Wiederaufnahme bei gleicher Basis - DRG

  • Hallo liebes Forum,

    folgende Fallkostellation:
    1. Aufenthalt 03.08. bis 15.08. 2004
    DRG L03B bei Hauptdiagnose C64 rechte Seite.
    Wiederaufnahme 2. Aufenthalt 30.08. bis 10.09.2004 -> L03B bei Hauptdiagnose C64 linke Seite.
    Muß hier eine Fallzusammenführung wegen einer Wiederaufnahme innerhalb der OGVWD, aber unterschiedlicher Seitenlokalisation erfolgen?
    Danke für die Mithilfe.

    Gruß


    ochpowi

    :sterne:

  • Macht Ihr KIS hier keine Vorschläge wie .... Zusammenführung
    wegen Wiederaufnahme erforderlich?

    Ich würde jedoch beide Au´fenthalte nicht zusammenführen.
    Es wäre ethisch höchst fraglich, diesen Patienten solange warten
    zu lassen, bis die OGVD der erst abgerechneten DRG abgelaufen ist.
    Warum soll das KH für die Kosten aufkommen?
    Gruß
    Ordu

  • Hallo ochpowi!

    Die Regelung ist so! Sie gilt z. B. auch wenn ein Patient stürz sich eine BWK Fraktur zuzieht, entlassen wird, erneut stürzt und sich eine BWK Fraktur in einer anderen Höhe zuzieht. Es wird \"nur\" die gleiche Basis-DRG geprüft.


    MfG
    Eckhardt

  • Hallo ochpowi!

    Eine Fallzusammenführung gemäß § 2 Abs. 1 ist vorzunehmen.
    Innerhalb OGVWD (Punkt 1) und in die selbe DRG Punkt 2).

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Ochpowi, hallo Forum,

    Die KFPV ist hier (in diesem Fall für Sie leider) eindeutig.
    Eine Fallzusammenführung und Neueinstufung der Fallpauschale ist durchzuführen, wenn die Wiederaufnahme innerhalb der OGVD in die gleiche Basis-DRG erfolgt. Von unterschiedlicher Seitenlokalisation steht in der KFPV nichts drin.
    Die OGVD der DRG L03B beträgt 28 Tage, ab dem 29. gibt es Zuschläge. Die Wiederaufnahme erfolgte am 27. Tag, da kann man nur sagen: \"dumm gelaufen\". :noo:

    Im Katalog 2005 scheint es für manche zweiseitige Eingriffe andere, höher bewertete DRGs zu geben, inwieweit das auch für urologische Eingriffe zutrifft wird man sehen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

    P. Möckel