DRG Abrechnung Neugeborene

  • Hallo Forum,

    ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen.
    Welche DRG kann abgerechnet werden wenn:
    a. Die Mutter und das Neugeborene unter 24 Std. im KH bleiden?
    und b. Die Mutter vor der Geburt bereits mehrere Tage im KH war und innerhalb von 24 Std. nach der Geburt das KH verläßt?

    Vielen Dank

    M. Kirchner

  • Hallo Herr Kirchner, Hallo Herr Killmer,

    Zitat


    Original von Killmer:
    Der Säugling wird mit der P67E berechnet, die Mutter mit der DRG O60ff..

    ... ganz so pauschal kann man das nicht formulieren. Ich interpretiere die Angaben von Herrn Kirchner dahingehend, daß eine Aufnahme zur Geburt erfolgte. Die DRG ergibt sich dann aus den kodierten ICD-Diagnosen und OPS-Prozeduren sowie der weiteren Gruppierungsparameter. Hier könnte u.U. beipspielsweise die O02Z als Gruppierungsergebnis herauskommen. Obwohl eine DRG aus der Basis-DRG O60 sicherlich am wahrscheinlichsten ist.

    Hinsichtlich des Neugeborenen ist zu beachten, daß eine Abrechnung einer eigenen Fallpauschale für das Neugeborene nur dann erfolgen darf, wenn nach der Versorgung im Kreißsaal eine weitere Versorgung im Krankenhaus stattgefunden hat ( § 1 Abs. 5 KFPV 2004 ). Auch hier erfolgt dann die Abrechnung nach Gruppierung aller entsprechenden Parameter. In den allermeisten Fällen wird hier die P67E als Gruppierungsergebnis stehen. Es wäre zumindest theoretisch denkbar, daß eine andere DRG gruppiert wird, z.B. bei Geburtsgewicht unter 2500g. Auch wenn dies bei <24h-Fällen eher unwahrscheinlich ist ( allerdings gibt es ja auch Entlassungen gegen ärztlichen Rat ).

    Insgesamt ist die ursprüngliche Frage von Herrn Kirchner ohne weitere Angaben zum Fall nicht sicher zu beantworten.

    MfG,

    M. Ziebart

  • Hallo Hr. Killmer, Hallo Hr. Ziebart,

    Danke für Ihre Antworten, meine Darstellung war sicherlich sehr vereinfacht. Das noch andere Parameter hinsichtlich der DRG eine Rolle spielen können ist sicherlich zu berücksichtigen, aber hierbei war mir wichtig ob überhaupt eine DRG für den Neugeborenen abzurechnen ist.

    Danke

    M. Kirchner :sonne:

  • Guten Tag,
    ich bräuchte eine Hilfestellung. Unser Problem in letzter Zeit:
    Mutter privat versichert, Säugling soll mit Vater gesetzlich
    versichert werden. Die privaten Krankenkassen der Mütter weigern
    sich, die DRG-Rechnung für den Säugling zu übernehmen und behaupten,
    die gesetzliche Krankenkasse des Vaters müßte die Rechnung übernehmen.
    Diese weigern sich allerdings auch. Wie verfahren Sie mit solchen Fällen.
    Vielen Dank.
    J. Fürlinger

  • Guten Tag Frau Fürlinger,

    die sogenannte Entbindungs-DRG des Säuglings wird immer der Kasse der Mutter in Rechnung gestellt. Nur wenn der Säugling als kranker Säugling aufgenommen wird ist der Leistungsträger die Kasse, wo die Familienversicherung besteht oder ggf. eine andere private Kasse.

    Meines Wissens nach wird dies aber auch von den \"großen\" PKV so gehandhabt.

    Gruß Pekka