer großen Universitätsklinik oder in einem 450-Bettenhaus, ist zunächst einmal ohne Belang. Es gilt der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“. Wenn eine Universitätsklinik oder ein anderes Maximalversorgungskrankenhaus mehr hochkomplexe Leistungen erbringt als ein mittelgroßes Krankenhaus, muss dies in der Summe der Relativgewichte und in den begleitenden Elementen ausreichend abgebildet sein. Ansonsten erfüllt das System seine Funktion nicht...


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Nachbar,

    ich bin froh, dass da jetzt ja alles geklärt ist. Man ist nun als Maximalversorger aus dem (DRG-)Schneider:

    Die Schweiz übernimmt das deutsche DRG-System
    Ausschlaggebend dafür sind zwei Faktoren: Zum einen ist es uns durch eine breit angelegte Kalkulation und ein transparentes Vorschlagswesen gelungen, mit den G-DRG die klinischen Leistungen adäquat abzubilden, so etwa auch im Bereich der Maximalversorgung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von RolandBalling:
    auch wenn wir eigentlich einen neuen thread aufmachen müssten...


    Guten Tag,

    die hier begonnene Diskussion um Mindestmengen, DRG-Systematik und die daraus ableitbare ( fragliche? ) Verbesserung der Qualität, finden Sie jetzt hier.