Guten Tag,
schnell noch mal über die DKR drübergeflogen sind mir schon zwei wertvolle Klarstellungen aufgefallen, ich zitiere:
1. Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.
2. Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).
Ich hoffe, ich finde bei der weiteren Lektüre noch mehr eindeutige Formulierungen, die künftig den Zank minimieren.