Hauptdiagnose nach Bypass OP

  • Guten Morgen myDRG,
    eine Frage.
    Patient kommt nach auswärtigiger Bypass OP bei I 25.11 zu Uns stationär, keine Rückverlegung,
    Was ist die Hauptdiagnose?
    I 25.11 mit der DRG F 66 B oder
    Z 48.8 mit der DRG T 63 Z


    Vielen Dank

    Ihr

    Kurt Mies

  • Hallo Hr. Kmies,

    kommt der Pat. direkt, dass heißt zur Weiterbehandlung nach kardiochirurgischen Eingriffen zu Ihnen ins Haus?

    In diesem Falle wurde von uns immer die ursächliche Erkrankung (in diesem Falle die I25.11) als HD kodiert und die Z48.8 als ND. Damit haben wir die F66 angesteuert.

    Die KK hatten damit keine Probleme. :sonne:

    Gruß

    M.Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Herr Chudy,
    Danke für ihre prompte Antwort.
    Ja, es ist eine Übernahme nach Bypass Op. Ich denke sie haben Recht mit ihrem Vorschlag. Es ist eine Verlegung und somit die I 25.11 der Hauptaufnahmegrund. Wäre der Patient von der Bypass OP entlassen und nach 1 Woche bei uns stationär, würde ich die Z 48.8 als Haupt ICD nehmen.

    Gruß

    kurt mies

    Kurt Mies

  • Hallo Hr. Kmies,

    PD Dr. med. Norbert Roeder (DRG Research Group Münster) hat sich dieser Fälle angenommen. Hat sicherlich genauere Informationen.

    Es wurden ja auch einige Änderungsanträge (-wünsche) für diese Komplexe bei der Inek eingereicht. :roll:

    Gruß

    M.Chudy

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Verehrtes Forum,

    ich benötige Argumentationshilfe. Der Kasus ist ähnlich gelagert wie oben und stammt ebenfalls aus 2004.

    1. Aufenthalt KH A, Abrechnung nach BPflV
    Verlegung Klinik B, Abrechnung nach KHEntG, HD I50.12, Dreifachbypass
    Rückverlegung KH A, jetzt Abrechnung nach KHEntG. Fallzusammenführung wegen Rückverlegung kommt nicht zum Tragen wegen unterschiedlicher Abrechnungsgrundlage.

    Ist HD im 2. Aufenthalt A nach Verlegung aus B (dort Bypass)
    a) Z48.8 oder
    b) HD aus KH B (I50.12 (Linksherzinsuffizienz) oder
    c) HD erster Aufenthalt KH A (I21.3 = Akuter Myokardinfarkt)

    und wie argumentiere ich?

    Dank für die Unterstützung,

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Rembs,

    in meinem Appetizer wollte ich meine Vorstellung nicht sofort sichtbar machen.
    Dank Ihrer Hinweise habe ich Argumentationsfutter dafür, dass der Myokardinfarkt (I21.- bzw. I.25.- wegen des Alters von knapp 28 Tagen über Ereignis) die Hauptdiagnose für den 2. Aufenthalt in KH A darstellt.
    Zusätzlich bestärkt mich die DKR 0901c.
    Eine Kodierung wie vom KH A standhaft verteten mit Z48.8 halte ich für nicht konform.

    Danke für die Quelle,

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Zitat


    Original von Kmies:
    Patient kommt nach auswärtigiger Bypass OP bei I 25.11 zu Uns stationär, keine Rückverlegung,

    Guten Tag Forum,

    in einem so weit identischen Fall lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme komplett ab.

    Begründung:

    Zitat


    [...] dass aus medizinischer Sicht eine Verlegung nicht zwingend erforderlich war und damit die Abrechnung der Fallpauschale F66A hätte vermieden werden können. Das Gebot der wirtschaftlichen Leistungserbringung wurde nicht beachtet. [...] Krankenhäuser [...] haben darauf zu achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur in notwendigem Umfang in Anspruch genommen werden dürfen [...] Erst wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt werden, greifen die speziellen Abrechnungsbestimmungen [...] Diese (Mehrkosten) wären nicht entstanden, wenn Herr [...] bis zur Entlassung im Uniklinikum [...] behandelt worden wäre [...]

    Im Einzelfall kann ich die Motivation der Krankenkasse durchaus nachvollziehen. Auf der anderen Seite kann es doch wohl nicht (nachhaltig) wirtschaftlich sein, Patienten nach Herz-OPs zukünftig grundsätzlich bis zur Entlassung beim Maximalversorger behandeln zu lassen.

    Gibt es Erfahrungen / Meinungen hierzu im Forum ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    Zitat

    Im Einzelfall kann ich die Motivation der Krankenkasse durchaus nachvollziehen. Auf der anderen Seite kann es doch wohl nicht (nachhaltig) wirtschaftlich sein, Patienten nach Herz-OPs zukünftig grundsätzlich bis zur Entlassung beim Maximalversorger behandeln zu lassen.

    Gibt es Erfahrungen / Meinungen hierzu im Forum ?

    Viele Grüße!

    genau das ist ein ganz wunder Punkt nach Einführung der DRG\'s. Aktuelles Beispiel: DRG F22Z nach Herzklappen-OP. Verlegung nach 2 Tagen in ein anderes Krankenhaus. Da es sich sogar noch um eine DRG handelt, die als Verlegungsfallpauschale im Fallpauschalenkatalog ausgewiesen ist, ergeben sich hier Mehrausgaben von ein paar tausend Euro.

    Und nun ???????

    Mr. Freundlich