Abrechenbare ND: I10.01, I34.- - I36.-

  • Liebes Forum,

    Wieder geht es um die Frage: was ist Aufwand und rechtfertigt eine ND?
    I)
    In unserer Inneren Klinik gibt es bei cardiologischen Pat. immer wieder das Problem der Abwägung, ab wann eine hypertensive Entgleisung vorliegt und wann nicht. Bei einmaligen manifesten Entgleisungen, welche zur Aufnahme führten ist der MDK hier meist ablehnend und nimmt I10.00 (oder ähnlich).
    In den DKR wird man bisher dort auch noch nicht fündig, obwohl die I10 seit 01.01.04 erweitert wurde.
    Beim Diab. mell. wird angegeben, daß die Einteilung entgleist/n. entgleist erst retrospektiv zum Entlassungzeitpunkt erfolgen kann, je nachdem wie sich der Diab. mell. im stationären Aufenthalt entwickelte. Ist bei der hypertensiven Entgleisung ähnlich zu verfahren? Wie sind Eure Erfahrungen?

    II)
    Das leidige Thema Herzklappenvitien:
    Natürlich haben unsere cardiologischen Pat. Klappenfehler, welche beim (auch für andere Krankheiten indizierten) Echo dann auffallen. Zumeist werden sie nicht operativ versorgt. Ab wann ist aber eine ND als Rechtfertigung für Aufwand möglich:
    - Endocarditisprophylaxe bei pot. bakeriämischen Eingriffen?
    - Beschreibung der Ursache für Herzinsuffizienz, z. B. dekompensierte Herzinsuffzienz (HD) auf dem Boden einer Aortenklappenstenose (ND) oder Mitralklappeninsuffizienz (ND). Wie sind Eure Erfahrungen?

    Grüße Titus

  • Hallo Titus,
    zu 1. bei Diabetes fordert der MDK meist mehrmalige BZ-Werte deutlich über oder unter den Normalwerten und/oder einen deutlich pathologischen HbA1-Wert. (Habe die Zahlen jetzt nicht im Kopf). Meist wird auch noch eine Veränderung der Diabetesmedikation eingefordert.
    Mit der I10-Entgleisung hat sich bis jetzt noch keiner großartig beschäftigt , wohl weil es nicht erlösrelevant ist.
    zu 2. bei I34 usw. wird es meist recht eng gesehen. Die durchgeführte Endocarditisprophylaxe wird aber als Aufwand akzeptiert. Ein Echo bei bekanntem Vitium als Kontrolle wird aber als Routine bei der Grunderkrankung gesehen und abgelehnt.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Zu II/Herzinsuffizienz:
    Auszug aus den DKR mit Ergänzungen in ():
    ...Wenn sich ein Patient mit einem Symptom (I50._) vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit (Vitium) ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren ...

    Ein Aufwand i.S. der ND-Definition ist also nicht erforderlich, falls das Vitium Ursache (und nicht Folge, MI!?) der Herzinsuffizienz ist.

    Conrad

  • Um die Hypertonie \"mit Angabe einer hypertensiven Krise\" als
    ND kodieren zu können, wäre einmaliges Ereignis etwas zu wenig.
    Als HD (Pat. kommt mit entsprechnden RR-Werten und Beschwerden ins KH)
    ist es ohne weiteres möglich.

    Diabetes: Für eine hyperglykämische \"Entgleisung\" sollten mehrfach
    (mind. 3x) BZ-Werte über 200 vorliegen (dies wird auch von MDK erwartet). Eine Änderung der Medikation ist aber nur dann erforderlich, wenn die frühere Medikation konsequent fortgeführt wurde und trotzdem zu einer Entgleisung kam.
    Gruß
    Ordu

  • Sehr geehrter Herr Kollege Ordu,

    wo haben Sie denn die präzisierenden Angaben über den entgleisten Diabetes gefunden? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Quelle nennen können.

    Auch eine einmaliges \"Ereignis\" im Rahmen einer hypertensive Krise stellt einen Aufwand dar (rasche Therapie, engmaschige Kontrollen) und erfüllt damit die ND-Definition, denn dies ist ja gerade die im ICD-Text genannte Krise! Gemeint ist ja nicht der maligne Hypertonus.

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    diese Angaben zum entgleisten DM entstammen nur meinen
    Erfahrungen aus der Korrespondenz mit MDK, da dieser
    strenge Maßstäbe in die Definition eines entgleisten DM
    setzt (zumindest die MDKs, mit denen ich zu tun hatte).
    Wenn Sie bisher noch keine Probleme hatten, können Sie
    anscheinend überzeugender argumentieren. Mit BZ-Werten von
    160 oder 180 gibt es immer Probleme, wenn es um die \"Entgleisung\"
    geht. Es sei denn, es existiert bereits ein deutlich erhöhter
    HbA1c als Langzeitverlaufsparameter.

    Bezüglich der \"einmaligen\" hypertensiven Krise würde ich
    Ihnen zustimmen, wenn dieses Ereignis nachweislich eine intensive Beobachtung des Patienten in den nächsten Tagen zur Folge hatte.
    Dies wäre auch das Argument gegen ein negatives MDK-Gutachten.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Titus,
    vielleicht hilft das noch weiter: eine hypertensive Krise ist nicht einfach eine Entgleisung des Hypertonus sondern ist von zusätzlichen Symptomen wie z.B. neurologische Ausfälle, Angina pectoris, Bewusstseinstrübung, Übelkeit,Linksherzdekompensation gekennzeichnet. Nur dann kodieren wir die I10.01 und dann ist es auch unstrittig.

    MfG
    R. Schäfer