Verschiebungen in 2005

  • Sehr geehrter Herr Neumann,

    stimmt, den § 10 KHEntgG habe ich jetzt noch einmal gelesen. Hoffentlich habe ich auch die derzeit gültige Fassung erwischt, bei den vielen Änderungsanträgen, die ich dazu auch gefunden habe.

    Die vielen Änderungsanträge und die bestimmt nicht nur für mich komplizierten Regelungen auch der anderen §§ des KHEntgG deuten darauf hin, dass es nicht einfach sein wird, den Landes-BFW 2005 bis zum gesetzlich festgelegten Termin 31.10.2004 zu bestimmen.

    Es wäre schön, wenn man die Intention des § 10 KHEntgG in allgemeinverständlichen Worten darstellen könnte. Ich versuch mal, die für mich wichtigen Inhalte zu nennen:

    Die Beitragssatzstabilität ist oberstes Gebot.

    Möglichst alle bestehenden Regelungen des Pflegesatzrechtes werden weiterhin berücksichtigt, eine Vereinfachung ist derzeit nicht erkennbar, die Verhandlungen sind im Gegenteil viel komplizierter geworden durch die zusätzliche Berücksichtigung der DRG-Begriffe und -Rechengrößen.

    Vieles muß derzeit noch auf lokaler Ebene vereinbart werden, die Chance, das Verfahren insgesamt zu straffen und bundesweit transparente, leicht durchführbare Verfahren (also fristgerecht, verständlich, nachvollziehbar, öffentlich) zur Budgetfindung aufzustellen, wurde noch nicht ausreichend erkannt bzw. umgesetzt.

    Aber es bewegt sich was (s. Änderungsanträge).

    N. B.: Einen Landes-BFW prospektiv so zu bestimmen, dass der Beitragssatz stabil bleibt, ist etwa so wahrscheinlich wie 6 Richtige im Lotto.

    Daher müssen m. E. die Regeln des § 10 KHEntgG geändert (und hoffentlich auch vereinfacht) werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    [center] Bernhard Scholz [/center]