Guten Morgen,
natürlich ändert sich die DRG nicht durch die Kodierung der Intubation. Der Fall war 2010 bereits abgerechnet, 2013 hat uns die Kasse aufgefordert, die Intubation zu kodieren, da die DKR1001 dies vorschreiben würde, auch wenn dies nicht während des stationären Aufenthaltes sondern durch den Notarzt erfolgt ist. Da wir dieser Aufforderung natürlich nicht nachgekommen sind, hat die Kasse den gesamten Fall verrechnet, mit dem Hinweis, dass dadurch angeblich der von uns geltend gemachte Vergütungsanspruch nicht nachgewiesen ist.
Daraufhin haben wir natürlich Klage eingereicht.
Und im SG-Prozess haben sich sowohl Gutachter als auch Richter ganz klar geäußert, dass das Vorgehen der Kasse nicht nachvollziehbar ist (und Beatmungsstunden, Kodierung und DRG wurden vollumfänglich bestätigt). Dass nun Berufung von Seiten der Kasse in diesem Fall eingelegt wird und des Fall vors LSG geht, finde ich im Hinblick auf die Kosten und den Aufwand, die dieses Vorgehen mittelweile verursacht, ein starkes Stück.
Schöne Grüße
Dr. Angela Klapos