• Hallo Forum,

    die CPAP- Beatmung ist mir noch nicht ganz klar. Kann ich sie bei Pat.als Beatmung mit den Stunden und dem Anlegen der Maske kodieren, wenn ich sie bei Pat. durchführe, die glücklicherweise nicht intubiert werden mußten, aber mehrmals am Tag diese Atemunterstützung brauchen? Kann ich sie auch noch bei einem extubierten Pat. kodieren, der ebenfalls mehrmals am Tag so beatmet wird? Und gleich noch eine Frage im Anschluß: Kodiere ich die Dysphagie und die Harninkontinenz weiter, auch wenn die Pat. bereits mit einer PEG und einem DK dauerhaft versorgt sind?

    Danke für Antworten! Claudi

  • Hallo claudi,
    ja die CPAP kann als Beatmung mit den Stunden angegeben werden, hier müssen die Stunden subsummiert werden, auch bei extubierten Pat. wird die Beatmungsdauer mittels CPAP weitergezählt, auch das anlegen einer Maske wird hier kodiert.

    Die Dysphagie kodieren wir nicht mehr wenn der Pat. eine PEG bereits hat, die Harninkontinenz aber schon, weil der Aufwand zur Katheterpflege vorhanden ist.

    Gruß
    M.Besse

  • Hallo, Herr Beese

    ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass eine alleinige CPAP-Therapie als Beatmung zu verschlüsseln ist. Es gibt hier eine ziemlich eindeutige Kodierregel unter DKR 1001c, die besagt, dass dies nur bei Neugeborenen oder im Rahmen des weanings möglich ist.

    MfG
    AnMa

  • Hallo zusammen,

    CPAP kann natürlich nach Extubation im Rahmen der Entwöhnung dokumentiert werden. Allerdings ist mir die Dauer, die kodiert werden muss, weiterhin unklar. Auf der sicheren Seite ist man sicherlich, wenn man nur die wirklich dokumentierten CPAP-Zeiten aufsummiert. Ist denn inzwischen das Argument, die Dauer der Entwöhnung tageweise anzugeben, da ja eigentlich die Zeit zwischen dem CPAP viel mehr Arbeit macht, vom Tisch und hat man sich allgemein auf die Angabe reiner (CPAP)-Beatmungsstunden geeinigt? Wäre ja bedauerlich! Wenn ich recht gelesen habe, gibt es auch in den DKR 2005 hierzu keine neuen Erkenntnisse, oder?

    Liebe Grüße

    Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Servus und hallo alle,

    was aber, wenn ich eine CPAP-Beatmung (beispielsweise bei COPD-Patienten) eben zur Vermeidung einer Intubation durchführe? Gilt dann, was unter der Definiton einer maschinellen Beatmung unter DKR 1001c nachzulesen ist oder anders formuliert: ist dann nicht auch eine CPAP-Beatmung als \"vollwertige\" Beatmung anzusehen? :d_gutefrage:

    Wir beatmen beispielsweise häufig unsere Patienten via Castarhelm mit CPAP über mehrere Tage. Hier geben wir auch die entsprechende Zeit auch als Beatmungsstunden an, denn die Alternative hierzu wäre alleine die Intubation.

    Dies nur als Gedankenanregung!

    Mit freundlichen Grüßen aus dem herbstlichen Bayern

    shadow

  • Hallo AnMa,

    in derselben Kodierregel steht aber auch, daß bei intesivmedizinisch versorgten Patienten eine maschinelle Beatmung auch über Maskensystem erfolgen kann, wenn diese eine Intubation/Tracheotomie verhindern kann!

    Also Anlegen der Maske sowie Beatmungsstunden (zusammenzählen)kodieren!

    Grüßle aus Oberschwaben

  • Hallo Herr Brickwede!

    Zitat


    Original von brickwede:
    Ist denn inzwischen das Argument, die Dauer der Entwöhnung tageweise anzugeben, da ja eigentlich die Zeit zwischen dem CPAP viel mehr Arbeit macht, vom Tisch

    In den Fällen, in denen die CPAP-Zeiten zur Gesamtbeatmungsdauer hinzuaddiert werden, gilt die selbe Berechnung wie bei invasiveren Beatmungsformen. Sowohl in den DKR als auch im §301-Datensatz ist stets von Stunden die Rede (\".. die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden..\"). Warum sollte dann CPAP plötzlich tageweise gezählt werden ? Aus meiner Sicht ist die Regelung klar.

