teilstationär anschließend stationär

  • Guten Morgen Forum,

    Guten Morgen Forum,

    habe heute morgen versehentlich meine Anfrage versehentlich für Fragen ans Inek gepostet.

    Hier nocheinmal meine Frage zur Abrechnung teilstationär anschließend vollstationär

    Wir hatten einen Patienten, der bei uns teilstationär (rheumatologisch) behandelt wurde und drei Tage später stationär aufgenommen werden musste, wegen einer Spontanruptur der Strecksehne. Ist der erste teilstationäre Aufenthalt und der zweite stationäre Aufenthalt nun zusammenzulegen oder nicht?
    Für Antworten Dank im voraus.
    Sorry nochmal war heute morgen in Eile

    [edit]
    Hallo Frau Ruechardt,
    ist dort gelöscht.

    MfG Selter [/edit]

  • Hallo,


    nach §6 KFPV 2004 werden die teilstationären Leistungen mit
    Entgelten abgerechnet, die KH-individuell zu veribaren sind.
    Nicht zu verwechseln mit \"vorstationär\" und anschließend
    stat. Aufnahme. In solchen Fällen wird auch die vorstat. Behandlung
    mit dr DRG vergütet.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Frau Ruechardt!

    Die Aufenthalte sind nicht zusammen zu führen. Nur wenn am Tag der teilstationären Erbringung auch die Aufnahme erfolgt wird daraus ein stationärer Fall.

    Bei teilstationärer Behandlung innerhalb der OGVD ist der § 6 Abs. 2 KFPV zu beachten.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Frau Ruechardt,

    auch ich bin der Meinung, dass der teilstationäre Aufenthalt neben dem stat. abrechenbar ist. Unterstützt wird diese Meinung durch eine entsprechende Stellungnahme der AOK für unser Haus.

    Mit liebe Grüßen,

    S. Siefert

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Hallo,


    wir kriegen ständig von derselben KK die Aufforderung den teilstationären Aufenthalt mit dem stationären Aufenthalt zusammenzuführen.

    Auf Grund unserers Schlaflabors kommt es sehr oft vor, dass die Patienten erst teilstationär kommen und später stationär zur Ersteinstellung. Ich bin der Meinung, dass die teilstationäre Aufnahme durch den vereinbarten Satz abgegolten wird und nicht mit dem stationären Aufenthalt zusammenzuführen ist. Sonst hätten wir ein massives Problem, da diese Fallkonstellation oft vorkommt.


    Liege ich da falsch? Wie kann ich einen gepfefferten Brief schreiben, dass die KK das endlich versteht?! :cursing:

    Zählt hier die OGVD des teilstationären Falls? FPV §6 ist für mich schwierig anzuwenden, da hier nur von der Konstellation teilstationär nach stationär die Rede ist. Wie kann ich also das so darstellen, dass es Hand und Fuß hat? ?(

    VG

    Sorry für die Ausdrucksweise, aber es regt mich ziemlich auf.