Chemotherapeutika-ZE in 2005

  • Hallo zusammen,

    nachdem wir zunächst mit großer Begeisterung die ZE 13 bis 29 für 2005 studiert haben kommen nun Zweifel:
    in der Vorab-OPS-Version (jaja, Vorabversion...) ist unter
    8-01 \"Applikation von Medikamenten und Nahrung\" die \"Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika\" exkludiert.
    Nach dem Anhang 5 des 2005er Kataloges sollen aber die ZEs genau mit diesen OPS-Ziffern getriggert werden.
    DKR 0211d gibt vor: Die Anwendung von Chemotherapeutika ist mit den Kodes aus 8-54 zu verschlüsseln.
    Obwohl kein Onkologe würde ich doch z.B. Methotrexat(ZE22)oder Oxaliplatin (ZE23) als zytostatische Chemotherapeutika einordnen.
    Wo liegt der Fehler?

    Viele Grüße
    PB

  • hallo forum, hallo herr brenk,

    nach meinem verständnis führen doch die neugeschaffenen ops, in ihrem beispiel 8-012.b* bzw 8-012d* zum entsprechenden ZE, sonst führt die 8-542 zu einem anderen ziel. sehe ich das falsch :sterne: ?


    by the way, hat jemand eine idee, wie sich die erfassung :noo: umsetzen lässt?

    gruß aus essen

    merguet

  • Ergänzung:
    ist das vielleicht \"additiv\" gemeint:
    Eine Cx mit Gemcitabine und Oxaliplatin bei Pankreas-Ca würde dann sowohl mit 8-542 als auch mit 8-012.5* und 8-012.d* kodiert.
    (Ein Hinweis im OPS-Kapitel 8-54 fehlt allerdings).

    PB

  • Hallo, Forum

    Genau das ist mir auch aufgefallen, damit würde es auch keinen Sinn machen, von Seiten der Apotheken (falls diese das überhaupt leisten wollen) beispielsweise die OPS-Codes automatisch auf dem Lieferschein der Zubereitung auszuweisen, wie man das für Hinweise zum ICD-Code auf mikrobiolog. Befunden oft findet. Am Ende wird es wohl wieder an den Ärzten kleben bleiben :a_augenruppel:

    Gruß
    AnMa

  • Sorry, mein Hinweis auf die Apothekenleistung bzieht sich auf den Hinweis im OPS Hinw.: Ein Kode aus diesem Bereich ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben , den Herr Brenk in seinem Beitrag gar nicht erwähnt hatte

    AnMa

  • Hallo zusammen,

    nachdem der endgültige OPS nun vorliegt, wollte ich diesen thread nochmal nach oben holen.
    An meiner Ausgangsfrage hat sich nichts geändert:
    Wie werden nächstes Jahr Chemotherapien korrekt kodiert?

    Falls ich auf dem Schlauch stehe und etwas Offensichtliches übersehe, bitte ich um schonende Aufklärung...

    Viele Grüße
    PB

  • Hallo zusammen,

    nachdem der endgültige OPS nun vorliegt, wollte ich diesen thread nochmal nach oben holen.
    An meiner Ausgangsfrage hat sich nichts geändert:
    Wie werden nächstes Jahr Chemotherapien korrekt kodiert?

    Falls ich auf dem Schlauch stehe und etwas Offensichtliches übersehe, bitte ich um schonende Aufklärung...

    Viele Grüße
    PB

  • Hallo Herr Brenk, Hallo Forum,

    der Grund für das von Ihnen geschilderte Problem, liegt m.E. an einer zu strengen Interpretation des Klassifikationsbegriffes \"Exclusivum\". In vielen Darstellungen - auch hier im Forum - wird diese Begrifflickeit häufig als \"Verbot\" interpretiert. Dem ist jedoch nicht so. In den DKR finden Sie die DKR D013c ( gleichlautend in den DKR 2004 und DKR 2005 ) welche diesen Begriff jedoch anders erklärt. Hier ein Auszug:

    Zitat


    Exklusiva (WHO)
    Bestimmte Rubriken enthalten Angaben über Krankheitszustände, die durch „Exkl.:“ gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um Bezeichnungen, die – selbst wenn der Titel der Rubrik vermuten lässt, dass sie an dieser Stelle zu klassifizieren wären – tatsächlich an anderer Stelle klassifiziert sind.

    Folgt man dieser Darstellung, so erkennt man, daß mit dem Begriff \"Exclusivum\" Prozeduren ( bzw. Diagnosen ) bezeichnet werden, welche - obwohl der Text dies vermuten ließe - \"nicht gemeint\" oder \"ausgenommen\" sind. Es heißt jedoch ausdrücklich nicht, daß die parallele Angabe zweier Prozeduren oder Diagnosen, bei der die eine Prozedur resp. Diagnose im Exclusivum genannt ist verboten ist.

    In Ihrem Fall hieße dies folgendes:

    1. Grundsätzlich wird eine Chemotherapie mit einem Kode aus 8-542 ff. kodiert. Diese Kodes repräsentiert jedoch nicht allein die Medikamentengabe der Chemotherapeutika, sondern die Medizinische Leistung der Chemotherapie als Ganzes ! Hierzu gehört nämlich neben der eigentlich Medikamentengabe noch sehr viel mehr (BB-Kontrolle vor Applikation, Vitalparameterkontrolle, Überwachung nach Applikation etc.). So ist die Nennung dieser Kodes in den Exclusiva unter 8-01 zu interpretieren.

    2. Neben der umfassenden Leistung \"Chemotherapie\" wird die Gabe spezieller Medikamente mit einem zusätzlichen Kode aus 8-01 abgebildet. Die parallele Kodierung dieser Kodes widerspricht m.E. aus o.g. Gründen nicht der Regelungen bezüglich der In-/Exclusiva.

    MfG,

    M. Ziebart

  • Auf der DIMDI-Seite gibt es eine FAQ-Sektion (Dank an Fr.Dr. XY für den Hinweis!). Dort ist folgendes zu lesen:

    \"Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist immer ein
    Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben.
    Zusätzlich ist für diejenigen zytostatischen Chemotherapeutika, die sich
    in der Liste 1 der Medikamente befinden, ein Kode aus dem Bereich 8-012
    ff. (Applikation von Medikamenten Liste 1) anzugeben.
    Die beiden Exklusiva unter 8-01 (Applikation von Medikamenten und
    Nahrung) gelten nur dann, wenn die bei einer Chemotherapie verwendeten
    Medikamente nicht unter 8-012ff. genannt sind.\"


    viele Grüße
    PB