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Liebes Forum, Loieber Herr Besse,

    diese Thematik wurde hier ja schon mehrfach diskutiert. Ich verweise auf das Thema Beatmungszeiten und Entwöhnung, wo auch meine Meinung nochmals dargestellt wird.

    Nochmals in Kurzform:
    das CPAP als alleinige Beatmungsform bei Patienten kodiert werden kann, ergibt sich m.e. eindeutig aus der Kodierrichtlinie \"1001c Maschinelle Beatmung\". Hier wird die Maskenbeatmung (also auch Masken-CPAP) sowohl als alleinige Beatmungsform wie auch als Beatmung bei der Entwöhnung vom Respirator ausdrücklich erwähnt. Die einzige Ausnahme ist laut DKR 1001c die Masken-CPAP-Beatmung bei Schlafapnoesyndrom.

    Wir verschlüsseln also die sog. nicht-invasive CPAP-Maskenbeatmung immer als Beatmungszeit, sowohl als alleinige Beatmung, wie auch als Entwöhnungsform auch nach Extubation. Diese Beatmungsform vermeidet so eine (Re-)Intubation, und damit eine deutlich kostenintensivere Therapie mit Kreislaufbeeinflussung, Analgosedierung und erneuter Entwöhnung.

    Nach dem \"Fachkommentar DRG 2004 Anästhesiologie\", herausgegeben vom Bund deutscher Anästhesisten, wird empfohlen, die Tage als Beatmungstage zu definieren, bei denen ein Respirator am Bett des Patienten steht und regelmäßig benutzt wird, unabhängig davon, wie lange die CPAP-Phasen dauern. Dies scheint uns auch gerechtfertigt, da insbesondere der personelle Aufwand für solche wachen Patienten (Anlegen der Maske, Anleitung der Patienten, Anpassung der Beatmung an die individuellen Bedürfnisse des Patienten, Monitoring und Betreuung des Patienten in einer subjektiv belastenden Situation) sehr hoch ist, und der Patient einen \"Beatmungsplatz\" belegt und Intensivpflichtig bleibt.

    Dieses Vorgehen ist mit dem Controlling meines Hauses abgesprochen und wird auch in vielen anderen Häusern so durchgeführt (siehe obigen Link). Weiterhin wiegere ich mich, in vorrauseilendem Gehorsam den Krankenkassen gegenüber bei unklaren Kodierrichtlinien die Auslegung zu wählen, die den Kassen nützt und der meiner Klinik Mindererlöse bringt.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo, liebes Forum

    jetzt bin ich ja wirklich sprachlos ob der differenzierten Auslegung der Kodierregel über CPAP. Ich dachte immer, dass der Satz: CPAP ist nur bei Neugeborenen zu kodieren...nicht eindeutiger formuliert werden kann. Unstrittig ist natürlich die Hinzurechnung der CPAP-Zeiten im Rahmen des weanings, aber jetzt würde mich tatsächlich mal die breite Erfahrung mit dem MDK allerorten zum Thema alleinige CPAP-Therapie interessieren.

    Gruß, AnMa

  • Liebe AnMa,liebe Diskussionsteilnehmer,

    die Verwirrung über CPAP (zu der auch ich beigetragen habe :rotwerd: ) entsteht dadurch , das der Begriff CPAP für zwei verschiedene Verfahren hier gebraucht wird.

    Reines CPAP, also die aktive Atmung gegen einen positiven Gegendruck ohne Unterstützung darf nur bei Neugeborenen verschlüsselt werden, und darauf bezieht sich auch der oben zitierte Satz in der DKR.

    Unter Masken-CPAP-Beatmung versteht man aber meist eine Beatmung über Maske mit PEEP und Druckunterstützung. Diese zählt als Beatmung und darf m.E. zu den Beatmungsstunden dazugezählt werden. Ein alleiniges Atmen gegen einen posittiven Atemwegsdruck dagegen nicht.

    Ich hoffe, die Begriffsverwirrung erklärt nun den anscheinend offensichtlichen Wiederspruch zur DKR. Wir sollten (incl. meiner Wenigkeit) genauer auf die Begriffe achten und sie exakt verwenden, sonst werden alle nur verwirrt (incl. der MDK, was Ärger macht).

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München