Intubation durch Notarzt

  • Guten Morgen,

    natürlich ändert sich die DRG nicht durch die Kodierung der Intubation. Der Fall war 2010 bereits abgerechnet, 2013 hat uns die Kasse aufgefordert, die Intubation zu kodieren, da die DKR1001 dies vorschreiben würde, auch wenn dies nicht während des stationären Aufenthaltes sondern durch den Notarzt erfolgt ist. Da wir dieser Aufforderung natürlich nicht nachgekommen sind, hat die Kasse den gesamten Fall verrechnet, mit dem Hinweis, dass dadurch angeblich der von uns geltend gemachte Vergütungsanspruch nicht nachgewiesen ist.

    Daraufhin haben wir natürlich Klage eingereicht.

    Und im SG-Prozess haben sich sowohl Gutachter als auch Richter ganz klar geäußert, dass das Vorgehen der Kasse nicht nachvollziehbar ist (und Beatmungsstunden, Kodierung und DRG wurden vollumfänglich bestätigt). Dass nun Berufung von Seiten der Kasse in diesem Fall eingelegt wird und des Fall vors LSG geht, finde ich im Hinblick auf die Kosten und den Aufwand, die dieses Vorgehen mittelweile verursacht, ein starkes Stück.

    Schöne Grüße


    Dr. Angela Klapos

  • Vor dem Hintergrund der fragwürdigen Entscheidungen des BSG in der letzten Zeit, kann ich die KK verstehen.
    Obwohl da wäre ein Antrag auf Sprungrevision sinnvoll gewesen. ;)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    ich finde das Vorgehen absolut abwegig.
    Mich würde mal interessieren, was diese Kasse dazu sagen würde, wenn eine Klinik dann auch schon mit dem Beginn der Intubation beginnt die Beatmungsstunden zu zählen und genau dieses Beatmungsintervall abrechnungsrelevant wäre.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    den einzigen (über einige Ecken konstruierten) Ansatzpunkt zur OPS-Kodierung könnte ich mir noch vorstellen, wenn direkt bei Aufnahme eine Umintubation und Beginn der Beatmung erfolgte, s. DKR1001 Abs. Intubation ohne maschinelle Beatmung in Kombination mit Abs. Kodierung.

    @Dr. Klapos: Nur nochmal für mein Verständnis, die Beatmung wurde bereits vom NA begonnen?

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Danke für die Klarstellung :)

    Dann erübrigt sich mein wackelndes Konstrukt.
    Über die Begründung seitens der GKV darf man wohl gespannt sein.

    VG
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo Zusammen,

    die Kasse argumentiert nun wie folgt:

    "Da allerdings die Kodierrichtlinien 1001h fordern, dass

    1. zunächst die Dauer der künstlichen Beatmung zu erfassen ist...und

    2. dann zusätzlich einer der Kodes aus 8-701, 8-704 oder 8-706 zu kodieren ist,

    können in Fällen, bei denen die Intubation nicht direkt im Krankenhaus erfolgte und es sich auch nicht um einen verlegten Patienten handelt, folglich die Beatmungsstunden nicht kodiert werden. "

    Ich kommentiere das jetzt lieber mal nicht....

    Schöne Grüße und Ihnen allen ein gutes und gesundes neues Jahr 2018!

    Dr. Angela Klapos

  • Guten Morgen,

    sa-gen-haft. Die Kasse sucht natürlich den Weg zum BSG, wo sie sich einen Spruch zugunsten der Kassen erhofft. Das BSG entscheidet ja regelhaft gegen die KH. Hier wäre es zumal einfach, weil dann mal wieder die Karte "streng nach Wortlaut" ziehen könnte. Vll. zuvor mal Anzeige wegen groben Unfugs? Oder Anzeige beim BVA wegen Verschwendung von Versichertengeldern? Einschalten der örtlichen Krankenhausgesellschaft, DKG, Ärztekammer etc.?

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    ob das wirklich ein Fall ist, den man durch die Instanzen treiben muss, wage ich zu bezweifeln, die Kasse müsste doch selbst erkennen, dass sich aus der DKR (2010) bereits ergibt, dass die von ihr angeführte zwangsmäßige Verknüpfung von Beatmungsdauer und Zugang nicht immer greift, da eben die Ausnahme bei Verlegungsfällen explizit vorgesehen ist. M.E. lagen die Vorinstanzen da sehr richtig, in dem sie diese Vorgaben auch auf den Fall einer notärztlichen Intubation mit Beatmungseinleitung analog anwenden. Aber der 1. Senat wird's schon richten, ich erahne eine fiktiv-alternative Prozedurenverschlüsselung nebst Vergütungsausschluss... :rolleyes:

    MfG, RA Berbuir

  • So eine Argumentation habe ich noch nie gehört, die Bayern sind doch immer wieder für eine Überraschung gut ?.

    Aber im Ernst: OPS- Kodierung und Beatmundsstunden sind ja formal nach meinem Verständnis der DKR 1001 unabhängig voneinander. Hinsichtlich des Beginns der Beatmungsdauer in Ihrem Fall wäre m.E. Folgender Passus der DKR einschlägig:

    Aufnahme eines beatmeten Patienten

    Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung

    der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme (s.a. „Verlegte Patienten“, unten).“

    Die Formulierung „siehe auch“ interpretiere ich hier nicht im abschließenden Sinne, als ob die Regelung ausschließlich nur für verlegte Patienten gilt.

    Ich denke, Sie können der Berufung daher gelassen begegnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • bei denen die Intubation nicht direkt im Krankenhaus erfolgte und es sich auch nicht um einen verlegten Patienten handelt, folglich die Beatmungsstunden nicht kodiert werden.

    Trotz bereits gegenteiligen Urteil des SG München weiter auf dieser hirnverbrannten Argumentation zu bleiben...

    Den Anwalt wird es immerhin freuen.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental