Hallo Forum,
wenn wir einen Patienten in unsere eigene Geriatrische Tagesklinik verlegen und anschließend wieder in unsere Geriatrie aufnehmen, ist das dann eine Rückverlegung gem. §3 Abs. 3 KFPV?
Oder gilt das hier nicht, da die Tagesklinik ja nicht nach DRG\'s abrechnet???
Gruß Ina Broß aus Lünen :defman: