Intubation durch Notarzt

  • Hallo,

    nächster Versuch Hilfe zu bekommen. Vielleicht ist es auch nur eine kleine Denkblockade ;-))

    Also der Fall liegt so: Patient wird bereits von externem Notarzt intubiert (nach akutem transmuralem Myokardinfarkt der Hinterwand) zu uns eingeliefert, kommt auf die Intensivstation und wird beatmet, und verstirbt trotz kardialer Reanimation.

    Nun lässt der Fall sich nicht validieren,(DKR 1001c) denn es fehlt entweder Intubation oder Anlegen der Maske, um den Fall freizuschalten. Unser Oberarzt sagte mir nun, der Patient ist intubiert gekommen und er hätte auch keine Maske erhalten, sondern wäre lediglich durch den vorhandenen Tubus beatmet worden.

    Wie bekomme ich den Fall nun validiert? Abrechnungstechnisch brauche ich eine der og. OPS, aber gemacht wurden sie nicht und wir wollen auch nichts kodieren, was wir nicht erbracht haben. Obwohl uns der Grouper quasi dazu zwingen will....

    Und nun...??

    Ich hoffe, es liegt wirklich nur an einem Denkfehler, der sich bei mir Infekt bedingt breit macht.

    Viele Grüße aus dem Westen

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    im Grouper muss nichts im angesprochenen Sinne validiert werden. Und abrechnungstechnisch brauchen Sie den Intubationskode auch nicht. Sie kodieren die Diagnosen, die Beatmungszeit mit dem entsprechenden Kode ohne zusätzliche Kodierung der Intubation, geben noch zusätzlich die h Beatmung ein und das war`s.

    Sollten Sie ein Prüfprogramm in Ihrem KIS eingespielt haben, der Beatmungszeiten anmahnt, wenn kein Kode für Intubation, Maske, ... angegeben wurde, muss man dieser Software erklären, dass dies nicht immer in Kombination vorkommt (nach DKR-Kodierung).

    Dir 1001c sagt unter \"Verlegte Patienten\":
    Das aufnehmende Krankenhaus kodiert die Dauer der Beatmung (8-718 ), bei Neugeborenen wird zusätzlich ein Kode aus 8-711 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden.

    Das der Patient nicht \"verlegt\" sondern vom Notarzt gebracht wurde, spielt hier keine Rolle.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Mücke,

    hier besteht ein Denkfehler seitens des Oberarztes.

    Auch wenn der Patient bereits Intubiert ins Haus kam, ist die Intubation zu kodieren. Soweit ich die 1001c verstehe, ist für die 8-701 nicht unbedingt die \"Tätigkeit\" der Intubation gefordert, sondern hier ist die \"Art des Luftweges\" anzugeben, über den beatmet wird.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Herr Stern,

    ich muss Ihnen widersprechen: wenn Sie den Abschnitt der DKR 1001c durchlesen, der sich auf Verlegungen beatmeter Patienten bezieht, dann sehen Sie, dass die Intubation eben nicht als \"Art des Luftweges, über den die Beatmung erfolgt\", sondern explizit als \"Tätigkeit\" interpretiert wird (was ja auch der Definition im OPS entspricht).

    Und wenn ein aufnehmendes Haus die Intubation eines verlegten Beatmungspatienten nicht kodieren darf, da es diese Maßnahme nicht durchgeführt hat, dann gilt dies logischerweise auch für die Aufnahme eines bereits präklinisch intubierten Notfallpatienten.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Stern,

    ich hatte aus meiner Weiterbildung zur Kodierassistentin auch im Hinterkopf, dass die Intubation auch dann verschlüsselt wird, wenn der Notarzt intubiert hat. Denn unsere Software lässt die Validierung ansonsten nicht zu. Aber unser Oberarzt ist der Meinung,das er damit die Verantwortung für die Intubation eines externen Notarztes übernimmt. Deshalb suche ich etwas Schriftliches,um mit diesem Fall endlich weiter zu kommen. Wie leiste ich nun Überzeugungsarbeit,das er etwas kodiert, was er nicht selber gemacht hat??

    Gruß Mücke

  • Ziemlich verwirrend!

