• Hallo, Herr Stern, liebes Forum

    Vielen Dank für die Klarstellung. Nach der Diskussion hatte ich genau den Eindruck, dass wohl der Begriff widerspüchlich verwendet wird und daher parallel dem InEK die Frage gestellt :

    da auch in der 2005er Ausgabe der Kodierrgeln diesbezüglich keine Änderung erfolgte, erlauben Sie mir folgende konkrete Frage:

    Pat. auf der Intensivstation wird intermittierend und ausschließlich mit CPAP therapiert. Nach Meinung einiger Intensivmediziner stellt dies eine noninvasive Maskenbeatmung dar, wäre also mit Beatmungszeit und Maske zu verschlüsseln. In der Kodierregel heißt es aber, dass CPAP mit 8-711.0 nur bei Neugeb. zu kodieren ist. Bezieht sich diese Regel auf den OPS-Code ? Das ergibt sich ja schon aus dem OPS selbst, der ja in der Überschrift zum Kapitel 8-711 auschließlich auf Neugeborene abstellt. Oder meint die Kodierregel den CPAP selbst als alleinige Therapieform, dann hätte man im Text der Regel den OPS-Code streichen können.

    Die Antwort möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten :

    [i]vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.09.2004.


    Die Definition der maschinellen Beatmung in den Deutschen Kodierrichtlinien ist unseres Erachtens eindeutig (DKR 1001c: „… ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. … “). Die Problematik besteht vielmehr darin, dass die Verwendung des Begriffes CPAP im klinischen Alltag oft nicht eindeutig ist. Sollte die von Ihnen mit CPAP bezeichnete Therapie der Definition von maschineller Beatmung in DKR 1001c entsprechen, werden ein entsprechender Kodes für die Beatmungsdauer und der Kode für den „Atemwegszugang“ also z.B. 8-706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung angegeben. Die als CPAP bezeichnete Spontanatmungsform mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck wird jedoch nur dann bei der Berechnung der Beatmungsdauer berücksichtigt, wenn sie als Entwöhnungsmethode von der Beatmung verwendet wird.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.


    Mit freundlichen Grüßen

    InEK gGmbH

    Die Quintessenz für mich als unwissenden Medizincontroller: Ich frage die Intensivmediziner, ob sie bei dem, was sie in unserem Haus mit CPAP bezeichnen, Gase in die Lunge bewegen :p

    Herzliche Grüße

    AnMa

  • Hallo Forum,
    wir haben in Jena Probleme, unsere Auffassung der Beatmungszeit gegenüber dem MDK durchzusetzen.
    Grundsätzlich sind wir so herangegangen, wie es Herr Stern beschrieben hat. Wir sind in der komfortablen Situation, daß unsere Beatmungszeiten elektronisch aufgezeichnet sind (COPRA). Die Ansicht, daß Beatmungszeit solange zählt, bis der Respirator mehr als 24h nicht mehr benötigt wird, findet absolut kein Entgegenkommen. Uns werden maximal die Abschnitte, in denen Maskenbeatmung stattfindet, als gültige Stunden angerechnet.
    Diese elektronische Aufzeichnung macht das Verfahren der BEatmung völlig transparent. Das hat zur Folge, daß alle Sauerstoffgaben zwischen den Maskenbeatmungsphasen sichtbar sind und nicht akzeptiert werden.
    Hat jemand eine belastbare Interpretation der Zählung, die es ermöglicht die Interpretation aus München durchzusetzen? Gibt es dort mittlerweile neue Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Wechsung,

    Zitat

    Original von Wechsung:
    Uns werden maximal die Abschnitte, in denen Maskenbeatmung stattfindet, als gültige Stunden angerechnet.


    Sie rechnen nur die tatsächliche Zeit der Beatmung während der Entwöhnung in Stunden?

    DKR 1001c: \"Die Dauer der Entwöhnung wird bei der Berechnung der Beatmungsdauer eines Patienten hinzugezählt.\"

    Da kommt es doch zum Widerspruch, oder sehen Sie das anders?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Zitat


    Original von Wechsung:
    Hat jemand eine belastbare Interpretation der Zählung, die es ermöglicht die Interpretation aus München durchzusetzen? Gibt es dort mittlerweile neue Erfahrungen?

    Liebe Frau Wechsung,

    leider gibt es bei uns noch keine Erfahrung, da wir für 2004 noch keine DRG-Rechnung herausgeschickt haben und ergo auch noch keine MDK-Einzelfall-Prüfung hatten. Aber es war abzusehen, dass die Kassen versuchen werden, dies wie oben zu interpretieren. Ich sehe das, wie Herr selter, im Wiederspruch zur DKR 1001c, und würde mich darauf berufen.

    Stefan Stern

    :kong:

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Wir interpretieren die KR so, daß die gesamte Zeit der Entwöhnung als Beatmungszeit zählt, also auch die Abschnitte, in denen der Patient ohne Unterstützung spontan atmet, bis zum Ende des Weaning Schemas. Aber eben auch um diese Zeit müssen wir \"kämpfen\".
    Häufiger haben wir aber die Situation, daß sich die Verfassung des Patienten verschlechtert. Dann beginnen wieder Abschnitte mit Maskenbeatmung, zwischen denen mehr oder weniger lange (2 bis 6 Stunden) Intervalle von Nasensonde/ feuchte Nase liegen.
    In Anlehnung an den erwähnten Fachkommentar DRG 2004 würde ich die Zeiten gern wie dort beschrieben interpretieren. Da gibt es aber große Probleme mit der Akzeptanz durch den MDK.

    Gruß
    E. Wechsung