V.a. Commotio cerebri

  • Liebes Forum,

    ich wurde mit der Frage konfrontiert, warum man nicht die Z03.3 (Beobachtung bei Verdacht auf neurologische Krankheit) verschlüsseln darf, wenn man einen Pat. zum Ausschluss Commotio cerebri aufnimmt und ihn nach 1-2 Tagen wieder beschwerdefrei entläßt. Der entsprechende Passus aus DKR D002c klingt doch durchaus so, als wenn er passen könnte :d_gutefrage:
    :dkr: \"Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9
    Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen
    Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.\"

    Wenn dem Pat. anfänglich übel war und schwindelig und sich dies schnell wieder zurückbildet, kann ich doch behaupten, er hatte doch keine Commotio und ich habe ihn nur beobachtet wegen eines möglichen höhergradigen SHT. Eine evtl. Nahrungskarenz, Infusionen und ggf. häufigere Neuro-Kontrollen sind ja auch nicht zwingend als Behandlung zu werten.

    Nochmals zur Klarstellung: Ich glaube ja eigentlich auch, dass die S06.0 (DRG B80Z, cw 0,282) und nicht die Z03.3 (DRG Z64Z cw 0,446) die richtige Diagnose ist, aber was kann man gegen die \"teurere\" Z03.3 für Argumente vorbringen?

    Vielen Dank für Ihre Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Hallo Herr Brickwede,

    wenn ein Patient mit Verdacht auf Commotio aufgenommen und nach 1-2 Tagen entlassen wird, gilt eigentlich die gleiche Situation, wie beim Stromunfall vor einigen Wochen.

    Hier haben Sie sogar noch den Vorteil, dass bei der Aufnahme noch Übelkeit, Schwindel usw. bestand. Ein (un-)mittelbar auf den Schädel wirkendes Trauma wird es wohl auch gegeben haben. Also sind genug Faktoren da, um beim Ausschluss einer Commotio oder eines gravierenderen SHT ein Symptom (Übelkeit/Schwindel) oder Erkrankung Commotio (Anamnese: z.B. retrograde Amnesie), Schädelprellung, HWS-Schleudertrauma usw. eine geeignete Schlüsselziffer zu finden. Erst wenn keine Diagnose gestellt werden kann oder kein Symptom existiert, darf die http://Z03.ff/Z04.ff angewendet werden, wobei Herr Selter bezüglich der Z04 das InEK angefragt hat, ob unter bestimmten Voraussetzungen die Z04 die Z03 ersetzen kann, da die DKR nur von der Z03 spricht. Eine Antwort hat er noch nicht ins Netz gestellt, vielleicht liegt sie auch noch nicht vor.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Guten Tag Herr Brickwede!

    Zitat


    Wenn dem Pat. anfänglich übel war und schwindelig und sich dies schnell wieder zurückbildet, kann ich doch behaupten, er hatte doch keine Commotio

    Das kann man auch anders sehen. Aus den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie http://www.dgn.org/60.0.html :

    Nebenbei möchte ich auf das Fehlbelegungspotenzial :bombe: hinweisen: die Krankenkassen haben Recht, wenn sie meinen, nicht jeder Pat. mit V.a. Commotio muss stationär überwacht werden. Nochmal o.g. Leitlinie:

    Zitat


    Ambulant/Stationär
    Zum verlaufsabhängigen Ausschluß sekundärer Traumafolgen (z.B. subakutes subdurales Hämatom) kurze stationäre Akutbetreuung (mit Pupillen- und Bewußtseinslagen-Monitoring) nur erforderlich bei Risikopatienten (Alter > 65 Jahre, V. a. Schädelfraktur, Einnahme von Antikoagulantien, Gerinnungsstörung). Stationärer Aufenthalt im Rahmen der SHTUrsachendiagnostik und –therapie (Alkoholismus, Drogenabhängigkeit, epileptischer Anfall, kardiozirkulatorische Synkope, metabolisches (hypoglykämisches) Syndrom).

    Schöne Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat

    Original von winterth:
    ..wobei Herr Selter bezüglich der Z04 das InEK angefragt hat....Eine Antwort hat er noch nicht ins Netz gestellt, vielleicht liegt sie auch noch nicht vor.

    So ist es.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau