Begründung bei Nebendiagnosen

  • Hallo liebes Forum,

    in meinem Bemühen um ein einvernehmliches Auskommen mit den Kassen, gerate ich nun doch an gewisse Grenzen.... :sterne:

    Ich hätte gerne Meinungen aus dem Forum zu den von einer Kasse gestellten Fragen.
    Bei diesen Fragen schwanke ich nämlich zwischen medzinisch inhaltlicher Grundlagenschulung oder Verweigerung und der Bitte, es lieber gleich an den MDK weiterzugeben.

    ALSO
    Wie würden Sie bei folgenden Fragen antworten
    [f1](es reicht mir auch, wenn Sie mir einfach ein kurzes Statement geben wie: \"ausführlich, ist begründet\" oder \"haltlos\")[/f1]

    \"- ND I48.11 und I50.9. Welche therapeutischen, diagnostischen oder pflegerischen Maßnahmen wurden für die I48.11 ergriffen, die nicht schon zur Behandlung der I50.9 notwendig waren (und umgekehrt)?\"

    I48.11 = Chron. Vorhofflimmern
    I50.9 Herzinsuffizienz (z.B. auch globale)

    Und meine \"Lieblingsfrage\" :t_teufelboese: :
    \"- In diesem Fall geben Sie als Hauptdiagnose die J44.11 an. Diese Diagnose beinhaltet bereits, dass die FEV 1 zwischen 35% und 50% liegt. Zusätzlich geben Sie als Nebendiagnose die J96.0 (respiratorische Insuffizienz) an. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen für die J96.0 ergriffen wurden, die nicht schon zur Behandlung der J44.11 notwendig waren.\"

    Mit den Varianten in der Formulierung wie:
    \"- Unserers Erachtens müssten die ND J96.0 mit der HD J4419 zu der HD J44.10 bis J 44.12 zusammengefasst werden\"
    und der Variante ohne Konjunktiv:
    \"...sind zusammenzufassen...\"

    J96.0 = akute respirat. Insuff.
    J44.19 = COLD m. akter Exazerbation, n.n.bez.
    J44.10 - 12 = ...mit Angabe der Einschränkung der FEV1

    Bin gespannt auf die Antworten
    Gruß
    _Medcon_
    :sonne:

  • Hallo Medcon,

    ich würde dazu tendieren ein kurzes Statement an die Kasse zu senden wie: Kodierung ist begründet. Im Zweifel wird es die Kasse an den MDK geben und überprüfen.


    MfG

  • Liebes Forum,
    die beiden ersten Antworten lösen das Problem nicht. Die gleiche Antwort kommt dann selbstverständlich auch vom MDK. Wer diese Antwort gegeben hat, ist damit höchstens zweitrangig.
    Zu klären ist: ist die Antwort sachlich richtig?

    Maria

  • Wie ? was ?
    Hab´ich da was nicht verstanden ? Direkte Fragen dieser Art von Krankenkassen beantworte ich grundsätzlich nicht ! Die offizielle Prüfinstanz ist der MDK.
    Gruss :d_neinnein:

  • Moin, moin,


    :i_respekt:


    wie sich die Hardliner hier überbieten, Machtspielchen zu perfektionieren und bürokratische Hürden aufzubauen, um sich dann nachher über langwierige Prüfverfahren und verspätete MDK-Gutachten zu beschweren, sucht schon seinesgleichen.

    :noo: :noo: :noo:


    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Morgen!

    @Schimmer:
    Es geht ja um das Problem ob bestimmte Diagnosekombinationen kodiert werden dürfen, die eine ähnliche Behandlung erfahren. Bei Herzinsuff. und VHF gibt man ja z.B. Novodigal um beides zu behandeln. Frage: darf ich dann auch beides kodieren? Wenn ein getrennter Aufwand da ist z. B. ACE-Hemmer für die Herzinsuff. und Novodigal/Macumar für VHF habe wir bei uns kein Problem beide Diagnosen zu kodieren.
    Bei der COPD/respiratorischen Insuff. ist das Problem noch etwas anders gelagert. Hier wird aus meiner Sicht eine medizinisch sachlich falsche Zusammenlegung zweier Diagnosen gefordert. Aus J44.19 und J96.0 kann nicht automatisch zur Zusammenlegung zur J44.10-2 führen. Die J44.10-2 setzt die Durchführung einer Lungenfunktion voraus. Auch enthält die J44.10-2 nicht automatisch die J96.0 (wie von der Kassen unterstellt).
    In dieser Situation macht eine langwierige Erklärung wenig Sinn. Deshalb kurzes Statement an die Kasse (wenn man sich seiner Sache Sicher ist) und auf die Überprüfung durch den MDK warten.
    Zinsser:
    Wieso nicht? Wir haben hier ein ähnliches Verfahren, wo Anfragen der KK kurz!! beantwortet werden ohne medizinische Details weiterzugeben. Dies reduziert die Anfragen über den MDK (die in der Regel deutlich mehr Arbeit machen). Es geht ja darum sich die Arbeit so leicht wie möglich zu machen.

    MfG

  • Lieber Kassenfürst,
    ich kenne Sie hier als einen Mann der Gesetzlichkeit, Sie wollen doch jetzt nicht Kollegen, die nicht auf med. Fragestellungen von Verwaltungsmitarbeitern antworten, die harte Linie vorwerfen? Sie haben doch das wunderbare Instrument des MDK und mit dem sind lt. Gesetz die Fachfragen zu diskutieren, allein die Anfrage durch Kassenmitarbeiter bewegt sich m.E. ausserhalb der Legalität.
    Mit dennoch freundlichen Grüssen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    was die Datenschutzregelungen und vor allem deren Auslegung durch Krankenhäuser betrifft, habe ich mich in diesem Forum mehrfach als \"Gesetzloser\" geoutet (so sehr mich Ihre Einschätzung auch ehrt...).

    Legen wir doch mal wieder die Worte auf die Goldwaage:

    Die Kollegen, von denen Sie hier sprechen, haben eine saubere Dokumentation, sind sich ihrer Sache sicher und ziehen sich dennoch auf den Datenschutz und den SGBlich vorgeschriebenen \"Dienstweg\" zurück. So weit, so schlecht.

    Denn:

    Was ist denn aus Sicht eines Patienten schutzbedürftiger: Dass die Kasse über den ICD 10 erfährt, dass mein Patient sich eine fiese Geschlechsterkrankung zugezogen hat oder mit welchem Medikament diese behandelt wurde. (Achtung: konstruierter Fall zur Verdeutlichung der Perversion solcher Regelungen)

    Hier wird sich hinter gesetzlichen Regelungen verschanzt um \"dem anderen\" den schwarzen Peter zuzuschustern und ein (in vielen Fällen vielleicht leicht vermeidbares) umständliches und langwieriges Prüfverfahren in Gang zu setzen, über dessen Dauer und Ausgang dann auch noch geschimpft wird. So geht man unter Vertragspartnern nicht um!

    Und wenn Sie den eingangs geschilderten Fall einem Datenschutzbeauftragten vorlegen, wäre ich auf die Argumentation gespannt, mit der der Arzt sich mit Auskünften zu diagnostischen Maßnahme oder Therapien strafbar machen sollte, wenn die Grunderkrankung der Kasse völlig legal bekannt ist.

    Sorry, aber dafür muss ich kein Verständnis entwickeln...


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ToDo:
    Und wenn Sie den eingangs geschilderten Fall einem Datenschutzbeauftragten vorlegen, wäre ich auf die Argumentation gespannt...


    Guten Tag,

    siehe hier:

    5.2 Krankenkassen
    5.2.1 Arztbericht und Krankenkasse – ein Dauerthema
    …“ Direktanfragen der Krankenkassen bei den Leistungserbringern wie in dem uns vorliegenden Fall verletzen das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Versicherten erheblich und müssen daher unbedingt vermieden werden. Direkten Antwortender Ärzte und Krankenhäuser an die Krankenkassen auf derartige Anfragen steht grundsätzlich die ärztliche Schweigepflicht entgegen, die zu verletzen eine Straftat ist. “


    http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/T….htm#t2_1_5_2_1


    Gruß
    E Rembs

  • Hallo,

    ToDo
    ich für meinen Teil habe die Erfahrung gemacht das wenn beide Seiten (muss man wirklich von Seiten im Sinne von Gegnern sprechen? ) viele Sachen durch kurze Telefonate klären können. Dies meistens dann wenn bereits eine gute im Interesse des Pat. / Krhs. / KK Zusammenarbeit erprobt worden war. (Warum nicht auch mal ein Bier zusammen trinken? ) :i_drink:

    Bei KK (teilweise auch nur bestimmten KK-Mitarbeitern) mit denen diese Zusammenarbeit nicht von gegenseitigem Respekt getragen ist , bin ich froh das es die Möglichkeiten über MDK und Sozialgerichte gibt.

    Zu einer inhaltlichen Diskussion bin ich immer aufgeschlossen.

    In dem beschriebenen Fall geht es m.E. aber eindeutig um medizinische Aspekte bei denen die meisten Mitarbeiter der KK, teilweise in besonders kniffligen fachspezifischen Problemen selbst ich, nicht mehr kompetent genug sind.

    Mein Vorschlag: warum nicht dem MDK in der Fallbesprechung darum bitten ein entsprechendes Telefonat mit dem Krankenhaus zu führen. Es muss doch nicht immer ein schriftliches Gutachten beauftragt werden.
    Ich habe damit schon gute Erfahrungen machen können. Teilweise sind dadurch sogar Begehungen vor Ort und entsprechende Gutachten vermieden worden. :sonne:

    Gruß

    M. Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)