    Also wenn ich unser KIS überlisten kann, könnte ich den Fall frei schalten ohne Intubation oder ähnliches. Habe ich also doch etwas Falsches im Hinterkopf die Intubation trotz Durchführung durch Notarzt zu kodieren?

    Puh, Theorie und Praxis ist doch ein gewaltiger Unterschied. Aber ich bin noch ziemlich lernwillig ;-))

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Sie müssen niemanden überreden etwas zu kodieren, was er nicht gemacht hat. Sie dürfen das gar nicht:

    P001a Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS-301 abbildbar sind, sind zu kodieren.

    Verwirrung muss hier überhaupt keine aufkommen, es ist ganz einfach: Gemacht = kodiert, nicht gemacht = nicht kodiert.

    Ihre Software hat ein Problem, welches angegangen werden muss.

  • Vielen Dank Herr Selter,

    mir liegt nichts ferner, als jemanden zu überreden falsch zu kodieren. Nur unsere Software... na ja, werde mal eine Fehlermeldung losjagen. Da wir hier ein kleines Haus sind und auch nur gelegentlich Beatmungspatienten haben, trat dieses Problem erstmalig auf.

    Schön ist nur, dass ich hier im Forum Antworten bekommen. Zwar zum Teil auch erstmal widersprüchliche Aussagen, die mich dann aber doch zum Ziel führen.

    Danke und bis zum nächsten Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mücke,

    die verschiedenen Prüftools sind nicht immer fehlerfrei (bzw. geben theoretisch zu bedenkende Hinweise), z.B. mahnen auch manche an, dass bei einer Fraktur/Luxationen ein Weichteilschaden kodiert werden muss. Dies muss aber eben nicht bei Frakturen/Luxationen 0. Grades angegeben werden.
    Das ist alles o.k., solange es als Erinnerungsfunktion verstanden wird und diese \"Fehlermeldung\" ignoriert werden kann. Sollte es bei Ihrer Software auch so funktionieren, dass zwar ein pop-up kommt
    [center][schild]Kodier mich!
    Es wurde beatmet, bitte Kode für Zugangsweg eingeben![/schild][/center]
    dieser Hinweis aber übergangen werden kann, haben Sie eigentlich gar kein Problem. Dann ist es eben nur als Hinweis auf ein mögliches Versäumnis zu werten und kann somit als hilfreich angesehen werden.

  • Vielen Dank Herr Selter,

    habe gerade eine Fehlermeldung an unsere Softwarefirma abgesetzt.
    Leider lässt sich unser Prüfsystem nicht überlisten, sondern blockt dann einfach total ab.

    Deshalb warten wir jetzt bis der Fehler behoben ist und der Fall korrekt kodiert aus dem Haus geht.

    Ich werde das jetzt auch tun, also aus dem Haus gehen und ein bisschen abschalten vom Kodieren. Obwohl es mir manchmal schwer fällt.

    Tschüss

    Mücke

  • Hallo und Guten Morgen

    Eine Kasse nötigt mich seit Wochen die Intubation zu kodieren die eigentlich vom Notarzt erbracht wurde...ich zitiere ein Schreiben der Kasse:

    "Bezüglich der angegebenen Beatmungsstunden und erforderlichen Kodes möchten wir nochmals folgendes betonen:
    Gemäß der DKR 1001 sind zusätzlich die erforderlichen Kodes 8-701, 8-704, 8-706 und/oder 5-311 bzw. 5-312 zu übermitteln.
    Die Kodierrichtlinie ist streng nach ihrem Wortlaut auszulegen. In der Kodierrichtlinie ist lediglich die Ausnahme einer Verlegung aufgeführt, Notfälle sind nicht in den Ausnahmen aufgeführt, somit sind die Kodes entsprechend derKodierrichtlinie zu verwenden" Zitat Ende

    Nach meinem Kodierverständnis kann und darf ich nichts kodieren was wir nicht erbracht haben (Ausnahme Verbringung)...diese Argumentation schmettert die Kasse ab und schreibt mich immer wieder an....was macht man in so einem Falll???

    Gruß Keks :)
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    Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück 8o