Mindestmengenvereinbarung

  • Moin Forum,

    habe ich´s vielleicht nur geträumt? Waren nicht irgendwo Angaben (Anlage 1) zur Mindestmengenvereinbarung für 2005? War da nicht was mit Knie-TEP? Ich finde es nicht mehr. Wer kann helfen?

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo Herr Lehmann,
    noch konkreter (aus einer Mitteilung der Landeskrankenhausgesellschaft):

    \"Während die Bauchaortenaneurysmen und die PTCA erst später beraten werden sollen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 17.08.2004 die Anträge zu den Ziffern 1 bis 3 zur Beratung angenommen mit dem Ziel, noch für 2005 über eine Mindestmengenregelung Beschluss zu fassen.\"

    [im Gespräch sind] \"pro Krankenhaus und pro Operateur oder Arzt und pro Jahr:
    1. Behandlung von Neugeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht: 40/Krankenhaus

    2. Koronarchirurgische Eingriffe:
    100/Krankenhaus und 50/Arzt

    3. Kniegelenktotalendoprothesen:
    20/Krankenhaus und 10 pro Operateur mit Steigerung
    um 10/5 jährlich bis 50/25\"

    Gruß in den Norden
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Forum!
    Für mich stellt sich die Frage, wie die Anzahl der Eingriffe im pro Haus ermittelt werden kann. Gibt es so etwas wie ein \"Mapping-Tabelle\" der mindestmengenvereinbarungsrelevanten (!) Prozeduren (auch für die schon 2004 gültigen) zum OPS, mit der man dann die im eigenen Haus erbrachten Leistungen im KIS auszählen könnte ?

    Schönen Gruß!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonenehardt,

    in einem Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft Rheinland Pfalz gab es folgende(kuz zusammengefaßte) Tabelle:

    OPS-301 2004 Mindestmenge
    Knie TEP 5-822.1 (2,3,4,6,7,9) 20/10 Steigerung auf 50/25

    PTCA 8-837.0 150/75

    Elektive OP 5-384.5-7 30/15
    BAA
    Koronarchir. 5-361,5-363 100/50
    Eingriffe

    DRG 2004
    VLBW P03A,P61A-C, 40
    Neugeborene P62A-C,P63Z
    P64Z


    Bei den Mindestmengen bedeutet die höhere Zahl die Fallzahl/Krankenhaus und die kleiner Zahl die Fallzahl/Operateur.

    Viel Spaß beim Zählen ;)

    MfG

  • Moin Forum !

    Vielen Dank, KKTom. Das war genau das Schreiben, das ich gesucht habe. Habe ich wohl irgendwo verbuddelt.

    Herr Noetzel: Wenn ich das richtig verstehe, sind die Vorgaben für 2005 noch nicht endgültig. Dann müssen die Jungs aber ordentlich ranklotzen, immerhin sollte der Katalog lt. Mindestmengenvereinbarung bis zum 31.08.2004 komplett und gültig sein.

    Oder hat jemand schon eine neue \"Anlage 1\" zur \"Vereinbarung gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V\" gesehen?

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Guten Tag,

    welche Auswirkungen haben die kürzlich beschlossenen Mindestmengen in Bezug auf Knie-TEPs in Verbindung mit - den doch zahlreich - existierenden integrierten Versorgungsverträgen? Gelten hier auch die Mindestmengen (warum nicht?) und sind evtl. Häuser bekannt, die Verträge geschlossen haben und diese jetzt nicht mehr erfüllen können?

    Einen sonnigen Rest-Freitag wünschend... 8)

    MfG

  • Hallo Herr Scholze,

    ich denke, ihre prinzipiell gute Frage ist doch sehr theoretischer Natur.

    Im Rahmen der Entscheidung der Krankenkassen, mit welchen Krankenhäusern Integrationsverträge zur endoprothetischen Versorgung (Knie-TEPs) geschlossen werden sollten, dürfte in aller Regel eine gewisse Leistungsmenge schon Voraussetzung gewesen sein. Oder anders formuliert: Die Krankenkassen dürften sich nur Partner ausgesucht haben, die schon ein gewisses Volumen und damit eine gewisse Nachfrage vorweisen konnten.

    Außerdem ist zu beachten, dass die Mindestmengenregelung (50 Leistungen p.a.; dies entspricht durchschnittlich einer Operation pro Woche !) erst in vollem Umfang ab 2007 gelten soll.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Guten Morgen Systemlernender,

    meine

    Zitat

    prinzipiell gute Frage ist [...] theoretischer Natur.


    Ich sehe die Sache mit ebenso wie Sie. Nur welche möglichen Strategien können/ sollten Häuser jetzt fahren, wenn diese die geforderten Mindestmengen nicht mehr erreichen - auch wenn die Regelung in vollem Umfang erst 2007 greift? :d_gutefrage:

    MfG

  • Guten Tag,
    die Strategie könnte lauten, einen neuen Leistungsbereich aufzubauen oder eine personelle Neubesetzung.

    Nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB V Anlage 2 \"allgemeine Ausnahmetatbestände\".

    z.B.
    Punkt 4: werden beim Aufbau neuer Leistungsbereiche Übergangszeiten von 36 Monten eingeräumt

    Punkt 5: bei personeller Neuausrichtung bestehender Leistungsbereiche werden Übergangszeiträume von max. 24 Monaten eingeräumt

    Die Anlagen sind unverzüglich in geeigneter Weise bekannt zu geben. Die Landesbehörden sind ebenfalls unverzüglich zu informieren.

    Nur, was heißt in geeigneter Weise? :d_gutefrage:

    Gruß