Frage eines "Außenstehenden"

  • Einmal eine kurze Frage von jemandem, der nur am Rande mit DRGs zu tun hat. Laut dem Artikel \"Onkologie im G-DRG´-System 2004\" werden Tagesfälle in der Strahlentherapie ab 2004 jeweils in organbezogene Strahlentherapie-DRGs integriert. Meine Frage - die hoffentlich nicht zu schlimm ist ;) -, wo finde ich diese DRGs. Ich kann im G-DRG-Handbuch nur die DRGs für die stationäre Strahlentherapie (über mehrere Tage) finden und ich denke einmal nicht, dass dort mit Abschlägen ein Ein-Tages-Fall vorgesehen ist. Und noch eine Frage: Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen der ambulanten Strahlentherapie und den Tagesfällen? Und falls ja, wie wird dann die ambulante Strahlentherapiesitzung abgerechnet?

    Besten Dank für die Hilfe (bin auch dankbar, wenn nur Teile der Fragen beantwortet werden)

  • Hallo TR!

    Die ambulanten Patienten werden nach GOÄ (Selbstzahler), EBM (GKV-Patienten),
    UV-GOÄ (Berufsgenossenschaften) oder DKG-NT (Konsilpatienten) abgerechnet.

    Eine Spezielle Ein-Tages-DRG\'s für die Strahlentherapie gibt es nicht. Hier würden die Kasse mit Sicherheit auf die Abrechnung vorstationäre Behandlung + Großgerätetzuschlag für die Strahlentherapie bestehen.

    Die Brachytherapie ist N12C ist eine Ein-Tages-DRG.

    Der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Abrechnung liegt in den Erlösen / Kosten. Ambulant wird in der Regel kein Bett belegt und keine Verpflegung gewährt.

    Die Erlöse im ambulanten Bereich sind, zumindest für die KV-Abrechnung (EBM), höchstens kostendeckend. Je nach Punktwert nicht mal das.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer