Nervenreizung postoperativ

  • Kann mir jemand einen Tip geben, wie folgender Sachverhalt kodiert werden könnte?

    Es handelt sich um eine Aufnahme wegen einer Reizung von Nerven im Bereich der Lap.-Naht (nach vorangegangener abdom. Hysterektomie), die Mißempfinden und Störungen des Ganges verursacht.

    Ist hierfür eventuell der ICD R26.8 (Sonst. und n.n.bez. Störungen des Ganges und der Mobilität) zutreffend? Kann außerdem noch der ICD R20.1 (Hypästhesie der Haut)angegeben werden? Ermittelt würde dadurch die DRG B81B (Andere Erkrankungen des Nervensystems...) mit einem relativ hohen Kostengewicht!

    Vielen Dank schonmal!

  • Hallo Frau Deppendorf,
    der ICD 10 -Thesaurus listet \"L90.5 Narbenschmerzen, o.n.A.\" auf. Auch wenn ich sonst dem Thesaurus nicht immer alles glaube, scheint mir das in diesem Fall die korrekte HD zu sein. Da im Bereich der Narbe meistens auch eine Hypästhesie besteht, kann diese im vorliegenden Fall nur dann zusätzlich kodiert werden, falls sie ein gravierendes zusätzliches Problem darstellt. R26.8 als ND ist ok, falls hier zusätzlicher Aufwand verursacht wird, da die Gangstörung nicht regelhaft zu den Narbenschmerzen dazu gehört.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • das ist ja lustig, ich probiers gleich noch mal:
    du depp du depp du depp du depperter depp du

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo!

    Ich hätte noch einen anderen Vorschlag. Wie wäre es mit G97.8 (Sonstige Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen). Klinisch geht es ja wohl um eine Nervenkompression durch eine Narbe (so habe ich es verstanden). Dies ist zwar immer noch sehr unspezifisch, trifft den Sachverhalt aber wohl am besten.


    MfG
    Eckhardt

    :f_ltanz:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Leonhardt:
    Hallo Frau Deppendorf,

    Hallo,

    der automatische Forumswächter hatt hier ein böses Wort (als Bestandteil eines Namens) erkannt, nämlich d e p p. Das wird dann gleich mal mit Depp überschrieben.

    Zur Information aus den DKR:

    1205a Plastische Chirurgie
    Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen.
    Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein zusätzlicher „Z-Kode“ kann als Nebendiagnose angegeben werden, um den elektiven Charakter des Eingriffs anzuzeigen.
    Die folgenden Beispiele beschreiben Fälle der plastischen Chirurgie, bei denen der Grund für den Eingriff rein kosmetisch sein kann (dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose) und solche Fälle, die aus medizinischen Gründen durchgeführt werden. Hier ist der Kode für den krankhaften Zustand (z.B. Narbenschmerzen) oder den Risikofaktor (z.B. bösartige Neubildung in der Familienanamnese) als Hauptdiagnose anzugeben.

    Revision einer Narbe
    Wird eine Narbe revidiert, ist L90.5 Narben und Fibrosen der Haut
    anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau