Hallo Keks,
vielleicht versuchen Sie mit dem Passus "Verlegte Patienten" der DKR 1001l zu argumentieren.
Hallo Keks,
vielleicht versuchen Sie mit dem Passus "Verlegte Patienten" der DKR 1001l zu argumentieren.
Hallo Herr Dr Balling...habe ich schon probiert...aber die Kasse sieht diesen Pasus als Ausnahmeregelung...siehe oben
Hallo,
unter dem Absatz Beginn findet sich doch unter dem Punkt Aufnahme eines beatmeten Patienten der Verweis auf Verlegte Patienten als Hinweis wie bei solchen Pat. zu verfahren ist.
Gruß,
F15.2
Hallo zusammen,
wir sind mit zwei solcher Fälle gerade vor Gericht. Ich habe mich geweigert, die vom Notarzt durchgeführte Intubation zu kodieren (ein halbes Jahr nach Abrechnung), woraufhin die Kasse (wohlgemerkt NICHT im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens) die Fälle verrechnet hat mit Hinweis auf die DKR und Verweigerung der Mitwirkungspflicht durch das Krankenhaus (fehlende Fälligkeit).
Hat noch jemand Worte?
Aber ich informiere gerne über den Ausgang des Verfahrens.
Schöne Grüße
Angela Klapos
Guten Morgen allerseits...Danke für die Rückmeldungen.
Ich werde der Kasse jetzt schreiben das sie den Fall zum SMD geben soll...dann schauen wir mal wie das Gutachten ausfällt. Evtl. klagen wir dann auch.
Frau Dr.Klapos...es würde mich freuen wenn sie berichten könnten wie es bei Ihnen ausgegangen ist.
Guten Morgen,
mir liegt jetzt das Urteil des SG München in diesem Fall vor:
"Für die Kammer ist daher die Auffassung der Beklagten, wonach hier Kodes für die Prozeduren anzugeben seien, die gar nicht durch das abrechnende Krankenhaus durchgeführt wurden, nicht nachvollziehbar. Auch die von der Beklagten angegebene Kodierung ohne Beatmung, die zweifelsohne durchgeführt wurde und notwendig war, ist nicht nachvollziehbar. Mag es tatsächlich in den Kodierrichtlinien eine Regelungslücke für Patienten geben, die bereits durch den Notarzt intubiert im Krankenhaus weiter beatmet werden, so ist diese durch Auslegung zu schließen. Das bedeutet, dass hier die Kodierung wie bei "verlegten Patienten" vorzunehmen ist. Im Ergebnis hat also das "aufnehmende" Krankenhaus, egal, ob es einen von einem anderen Krankenhaus verlegten und intubierten Patienten oder einen bereits durch den Notarzt intubierten Patienten aufnimmt, die bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal zu kodieren. Dies stellt für das Gericht eine schlüssige und logische Schlussfolgerung dar."
Schöne Grüße
und eine schöne Woche
Dr. Angela Klapos
Hallo zusammen,
jetzt hat die Kasse Berufung eingelegt und die Sache geht geht's vors LSG...ohne Worte!
Schöne Grüße
Dr. Angela Klapos
Bitte weiter berichten
Mich würde ja dann vor allem interessieren wie es die Kasse begründet.
Hallo,
nur mal rein aus Neugier: welche DRG ändert sich denn durch Hinzufügen des OPS für Intubation? Und, warum klagt man denn da?
Für mich lese ich daraus, dass die betreffende Kasse den OPS einfordert, die DRG daher im Relativgewicht sinkt und dann die Verrechnung vorgenommen wurde. Das habe ich aber so noch nie im Grouping erlebt. Oder wird hier als Folge der Nicht-Angabe des Intubations-OPS gleich die Beatmungszeit gestrichen? Dann ist der OPS aber doch weiterhin für die Abrechnung bzw. die Ermittlung der DRG eigentlich egal? Oder übersehe ich da etwas?
Gruß
zakspeed
Guten Morgen,
s. Beitrag von Frau Dr. Klapos am 16.01.2017:
"Für die Kammer ist daher die Auffassung der Beklagten, wonach hier Kodes für die Prozeduren anzugeben seien, die gar nicht durch das abrechnende Krankenhaus durchgeführt wurden, nicht nachvollziehbar. Auch die von der Beklagten angegebene Kodierung ohne Beatmung, die zweifelsohne durchgeführt wurde und notwendig war, ist nicht nachvollziehbar."
0 Beatmungsstunden dürften DRG-relevant sein.
VG
(aktuell) F15.3
okay, dann müsste es aber eher heißen "Streichung der Beatmungsstunden, da keine Intubation kodiert wurde"
Gruß
zakspeed